Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17294-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle vierte Welle der Corona-Pandemie führt dazu, dass vor allem ungeimpfte Menschen sich infizieren. Für Braunschweig können wir mitteilen, dass derzeit rund 72% der Infizierten nicht geimpft sind. Gerade Kinder bis 12 Jahre hatten bisher keine Möglichkeit einer Schutzimpfung.  Aktuell entfallen rund 26 % der Infektionen auf Minderjährige. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 5- bis 14-jährigen. Bei Ihnen lag die 7-Tage-Inizidenz in der vergangenen Woche bei 174 und damit fast doppelt so hoch wie bei der Durchschnittsbevölkerung. Die Erfahrungen zeigen, dass in dieser Altersgruppe die Verläufe der COVID-Erkrankung in der Regel milde sind und nur sehr wenige Kinder schwer erkranken. Gleichwohl soll auch diese Bevölkerungsgruppe geschützt werden.

 

Die Verwaltung unternimmt daher besondere Anstrengungen, Kinder und Jugendliche zu schützen.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die wichtigste Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche ist eine möglichst hohe Impfquote in der Bevölkerung. Je mehr Menschen ab 12 Jahren vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, desto geringer sind die Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung und bei den Kindern. Dies zeigen eindrücklich die niedrigen Infektionszahlen in einigen südeuropäischen Ländern, deren Impfquote deutlich über der Quote in  Deutschland liegt. Um die Quote zu steigern, ergänzt die Verwaltung das medizinische Regelsystem mit hohem Aufwand durch den Einsatz mobiler Impfteams, um den allgemeinen Impfstatus zu verbessern und möglichst vielen Menschen ein kurzfristiges Impfangebot zu unterbreiten. Diese Anstrengungen sollen weiter intensiviert werden.

Darüber hinaus werden für Kinder und Jugendliche in der Stadt Braunschweig verschiedene Maßnahmen angeboten. Dazu gehört ein striktes Containment. Das heißt, Infizierte werden isoliert und unter Quarantäne gestellt. Sie werden durch Testungen überwacht. Eltern werden persönlich beraten. Quarantänebescheide werden zugestellt. Gegebenenfalls werden Quarantänen verlängert. Außerdem werden Kontaktpersonen ermittelt, diese werden ebenfalls informiert und beraten. Quarantänen werden ausgesprochen. Qualifizierte Schnelltests und PCR-Testungen werden angeboten. Auch die Leitungen der Einrichtungen und deren Beschäftigte werden persönlich beraten. Informationsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu Frage 2:

Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an Schulen gibt es seit dem Auftreten der Pandemie eine intensive Debatte über Raumlufthygiene an Schulen. Die Stadt Braunschweig hat als Antwort ein Konzept entwickelt, das in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten auf Sicherstellung der Frischluftzufuhr in Klassenräumen setzt. Dort, wo keine ausreichende Fensterbelüftung möglich ist, wird durch die Nachrüstung von Fensterventilatoren ein notwendiger Luftaustausch sichergestellt. Dieses sog. Göttinger Modell wurde bisher in rd. 50 Klassenräumen eingebaut. Bei weiteren 150 Ventilatoren erfolgt die Bereitstellung aufgrund von Lieferengpässen zeitversetzt; die aktuellen Lieferzusagen ermöglichen einen Einbau bis Weihnachten.

 

Auch wenn die Verwaltung der vom Umweltbundesamt empfohlene Fensterlüftung als Standard folgt, reagiert sie somit weiterhin situativ auf weitere Anforderungen und Erkenntnisse, sei es durch Messungsergebnisse in konkreten Raum- und Nutzungssituationen oder Fördermöglichkeiten, die nachgeschaltet zur pandemischen Lage weiterhin einem Prozess unterworfen sind.

 

Dieser Prozess geht weiter. Bisher wurden nach diesem Grundsatz zehn Luftreiniger angeschafft, die Unterrichtsräume wieder nutzbar machen, die aufgrund nicht ausreichender Fenster- oder Ventilatorlüftung nicht zur Verfügung stünden. Die Entscheidung, ob ein Luftfilter zum Einsatz kommt, wird aus der Berechnung der Raumbelüftung über Fensterflächen abgeleitet.

 

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