Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17313
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines öffentlichen Jugendplatzes Domagkweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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25.11.2021
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat u. a. über die Ausstattung der im Bezirk gelegenen Park- und Grünanlagen entscheidet.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss vom 24.06.2020 durch den Stadtbezirksrat 321 soll auf der vorhandenen öffentlichen Grünfläche am Domagkweg, die bislang als reine Grünfläche besteht, planungsrechtlich aber als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Bolzplatz festgesetzt ist, ein Platz mit Angeboten für Jugendliche hergerichtet werden. Es sollen nur Anlagen zur Ausführung kommen, die an diesem Standort immissionsrechtlich genehmigungsfähig sind. (DS 20–13386). Die Verwaltung kommt mit der Vorlage dieser Planung der Aufforderung nach, die Planung des Jugendspielbereiches nach erfolgter Jugendbeteiligung dem Stadtbezirksrat vorzulegen. Immissions- und baurechtliche Vorgaben sind entsprechend berücksichtigt.
In der Vergangenheit hatte die Verwaltung diverse Standortalternativen für einen Jugendplatz im Kanzlerfeld als Ersatz für den mit dem B-Plan OE 39 „Nahversorger Franz-Rosenbruch-Weg“ überplanten Bolzplatz umfassend beleuchtet und anschließend bewertet.
In der Untersuchung dieser Standorte haben sich jedoch wesentliche Einschränkungen unter anderem aufgrund von Schallschutzaspekten ergeben, so dass Standortalternativen nicht in Betracht bezogen werden können.
Basierend auf dem Konzept „Partizipationsmodell – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung von Spielplätzen und Spielräumen in Braunschweig“ hat im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 51 eine Jugendbeteiligung in modifizierter Form (pandemiebedingt) stattgefunden. Die einschränkenden Rahmenbedingungen (immissionsrechtliche Vorgaben/Schallaspekte) für den Standort „Domagkweg“ wurden frühzeitig mit den Jugendlichen im Beteiligungsprozess besprochen und konnten im weiteren Verlauf berücksichtigt werden. Dem originären Wunsch eines klassischen Bolzplatzes mit Fußballtoren oder einer Skateanlage kann auf der Fläche des in Rede stehenden Jugendplatzes aus oben genannten Gründen per se nicht entsprochen werden.
Die von den Jugendlichen im Beteiligungsprozess vorgebrachten Ideen konnten im Austausch mit der Verwaltung trotz allem weitestgehend berücksichtigt werden. Die Verwaltung hat alle favorisierten Wünsche für den Jugendplatz am Domagkweg aufgegriffen und das Kanzlerfeld darüber hinaus im Hinblick auf potentielle Ballspielanlagen (Basketball/Bolzen) auf bestehenden Spiel-/Jugendplätzen untersucht. In der Konsequenz kann in Aussicht gestellt werden, die desolate Asphaltfläche am Spiel-/Bolzplatz Theodor-Francke-Weg/Paracelsusstraße gleichzeitig zu einer multifunktionalen Bewegungsfläche instand zu setzten.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse konnte auch die Freiflächenplanung für den Jugendplatz Domagkweg erarbeitet worden.
Planungskonzept:
Der Jugendplatz wird über den angrenzenden Grünzug sowie der fußläufigen Verbindung „Domagkweg“ erschlossen.
Im nördlichen Bereich der betrachteten Fläche konzentriert sich ein Bewegungsangebot bestehend aus einer kombinierten Street-Workout- und Parkouranlage sowie eines Tischtennisbereichs.
Der Übergang in die weiter südlich gelegene sogenannte „Chill-Zone“, führt durch bestehende Baum- und Strauchgruppen. Der behutsame Umgang mit der Bestandsvegetation im Zusammenhang den Angeboten für Jugendliche lag auch den Jugendlichen selbst am Herzen. Baumfällungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen und der Gehölzaufwuchs soll nur lokal begrenzt etwas zurückgenommen werden, um die beschriebenen nördlichen und südlichen Teilbereiche zusammenzuführen. Der vorherrschende vegetations- und gehölzbestimmte Charakter bleibt somit auch weiterhin bestehen.
Das Herzstück der „Chill-Zone“ ist neben dem wetterfesten Unterstand eine smarte Solarbank, auf der man nicht nur bequem sitzen kann. Die integrierten Solarmodule produzieren regenerativ Energie für eine insektenfreundliche Beleuchtung, Handy-Ladefunktion und LTE-Router, so dass ohne zusätzliche Stromversorgung ein weiterer Wunsch aus der Top 3 der Hitliste, die aus der Jugendbeteiligung hervorgegangen ist, umgesetzt werden kann: freies WLAN.
Als Pendant zum bewegungsfokussierten nördlichen Teilbereich bietet in Nähe der „Chill-Zone“ eine Slacklining-Gelegenheit ein weiteres niederschwelliges Bewegungsangebot.
Beim Slacklining balanciert man auf einem etwa fünf Zentimeter breiten Slackline-Band, das in Kniehöhe zwischen zwei Ankerpunkten, hier Betonsitzblöcken, gespannt ist. Dieser Trendsport ist so beliebt, da er neben der Balance auch Koordination und Konzentrationsfähigkeit fördert. Die Anlage ist in ihrer Ausführung wartungsarm und wenig vandalismusanfällig. Die Betonsitzblöcke laden zum Entspannen und Ausruhen ein.
Eine Fertigstellung der Bauarbeiten wird unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in 2022 erfolgen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Teilhaushalt des Referats Stadtgrün–Planung und Bau auf der Finanzposition 5E.610034.500.613 für 2022 eingeplant.
Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 225.000 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418 kB
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