Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16943

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Errichtung der Querungshilfe in der Hebbelstraße wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von 12.000 Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat über den Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft oder über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, entscheidet.

 

 

Anlass für die Querungshilfe:

 

Bei der Hebbelstraße handelt es sich um eine Sackgasse, die lediglich auf der Südseite über einen straßenbegleitenden Gehweg verfügt. Im Einmündungsbereich der Straßen „Am Lehmanger“ und „Arndtstraße“ befindet sich auf der nördlichen Seite die Spielstube, südlich ein Spielplatz. Dieser wird von den Kindern der Spielstube gern besucht. Um die Möglichkeiten der Überquerung der Hebbelstraße durch Kinder zu verbessern, soll im Einmündungsbereich eine Querungshilfe realisiert werden (siehe Anlage).

 

Planung der Querungshilfe:

 

Der unmittelbar westlich der Zufahrt zur Spielstube endende Gehweg auf der Nordseite wird erweitert und in den bisherigen Straßenraum geschoben. Die Fahrbahnbreite verringert sich dadurch auf 3,50 m, was zum einen zur Verkehrsberuhigung beiträgt, zum anderen die zu querende Strecke deutlich verkürzt. Die Wartefläche wird mit Hochborden eingerahmt, um die Wartenden zu schützen. Um die Querung auch für Sehbehinderte und Mobilitäts-eingeschränkte gut nutzbar auszuführen, wird eine geteilte Querung mit differenzierten Bordhöhen (Nullabsenkung für Menschen mit Rollatoren sowie 3 cm Bordansicht für die Ertastung mit dem Langstock) hergestellt und mit taktilen und optisch kontrastierenden Elementen ausgestattet. Dasselbe ist auf der Südseite der Hebbelstraße vorgesehen.

 

Realisierung und Gesamtkosten:

 

Die Maßnahme wird voraussichtlich noch im Jahr 2021 realisiert werden. Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei ca. 12.000 Euro.

 

Die Maßnahme befindet sich im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“. Daher werden die Kosten von 12.000 Euro zu zwei Dritteln aus Städtebaufördermitteln finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil. Im Projekt 4S.610009 „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ stehen ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung. Die Kosten der Querungshilfe können durch Kostenanpassungen bei anderen Maßnahmen kompensiert werden.

 

Beteiligung:

 

Da sich die Maßnahme im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ befindet, wird der Sanierungsbeirat „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 einbezogen. Der Runde Tisch, das informelle Gremium des Fördergebiets „Soziale Stadt – Donauviertel“, wird ebenfalls mit seiner Sitzung am 11. November 2021 einbezogen, da sich die Maßnahme im Stadtbezirk Weststadt befindet. Der Stadtbezirksrat 310 „Westliches Ringgebiet“ erhält die Vorlage zur Kenntnis.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise