Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17391
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Restgelder des Corona-Kultursonderstipendiums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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03.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der zusätzlichen Verwendung der verbleibenden Fördermittel aus dem Corona-Kultursonderstipendium zur öffentlichen Dokumentation der Ergebnisse wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem beschriebenen Vorgehen, die Sichtbarmachung der Stipendienergebnisse mittels einer Kooperation mit der AG Kunst der Braunschweigischen Landschaft e. V. sicherzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Hintergrund
Der Corona-Härtefallfonds für Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements aufgrund der COVID-19-Pandemie entfallen sind, wurde mittels Ratsbeschluss zum Corona-Kultursonderstipendium umgewidmet. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass noch verfügbare Fördermittel in Höhe von 386.675,11 € vorhanden waren.
Basierend hierauf wurde ein Stipendienprogramm entwickelt, welches die Gewährung von Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ermöglichte. Ziel des Stipendiums sollte die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Fortsetzung ihres künstlerischen Arbeitens trotz anhaltender Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetriebs durch die Corona-Pandemie sein. Es wurde ein fünfmonatiges Stipendium zu jeweils 1.000,00 €, mithin insgesamt 5.000,00 € über den Sommer ausgeschrieben.
Von den eingegangenen 57 Anträgen konnten 55 von einer Auswahljury positiv bewertet werden.
Es wurde innerhalb der Auswahlkommission angeregt, die verbliebenen Mittel in Höhe von 111.675,11 € dahingehend zu verwenden, dass die künstlerischen Ergebnisse des Stipendienprogramms der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form zugänglich gemacht werden.
II. Sichtbarmachung der Stipendiaten
In der AfKW-Sitzung vom 15.10.2021 wurde mit Drs.-Nr. 21-17003 zur Umsetzung des Corona-Kultursonderstipendiums berichtet.
In Umsetzung der Anregung der Auswahljury wurde dem AfKW die Idee der Auswahlkommission unterbreitet, Videodrehs aller im Rahmen des Stipendienprogramms geförderten Projekte zu initiieren, um die Ergebnisse videographisch festzuhalten und damit sichtbar zu machen. Diese sollen im Anschluss in geeigneter Weise z. B. in den Sozialen Medien von der Stadt Braunschweig sowie der AG Kunst der Braunschweigischen Landschaft e. V. verbreitet werden. Über diesen Veröffentlichungsweg kann eine pandemieunabhängige Zugänglichmachung sichergestellt werden.
Die dargestellte Idee fand in der Sitzung des AfKW am 15.10.2021 uneingeschränkten Zuspruch. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vorlage zur Umsetzung schnellstmöglich vorzulegen.
Die Kosten für die Umsetzung würden sich voraussichtlich auf 650,00 € pro Film belaufen, insgesamt demnach 35.750,00 € für alle Stipendiaten. Nach Rücksprache mit der AG Kunst würde gemeinsam ein Kooperationsvertrag über die Erstellung der Videos mit der filmenden Künstlerin geschlossen werden. So könnte das Videoprojekt mit den 55 Stipendiaten im Zeitraum zwischen Dezember 2021 und Januar 2022 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird bei Kostensteigerungen ermächtigt, den Kooperationsrahmen aus den Restmitteln auf insgesamt 40.000 € auszudehnen.
