Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17134
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die dem Rat vorgeschlagenen Änderungen betreffen die beschließenden Ausschüsse (§ 6), die Stadtbezirksräte (§ 15) sowie die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte (§ 16).
I. Beschließende Ausschüsse (§ 6 Hauptsatzung)
1. Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
Der bisherige FPA soll die Bezeichnung „Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung“ erhalten. Seine Beschlusszuständigkeit soll um Anweisungsbeschlüsse zum Abschluss, zur Änderung bzw. Aufhebung von Unternehmensverträgen sowie um Beschlüsse betreffend die EU-beihilferechtskonforme Finanzierung von Eigengesellschaften oder von Unternehmen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ergänzt werden.
2. Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
Der bisherige Bauausschuss soll die Bezeichnung „Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben“ erhalten. Aufgrund des generell veränderten Aufgabenzuschnitts sollen diesem Ausschuss künftig zum Teil Beschlusszuständigkeiten übertragen werden, die zuvor in die Entscheidungskompetenz des bisherigen PlUA gefallen sind (z. B. Beschlüsse über Planungen von Straßen, Wegen Plätzen, Beschlüsse über Planungen von Brücken, Verkehrsplanungen). Zukünftig soll der Ausschuss auch zentral für Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich aller Dezernate beschlusszuständig sein. Ausgenommen sind Auftragsvergaben, die dem Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung zugewiesen sind.
3. Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
Der bisherige Feuerwehrausschuss soll die Bezeichnung „Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung“ erhalten. Ihm soll zusätzlich die Beschlusszuständigkeit für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen für Tierschutzprojekte übertragen werden.
4. Ausschuss für Planung und Hochbau
Der bisherige Planungs- und Umweltausschuss soll die Bezeichnung „Ausschuss für Planung und Hochbau“ erhalten. Aufgrund des veränderten Aufgabenzuschnitts der Fachausschüsse soll ein Teil der originären Aufgaben des PlUA dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (Ziffer 2) sowie dem Umwelt- und Grünflächenausschuss (Ziffer 6) übertragen werden. Hinzukommen soll die Entscheidungszuständigkeit für den Neubau und die Umgestaltung von Platzflächen innerhalb öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen.
5. Sportausschuss
Die Beschlusszuständigkeit des Sportausschusses erfährt lediglich eine redaktionelle Klarstellung.
6. Umwelt- und Grünflächenausschuss
Der bisherige Grünflächenausschuss soll die Bezeichnung „Umwelt- und Grünflächenausschuss“ erhalten. Aufgrund des generell veränderten Aufgabenzuschnitts der Fachausschüsse soll der Ausschuss einen Teil der originären Beschlusszuständigkeiten des ehemaligen PlUA erhalten. Daneben soll der Umwelt- und Grünflächenausschuss zukünftig über Planungen, Maßnahmen und Verträge bezüglich umweltfachlicher Thematiken beschließen.
7. Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Die Beschlusszuständigkeiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erfahren lediglich eine Einschränkung im Hinblick auf die neue Entscheidungskompetenz des Ausschusses für Vielfalt und Integration (Ziffer 10).
8. Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft soll eine zusätzliche Zuständigkeit für Grundsatzbeschlüsse über die Etablierung, Pflege und Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Braunschweig erhalten.
9. Wirtschaftsausschuss
Die Beschlusszuständigkeit des Wirtschaftsausschusses zur Bewilligung von Zuwendungen und Zuschüssen soll neu gefasst werden.
10. Ausschuss für Vielfalt und Integration
Der bisherige Ausschuss für Integrationsfragen soll die Bezeichnung „Ausschuss für Vielfalt und Integration“ erhalten. Der Ausschuss soll erstmals eine Beschlusszuständigkeit für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen zur Förderung der Integration, der kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Vielfalt sowie der Teilhabe und Partizipation der in der Stadt Braunschweig lebenden Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten erhalten.
II. Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtbezirksräte
Aufgrund der beschlossenen Neuordnung der Stadtbezirke wird es zukünftig keine Stadtbezirke mit weniger als 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern geben. Dem „kleinsten“ Stadtbezirksrat „Hondelage-Volkmarode“ gehören 13 stimmberechtigte Bezirksratsmitglieder an (vgl. Vorlage 20-13891). Entsprechend können die ersten drei Zeilen der Aufzählung in § 15 Abs. 2 Hauptsatzung gestrichen werden.
III. Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte (§ 16 Hauptsatzung)
Im Zuge der Beratungen über die Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahlperiode 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 29. September 2020 beschlossen, dass geprüft werden soll, ob den Stadtbezirksräten weitere Kompetenzen übertragen werden können. Hierzu hat die Verwaltung neben einer Abfrage bei den Dezernaten, einer Anfrage beim Niedersächsischen Städtetag, der Prüfung der Datenbank der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) auch einen Abgleich mit den Hauptsatzungen anderer Kommunen, beispielsweise der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass durch die städtische Hauptsatzung bereits eine Vielzahl von Zuständigkeiten auf die Stadtbezirksräte übertragen wurde. Durch die Zusammenlegung von Stadtbezirken dürfte sich - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung - auch die Einstufung von Einrichtungen, Straßen, etc. von „überbezirklich“ in „bezirklich“ ändern, sodass der Gestaltungsspielraum der Stadtbezirksräte allein schon hierdurch steigen dürfte.
Folgende Beschlusszuständigkeiten sollen den Stadtbezirksräten zusätzlich übertragen werden:
1. Querungshilfen
Mit der Übertragung der Beschlusszuständigkeit für Querungshilfen soll der Bitte des Rates aus seinem Beschluss vom 29. September 2020 entsprochen werden, der ausdrücklich als Beispiel die Entscheidung über den Bau und die Gestaltung von Querungshilfen vorsah.
2. Benennung und Umbenennung von bezirklichen Grundschulen
Die Benennung und Umbenennung von bezirklichen Grundschulen als bezirkliche Einrichtungen kann ebenfalls durch die Stadtbezirksräte erfolgen.
3. Bestellung von Ortsbüchereiwarten/-innen
Die Bestellung von Ortsbüchereiwarten/-innen wird derzeit bereits durch die Stadtbezirksräte beschlossen. Die Hauptsatzung soll daher an die bestehende Praxis angepasst werden.
Darüber hinaus soll in § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung klargestellt werden, dass Maßnahmen, die gem. § 164 a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln oder vergleichbaren Fördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden, von der Beschlusszuständigkeit des Stadtbezirksrates ausgenommen sind. Diese Beschlusszuständigkeit ist dem Ausschuss für Planung und Hochbau (bisher: Planungs- und Umweltausschuss) zugewiesen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es bei der Bestimmung der Beschlusszuständigkeit zu einer Überschneidung der Befugnisse kommen kann. Damit dient die vorgeschlagene Änderung der Vermeidung einer Doppelzuständigkeit.
Schließlich ist mit der NKomVG-Novelle 2021 in § 93 Abs. 2 NKomVG auf das Antragserfordernis für die Zuweisung von Haushaltsmitteln als Budget verzichtet worden. § 16 Abs. 2 Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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