Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Billard Sport Braunschweig e. V. wird für die Unterhaltung der

gemieteten Sportstätteninfrastruktur unter Berücksichtigung der bereits gewährten

Unterhaltungszuschüsse für das Jahr 2021 gemäß Beschluss des Sportausschusses der

Stadt Braunschweig vom 23. September 2021 ein Zuschuss in einer Gesamthöhe von 6.572,90 € gewährt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß Ziffer 3.6.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig

Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 5. Oktober 2021 beschlossenen Einzelansätze.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur des Billard Sport Braunschweig e. V. hat es

Bestandsveränderungen gegeben, die bei der Bemessung des

Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2021 im Rahmen des Beschlusses des

Sportausschusses vom 23. September 2021 durch ein Verwaltungsversehen noch nicht berücksichtigt worden waren.

 

In der alten Sportstätte des Vereins wurden insgesamt zehn Billardanlagen unterhalten.

Im Laufe des Jahres 2020 hat der Verein eine neue Sportstätte in der Bevenroder Straße 150 bezogen. Dort verfügt der Verein über insgesamt 16 Billardanlagen und eine sanitäre Anlage mit weniger als 100 qm² verfügt.

 

Dem Verein steht somit ab dem Jahr 2021 folgender Unterhaltungszuschuss zu:

 

16 Billardtische je 250,00 € =      4.000,00 €

1 Umkleide- und Sanitärbereich (bis 100 qm²) je 1.897,00 € = 1.897,00 €

 

Gesamtunterhaltungszuschuss =     5.897,00 €

 

Dynamisierter Unterhaltungszuschuss für das Jahr 2021 =  6.572,90 €

 

Somit ergibt sich für den Billard Sport Braunschweig e. V. ein dynamisierter Unterhaltungszuschuss in Höhe von 6.572,90 €r das Jahr 2021.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2021 des

Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung des vorgeschlagenen Zuschusses zur

Verfügung.
 

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Erläuterungen und Hinweise