Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16736

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ (DS 20-13342-02) wurde unter Ziel 1 „Sicherheit des Radverkehrs erhöhen!“, Maßnahme 1 „Markierung von Fahrradfurten“ durch den Rat beschlossen, bis 2025 stadtweit alle Fahrradfurten an Einmündungen und Kreuzungen zu markieren. Eine wesentliche Möglichkeit neben weißen Furtmarkierungen und Piktogrammen sind dabei Roteinfärbungen.

 

Die regulären Markierungen von Fahrradfurten in weißer Farbe erfolgen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der Bellis GmbH und sind mit dem Vertragsentgelt abgegolten. Rotmarkierungen stellen eine besondere Form vor Markierungen dar, welche nicht Gegenstand des Dienstleistungsvertrags mit der Bellis GmbH sind und daher separat beschafft werden müssen.

 

Zur Umsetzung der ersten Rotmarkierungen aus dem Ziele- und Maßnahmenkatalog hat die Verwaltung mehrere geeignete Bereiche identifiziert. Ergänzend zu den Furten hat die Verwaltung dabei auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen betrachtet. Vorrangig wurden die folgenden Kriterien bzw. Streckentypen berücksichtigt:

 

- Radfahrstreifen und Schutzstreifen entgegen der Einbahnstraßenregelung für Kfz- Radfahreraufstellbereiche an Knotenpunkten sowie deren Zuführungen - Radwegfurten von Zweirichtungsradwegen an nicht signalisierten Knotenpunkten - Unfallhäufungsstellen mit Radfahrerbeteiligung oder Stellen mit Gefährdungspotenzial für den Radverkehr

 

Vereinzelt wurden auch Bereiche aufgenommen, welche die Kriterien nicht vollständig erfüllen, bei denen jedoch Potenzial für eine signifikante Steigerung des Sicherheitsgefühls vorhanden ist. Dies kann beispielsweise in engen Straßenräumen der Fall sein, in denen nur Radverkehrsanlagen in Mindestmaßglich sind (z. B. Mittelweg).

 

Im Einzelnen sollen die folgenden Bereiche flächenhaft rot markiert werden:

 

Radfahrstreifen und Schutzstreifen

 

  1. Rautheimer Straße (Schutzstreifen neben starkem Kfz-Verkehr)
  2. Mittelweg (beidseitig Schutzstreifen, Mindestmaß in engem Straßenraum)

 


Radfahreraufstellbereiche und Zuführungen

 

  1. Messeweg – Berliner Straße
  2. Kastanienallee - Ring
  3. Salzdahlumer Straße – Fichtengrund

 

Radwegfurten von Zweirichtungsradwegen an nicht signalisierten Knotenpunkten

 

  1. Ottmerstraße – Kurt-Schumacher-Straße
  2. Werder – Wendenstraße
  3. Kaiserstraße – Wendenstraße

 

Unfallhäufungsstellen oder Stellen mit Gefährdungspotenzial

 

  1. Helmstedter Straße – Brodweg
  2. Salzdahlumer Straße Schefflerstraße
  3. Bohlweg – Steinweg – Dankwardstraße

 

 

Die genaue Lage der geplanten Rotmarkierungen ist in den beiliegenden Luftbildern dargestellt.

 

Um ein möglichst wirtschaftliches Angebot erzielen zu nnen, wurden die Bereiche zu einem Paket zusammengefasst, welches insgesamt knapp 2.300 m2 zu markierende Radverkehrsfläche umfasst. Die Kostenschätzung r dieses Paket beläuft sich auf rund 80.000 Euro. In Kürze erfolgt die beschränkte Ausschreibung. Die Umsetzung ist für den Beginn der wärmeren und trockeneren Witterung im Frühjahr 2022 vorgesehen.

 

Weitere Maßnahmenpakete für Rotmarkierungen werden vorbereitet.


 

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Anlagen

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