Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für die laufende Wahlperiode des Rates wird nach vier Wahlperioden 2001 bis 2021 erneut ein Sanierungsbeirat für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“ eingerichtet. Die Zusammensetzung des Sanierungsbeirats erfolgt wie bisher aus sechs Rats- oder Bezirksratsmitgliedern des Stadtbezirksrats 310 und sechs Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet (in seiner ursprünglichen Größe). Die Sitze der sechs Vertreterinnen und Vertreter aus Rat und Bezirksrat verteilen sich entsprechend der Größe der Fraktionen und Gruppen im Stadtbezirksrat 310.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung ergibt sich aus der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (Ratsbeschluss zur Vorlage 21-17210 am 16. November 2021). Hiernach kann der Rat Kommissionen und Beiräte bilden und über die Art und Weise ihrer Beteiligung entscheiden. Entscheidungsbefugnisse können Kommissionen und Beiräten nicht übertragen werden. Da Beratungsgremien längstens für die Dauer einer Wahlperiode gebildet werden, ist über die Einrichtung und Zusammensetzung des Sanierungsbeirates „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet“ für die Wahlperiode 2021 bis 2026 neu zu entscheiden.

 

Vorbemerkung

Das Sanierungsverfahren war zunächst für die Dauer von zehn Jahren vorgesehen. Mit dem Beschluss über die Fortschreibung des Entwicklungskonzepts vom 18. Februar 2020 (Vorlage 19-11460) und dem Beschluss über die Festlegung der Frist für die Durchführung der Sanierung vom 13. Juli 2021 (Vorlage 21-15772) wird die Satzung bis zum 31. Dezember 2027 aufgehoben. Maßnahmen sollen bis einschl. 2026 umgesetzt werden. Insofern wird die erneute Einrichtung eines Sanierungsbeirats für die Dauer einer Wahlperiode empfohlen.

 

Zusammensetzung

In seiner Sitzung am 11. Juni 2002 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, einen Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ einzurichten, der aus jeweils sechs Rats- oder Bezirksratsmitgliedern aus dem Stadtbezirksrat 310 sowie sechs Bürgervertreter/-innen bestehen soll. Diese Zusammensetzung hatte in den letzten vier Wahlperioden Bestand und soll so fortgeführt werden.

 

Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik

 

Der Sanierungsbeirat soll als dem Stadtbezirk dienendes Gremium verstanden werden. Daher richtet sich die Verteilung der sechs politischen Sitze im Sanierungsbeirat nach der Größe der Fraktionen und Gruppen im Stadtbezirksrat 310.

 

Daraus ergibt sich nach aktuellem Stand, vorbehaltlich möglicher Gruppenbildungen, für den Sanierungsbeirat in der Wahlperiode 2021 bis 2026 die folgende Sitzverteilung (Parteien mit nur einem Sitz werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt):

 

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 3 Mitglieder

SPD-Fraktion: 2 Mitglieder

CDU-Fraktion: 1 Mitglied

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Rates oder Stadtbezirksrates 310 werden vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat über die Einrichtung des Sanierungsbeirats in der Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 23. November 2021 namentlich benannt und entsendet.

 

Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 27. Februar 2007 (11043/07) erfolgt der Besetzungsvorschlag für die Bürgermitglieder von der „Stadtteilkonferenz Westliches Ringgebiet/Süd“ und wird vom Stadtbezirksrat 310 für die laufende Wahlperiode beschlossen.

 

Die Benennung der Vorschläge erfolgt in der Sitzung der Stadtteilkonferenz am 18. November 2021. Die vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger werden dem Stadtbezirksrat 310 im Vorfeld seiner Sitzung am 23. November 2021 schriftlich mitgeteilt

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat über die Einrichtung des Sanierungsbeirats übernimmt der Stadtbezirksrat in seiner Sitzung am 23. November 2021 das Votum der Stadtteilkonferenz hinsichtlich der dortigen Besetzungsvorschläge für den Sanierungsbeirat.

 

Geschäftsordnung

 

Die Geschäftsordnung des Sanierungsbeirates wird in ihrer zuletzt gültigen Fassung mit Stand Juni 2021 übernommen (Anlage). Die Verwaltung bittet, die anliegende Geschäftsordnung zur Kenntnis zu nehmen.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise