Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17200-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage des Herrn Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112 vom 01.11.2021 (21-17200) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit der Situation der Kindertagesbetreuung im Bereich Waggum, Bevenrode, Bienrode hat sich der JHA in der Vergangenheit und aktuell bereits mehrfach insbesondere auch auf Anregungen aus dem Stadtbezirksrat - auseinandergesetzt (DS 21-16481, DS 21-16481-01). Auch Anfragen aus dem Stadtbezirksrat wurden bereits beantwortet (s. auch DS 18-09416).

 

Nach eingehender Prüfung der Bedarfssituation wurde im Ergebnis der Einschätzung der Verwaltung gefolgt, dass die Schaffung von U3-Betreuungsplätzen in den Ortsteilen Waggum und Bevenrode aktuell keine Priorität hat.

 

Die Aussage trifft auch weiterhin auf ein mögliches Betreuungsangebot der Kindergruppe Till Eulenspiegel e.V. zu.

 

Die in der Stadt Braunschweig bestehenden Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung werden - dem gesetzlichen Auftrag entsprechend - kontinuierlich sowohl qualitativ als auch quantitativ weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut. Es gibt ein ausführliches und abgestimmtes Berichtswesen bestehend aus Kita-Bedarfsplan (DS 20-13154 IST/SOLL einschl. Angaben zur demografischen Entwicklung und Berechnungsschlüssel für Neubaugebiete), jährlichem Kita-Kompass (aktuell Kita-Kompass 2021/2022, DS 21-16688) und zweimal jährlichem Auslastungsbericht (DS 21-16057) aller Einrichtungen im März und November. Zusätzliche standortbezogene Sonderauswertungen zu beliebigen Stichtagen sind nicht vorgesehen.

 

r den Stadtbezirk 112 ergibt sich im Krippenbereich aktuell eine Versorgungsquote von 45,9 % bei einer kommunalen Zielquote von 45 % und im Kindergartenbereich eine Versorgungsquote von 98,3 % bei einer Zielquote von 102 %. Die Zielquoten beziehen sich jeweils auf drei Jahrgänge der 0-3 bzw. 3-6-jährigen Kinder.

 

Im Krippenbereich ist zu beachten, dass sich der Rechtsanspruch auf Kinder von der Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beschränkt. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass der individuelle Betreuungsbedarf tatsächlich geltend gemacht wird. Auf Grund der bestehenden Nachfragesituation stellt sich ein Platzangebot mit einer korrespondierenden Versorgungsquote von 45 % für die Stadt Braunschweig als bedarfsdeckend dar.

 

Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen zumutbaren Betreuungsplatz, der dem individuellen Bedarf in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht. Als Richtwert gelten dabei grundsätzlich eine Wegstrecke von 5 km oder eine Erreichbarkeit der Kindertages-einrichtung oder Tagespflegestelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten.

 

Diese Kriterien bieten aufgrund der relativ kompakten Gesamtfläche des Stadtgebietes Braunschweigs und guten Verkehrsinfrastruktur eine große Flexibilität bei der Inanspruchnahme möglicher Betreuungsangebote. So ergänzen gerade im nördlichen Teil des Stadtbezirks 112 die Angebote im benachbarten Stadtbezirk 322 insb. im Bereich Schunteraue/Kralenriede mit einer sehr guten Versorgungssituation das wohnortnahe Betreuungsangebot.

 

Meldungen von unversorgten Kindern aus dem Stadtbezirk 112 liegen aktuell weder im Krippen- noch im Kindergartenbereich vor.

 

Zur kontinuierlichen, bedarfsgerechten Anpassung des gesamtstädtischen Betreuungs-angebotes zum nachfolgenden Kita- bzw. Schuljahr erfolgt jährlich zum Ende eines Jahres eine Abfrage bei allen Trägern, deren Rückmeldungen dann in die im Frühjahr des Folgejahres stattfindende Planungskonferenz einfließen und natürlich auch die Angebote im Stadtbezirk 112 umfassen.

 

Für den Erwerb der Vorbehaltsfläche besteht eine auf 10 Jahre befristete Ankaufsoption der Stadt. Die Inanspruchnahme ist im Hinblick auf die aktuelle Versorgungssituation, wie oben dargestellt, nicht vorgesehen.
 

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