Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16736
Grunddaten
- Betreff:
-
Rotmarkierung von Radverkehrsanlagen, Maßnahmenpaket zur Förderung des Radverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ (DS 20-13342-02) wurde unter Ziel 1 „Sicherheit des Radverkehrs erhöhen!“, Maßnahme 1 „Markierung von Fahrradfurten“ durch den Rat beschlossen, bis 2025 stadtweit alle Fahrradfurten an Einmündungen und Kreuzungen zu markieren. Eine wesentliche Möglichkeit neben weißen Furtmarkierungen und Piktogrammen sind dabei Roteinfärbungen.
Die regulären Markierungen von Fahrradfurten in weißer Farbe erfolgen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der Bellis GmbH und sind mit dem Vertragsentgelt abgegolten. Rotmarkierungen stellen eine besondere Form vor Markierungen dar, welche nicht Gegenstand des Dienstleistungsvertrags mit der Bellis GmbH sind und daher separat beschafft werden müssen.
Zur Umsetzung der ersten Rotmarkierungen aus dem Ziele- und Maßnahmenkatalog hat die Verwaltung mehrere geeignete Bereiche identifiziert. Ergänzend zu den Furten hat die Verwaltung dabei auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen betrachtet. Vorrangig wurden die folgenden Kriterien bzw. Streckentypen berücksichtigt:
- Radfahrstreifen und Schutzstreifen entgegen der Einbahnstraßenregelung für Kfz- Radfahreraufstellbereiche an Knotenpunkten sowie deren Zuführungen - Radwegfurten von Zweirichtungsradwegen an nicht signalisierten Knotenpunkten - Unfallhäufungsstellen mit Radfahrerbeteiligung oder Stellen mit Gefährdungspotenzial für den Radverkehr
Vereinzelt wurden auch Bereiche aufgenommen, welche die Kriterien nicht vollständig erfüllen, bei denen jedoch Potenzial für eine signifikante Steigerung des Sicherheitsgefühls vorhanden ist. Dies kann beispielsweise in engen Straßenräumen der Fall sein, in denen nur Radverkehrsanlagen in Mindestmaß möglich sind (z. B. Mittelweg).
Im Einzelnen sollen die folgenden Bereiche flächenhaft rot markiert werden:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
- Rautheimer Straße (Schutzstreifen neben starkem Kfz-Verkehr)
- Mittelweg (beidseitig Schutzstreifen, Mindestmaß in engem Straßenraum)
Radfahreraufstellbereiche und Zuführungen
- Messeweg – Berliner Straße
- Kastanienallee - Ring
- Salzdahlumer Straße – Fichtengrund
Radwegfurten von Zweirichtungsradwegen an nicht signalisierten Knotenpunkten
- Ottmerstraße – Kurt-Schumacher-Straße
- Werder – Wendenstraße
- Kaiserstraße – Wendenstraße
Unfallhäufungsstellen oder Stellen mit Gefährdungspotenzial
- Helmstedter Straße – Brodweg
- Salzdahlumer Straße – Schefflerstraße
- Bohlweg – Steinweg – Dankwardstraße
Die genaue Lage der geplanten Rotmarkierungen ist in den beiliegenden Luftbildern dargestellt.
Um ein möglichst wirtschaftliches Angebot erzielen zu können, wurden die Bereiche zu einem Paket zusammengefasst, welches insgesamt knapp 2.300 m2 zu markierende Radverkehrsfläche umfasst. Die Kostenschätzung für dieses Paket beläuft sich auf rund 80.000 Euro. In Kürze erfolgt die beschränkte Ausschreibung. Die Umsetzung ist für den Beginn der wärmeren und trockeneren Witterung im Frühjahr 2022 vorgesehen.
Weitere Maßnahmenpakete für Rotmarkierungen werden vorbereitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,5 MB
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