Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Verlängerung des Ehrengrabstatus für die Grabstätte von Ernst Böhme auf dem Hauptfriedhof (Abt. 30b/41) wird bis zum Jahr 2032 zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG

ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für

Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

(AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 2022 läuft das Grabnutzungsrecht der Ehrengrabstätte von Oberbürgermeister a.D. Ernst Böhme aus, sodass es einer erneuten Entscheidung bedarf, das Nutzungsrecht zu verlängern und die Grabstätte als Ehrengrab weiterzuführen.

 

Ernst Böhme, geboren am 23. Januar 1892 in Magdeburg, verstorben am 21. Juli 1968 in Braunschweig, war in den Jahren von 1929 bis 1933 und von 1945 bis 1948 Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig.

Er stammte aus einer Fabrikarbeiterfamilie. Im Jahr 1912 legte er sein Abitur ab. Zeitgleich trat er in die SPD ein. Anschließend folgte ein zehnjähriges Jurastudium in Göttingen München, Berlin und Halle, während dessen er auch als Soldat im ersten Weltkrieg diente. Sein Studium schloss er im Dezember 1922 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Anschließend begann er in der Stadtverwaltung Magdeburg als Magistratsassessor zu arbeiten, zuletzt war er hier auch Stadtrat.

Bei seiner Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig am 23. November 1929 war Ernst Böhme der jüngste Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt.  Am 13. März 1933 wurde der Sozialdemokrat durch die Nationalsozialisten seines Amtes enthoben und in Haft genommen. Es folgten Misshandlungen durch die SS und schließlich seine Inhaftierung in dem Gefängnis Rennelberg.

Nach seiner Freilassung im April 1933 studierte er Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Berlin und Halle und arbeitete von 1936 bis 1944 als Steuer- und Devisenberater in Berlin.

Mit der Besetzung Braunschweigs durch britische Truppen im April 1945 kehrte Ernst Böhme nach Braunschweig zurück und wurde am 1. Juni 1945 von der englischen Militärregierung erneut als Oberbürgermeister eingesetzt.

Aus gesundheitlichen Gründen musste er am 17. Dezember 1948 sein Amt niederlegen.

Für sein politisches Engagement und seine ehrenamtlichen Tätigkeiten erhielt Ernst Böhme zahlreiche Ehrungen, unter anderem den Großen Verdienstorden mit Stern, die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik, die Goldene Plakette der Stadt Braunschweig und wurde als Ehrenbürger der Stadt und Ehrensenator der TU Braunschweig geehrt.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 8. Januar 2022 erforderlich. Die

Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 2.071,90 €.

Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von

ca. 350 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des

Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur

Verfügung.


 

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