Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Aufsichtsratsmitglieder und die Konsortialausschussmitglieder werden nach den Fraktions- und Gruppenvorschlägen entsprechend den in den Anlagen 1 bis 18 aufgeführten Beschlüssen bestellt (entsandt bzw. benannt).
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 138 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Entsendung von Vertretern der Kommune in die Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften, sofern der Kommune aufgrund der Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ein entsprechendes Entsenderecht zusteht. Hierbei findet § 138 Abs. 2 NKomVG entsprechende Anwendung, d. h. sofern mehrere Vertreter der Kommune zu benennen sind, ist der Oberbürgermeister zu berücksichtigen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.

 

Wird nur ein städtischer Vertreter entsandt, so erfolgt die Entsendung durch Beschluss des Rates gemäß § 66 NKomVG, da eine Wahl anders als in § 138 Abs. 1 NKomVG nicht vorgeschrieben ist. Sind zwei Vertreter zu entsenden, so ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beschäftigter der Kommune zu berücksichtigen. Der weitere Vertreter wird gleichfalls durch Beschluss gemäß § 66 NKomVG entsandt. Erst wenn weitere Vertreter neben dem Oberbürgermeister zu benennen sind, kommt das Verfahren nach § 71 NKomVG zur Anwendung. Damit sind die von den Fraktionen und Gruppen auszuübenden Vorschlagsrechte abhängig von den Fraktions- und Gruppenstärken.

 

Aus den o. g. gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem Ergebnis der Kommunalwahlen mit Fraktionsstärken von 16 Sitzen für die SPD, von 12 Sitzenr Bündnis 90/Die Grünen, von 12 Sitzen für die CDU, mit einer Gruppenstärke von 4 Sitzen für Die FRAKTION. DIE LINKE, Volt und Die PARTEI, mit Fraktionsstärken von 3 Sitzen für die FDP, von 3 Sitzen für die BIBS, von 2 Sitzen für die AfD und von 2 Sitzen für die Gruppe Direkte Demokraten errechnen sich folgende Vorschlagsrechte:

 


Entsendung von

 

 

 

SPD

B 90/ Grüne

CDU

DIE FRAKTION.

- DIE LINKE., Volt und Die PARTEI

FDP

BIBS

AfD

DD

OBM bzw. Vertreter

1 Vertreter

 

Abstimmung nach § 66 NKomVG

Abstimmung nach § 66 NKomVG

 

2 Vertretern

 

1

3 Vertretern

1

Los

Los

-

-

-

-

-

1

4 Vertretern

1

1

1

-

-

-

-

-

1

5 Vertretern

2

1

1

-

-

-

-

-

1

6 Vertretern

2

1+Los

1+Los

-

-

-

-

-

1

7 Vertretern

2

2

2

-

-

-

-

-

1

8 Vertretern

3

2

2

-

-

-

-

-

1

9 Vertretern

3+Los

2+ Los

2+Los

Los

-

-

-

-

1

10 Vertretern

3+Los

2+Los

2+Los

Los

-

-

-

-

1

11 Vertretern

3+Los

2+Los

2+Los

Los

-

-

-

-

1

12 Vertretern

4

3

3

1

-

-

-

-

1

 

 

Den beigefügten Anlagen 1 bis 18 sind die zu besetzenden Gremien und die Anzahl der auszuübenden Vorschlagsrechte zu entnehmen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 (siehe Drucksachen 21-17154 und 21-17155) für die folgenden Gesellschaften eine Änderung des Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrates beschlossen:

 

  • Struktur-Förderung Braunschweig GmbH,
  • Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH,
  • Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH,
  • Braunschweig Stadtmarketing GmbH,
  • Volkshochschule Braunschweig GmbH,
  • Braunschweig Zukunft GmbH.

 

Die Vorschlagsrechte in den entsprechenden Anlagen beinhalten bereits die neuen Aufsichtsratsgrößen.

 

Gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG werden die Gesellschaftsvertragsänderungen erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Daher erfolgt die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH, der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Volkshochschule Braunschweig GmbH zunächst auf Grundlage der derzeit geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Erst mit Wirksamwerden der neuen gesellschaftsvertraglichen Regelungen werden die zusätzlichen Aufsichtsratsmitglieder entsandt.

 

Hinsichtlich des Aufsichtsrates der Braunschweig Zukunft GmbH ist eine Verkleinerung vorgesehen. Daher wird vorgeschlagen, bei der Entsendung bereits die künftig um ein Mandat verringerte Mitgliederzahl im Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Bis zur Eintragung der Gesellschaftsvertragsänderung im Handelsregister bleibt damit ein Mandat vorübergehend unbesetzt.

 

Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Die Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
 

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Anlagen

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