Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-17260

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach unserem Kenntnisstand sind sogenannte Schottergärten nicht erlaubt (zum Beispiel aufgrund der Niedersächsischen Bauordnung). Trotzdem erreichen uns zahlreiche Beschwerden, dass Schottergärten im Stadtbezirk in größerem Umfang vorhanden sind. Im Zeichen des Klimaschutzes und des notwendigen Schutzes der Insektenvielfalt ist dies ein nicht akzeptabler Zustand.

 

Dazu fragen wir an:

 

1. Welches sind die Kriterien, dass die Schotterung nicht mehr akzeptabel ist?

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, gegen Schottergärten vorzugehen?

3. Was sind die Gründe, dass diese Möglichkeiten nicht zeitnah und konsequent genutzt werden?

 

gez.

 

Hans-Jürgen Voß
 

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