Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Zusammensetzung des „Runden Tisches“ gemäß Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Mit der Vorlage 16-02231 / 16-02231-01 hat der Rat am 6. Dezember 2016 im Rahmen der Organisationsstruktur zur Umsetzung der Fördermaßnahmen grundsätzlich über die Einrichtung eines „Runden Tisches“ entschieden.

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 9 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Norm handelt es sich bei der Zusammensetzung des „Runden Tisches“ um die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in ein Gremium, dessen Zuständigkeit auf den Stadtbezirk 221 beschränkt ist.

 

Sachverhalt

 

Der „Runde Tisch“ als informelles Instrument wird im Vorfeld im Sinne einer vertiefenden Öffentlichkeitsbeteiligung an den Beschlussvorlagen zur Umsetzung der Städtebaufördermaßnahmen ohne Entscheidungskompetenz beteiligt und berät den Stadtbezirksrat bei der Entscheidungsfindung.

 

Im Städtebaufördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ ist neben der individuellen projektbezogenen Bewohnerbeteiligung eine frühzeitige Beteiligung der örtlichen Akteurinnen und Akteure und die Aktivierung der Betroffenen von besonderer Bedeutung. Aufgabe des „Runden Tisches“ ist es, die Anregungen aus dem Quartier mit Hilfe des Quartiersmanagements zu bündeln und zu gewichten, die Eigentümerinnen und Eigentümer und weitere Akteurinnen und Akteure frühzeitig einzubeziehen und Vorschläge für die Umsetzung des Programmes zu geben. Der „Runde Tisch“ wird zu jeder Beschlussvorlage an den Stadtbezirksrat und die jeweils zuständigen Ratsgremien zur Umsetzung des Förderprojektes frühzeitig beteiligt. Der „Runde Tisch“ berät darüber hinaus über Projekte des Verfügungsfonds. Um den Verfügungsfonds wird eine gesonderte Vorlage in die zuständigen Gremien eingebracht werden (s. Vorlage 17-05702).

 

 

 

Zusammensetzung

 

Die Zusammensetzung des „Runden Tisches in der Wahlperiode 2016 bis 2021 wurde auf Anregung des Stadtbezirksrates am 2. Mai 2017 mit Mitgliedern aus Stadtbezirksrat, Vertreterinnen und Vertretern örtlicher Vereine / im Quartier tätiger Wohlfahrtsverbände und Institutionen vorabgestimmt. Um eine arbeitsfähige Größe und eine möglichst breite Besetzung aus den örtlichen Vereinen und Institutionen zu ermöglichen, wurde vereinbart, bei der Besetzung zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter möglichst viele Belange bündeln können und im Quartier ansässig sind. Weitere Interessierte werden über einen festen erweiterten Verteiler regelmäßig informiert und können zu den öffentlichen Teilen der Sitzungen geladen werden. Der Runde Tisch tagt in der Regel öffentlich. Wenn berechtigte Interessen einzelner der öffentlichen Behandlung entgegenstehen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 

Die Sitzungsleitung erfolgt durch die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Weststadt, im Vertretungsfall nach Absprache durch ein anderes Mitglied des Stadtbezirksrates Weststadt, das dem Runden Tisch angehört.

 

Der Runde Tisch wird von der Projektleitung bei der Abteilung Stadterneuerung im Einvernehmen mit dem Fachbereich Soziales und Gesundheit und der Sitzungsleitung unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einladung hierzu wird in der Regel zehn Tage vor der Sitzung versandt.

 

Durch die Sitzungsleitung kann in Abstimmung mit der Verwaltung den weiteren Interessierten zu einzelnen Tagesordnungspunkten Rederecht erteilt oder deren Fragen beantwortet werden.

 

Der wesentliche Inhalt der Sitzungen des Runden Tisches ist in einer Niederschrift festzuhalten.

 

Der „Runde Tisch“ setzt sichr die Wahlperiode 2021 bis 2026 wie folgt zusammen:

 

 Je ein Mitglied der Fraktionen des Stadtbezirksrats 221 aus der SPD und CDU,

Vertreterinnen/Vertreter weiterer Fraktionen können durch den Stadtbezirksrat benannt werden.

 

 sowie Mitglieder aus den Bereichen:

          Wohlfahrt/Kirche/Schule,

          Lokale Einrichtungen (z. B. Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e.V., AGeWe, Transit),

          Wohnungsunternehmen,

          Bewohnerschaft,

          Quartiersmanagement

 sowie der Verwaltung aus den Fachbereichen 50 und 61.

 

Als Ergebnis der o. g. Vorbesprechungen werden folgende Mitglieder zur Teilnahme an den Sitzungen des „Runden Tisches“ empfohlen:

 

Stadtbezirksrat (die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtbezirksrates stehen erst nach Wahl am 24. November 2021 fest):

          Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin (vorbehaltlich der Wahl vorauss. SPD-Fraktion)

          stellv. Bezirksbürgermeister/ Bezirksbürgermeisterin (vorbehaltlich der Wahl vorauss. CDU-Fraktion)

          sowie Vertreterinnen und/oder Vertreter weiterer Fraktionen

 

 

 

Wohlfahrt/Schulen: 

  Herr Gebert, Offene Ganztagsschule Altmühlstraße

 

Lokale Einrichtungen: 

  Herr Bratschke, Polizei/ Transit

  Frau Huchel, Kinder- und Teeny-Klub „Weiße Rose“

  

Der Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e.V. wird durch seine Geschäftsführer Herrn Sievers (Braunschweiger Baugenossenschaft eG) und Herrn Symalla (Fachbereich 50) vertreten.

 

Wohnungsunternehmen:  

Herr Ködel, Baugenossenschaft Wiederaufbau eG

  Herr Sievers, Braunschweiger Baugenossenschaft eG

  Herr Lipinski, Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

  Frau Härtel, Vonovia SE

 

Bewohnerschaft:

  Herr Bruchmann, Anwohner

  Anwohner/Anwohnerin, N.N.

 

Kirchen/Wohlfahrt: 

  Frau Giemsa, katholische Pfarrgemeinde St. Cyriakus, Braunschweig

  Herr mer, Pastor i. R.

 

Verwaltung: Projektkoordinator oder Projektkoordinatorin Fördergebiet „Soziale Stadt Donauviertel“ und/ oder dessen Vertretung jeweils aus den Fachbereichen 61 und 50

   

Quartiersmanagement: 

Quartiersmanager oder Quartiersmanagerin der BauBeCon Sanierungsträger GmbH

 

 

Mit den oben genannten Vertreterinnen und Vertretern der Bewohnerschaft, Institutionen und Vereine hat die Verwaltung bereits Vorgespräche geführt. Von diesen wurde ihre Mitwirkungsbereitschaft zugesagt. Sollten Mitglieder während der Laufzeit ausscheiden, werden die Institutionen und Einrichtungen gebeten, Nachfolger oder Nachfolgerinnen aus dem Fördergebiet zu benennen. Über Änderungen wird der Stadtbezirksrat informiert.

 

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