Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-17359
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
01.12.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und der Eltern-Kind-Gruppen werden in Braunschweig nach einem pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) gefördert. Dabei liegen die Fördersätze für Eltern-Kind-Gruppen unter denen für Kindertagesstätten der freien Träger. Als Begründung hat die Stadtverwaltung dazu in der Vergangenheit ausgeführt:
„Eltern-Kind-Gruppen unterscheiden sich [u. a.] dadurch von Regelkindertagesstätten bei freien Trägern, dass gemäß der Konzeption von Eltern-Kind-Gruppen die Eltern ihren Anteil an der begleitenden Betreuungsarbeit leisten. Durch die Aufnahme eines Kindes werden die Eltern Vereinsmitglieder, welche durch die Anerkennung der Satzung und der pädagogischen Konzeption eine Verpflichtung gegenüber dem Verein eingehen. Je nach Festlegung müssen sich die Eltern an Renovierungs- und Reparaturarbeiten, an der Vorbereitung und Durchführung besonderer Aktivitäten, an der Reinigung der Räume und der Wäsche oder zum Teil auch an der Kinderbetreuung beteiligen“ (Mitteilung der Verwaltung vom 22.08.2007, Vorlage 9080/07).
In der genannten Vorlage führt die Verwaltung (Stand: 2007) weiter aus, dass es in der Grundpauschale keine Anrechnung von HWL-Diensten (hauswirtschaftlichen Leistungen) bei Eltern-Kind-Gruppen gebe – offenbar in der Annahme, dass Eltern diese Leistungen erbringen. Bei Eltern-Kind-Gruppen werde in der Maßnahmepauschale keine Verwaltungskostenumlage gewährt – unter Hinweis auf die Förderung des Dachverbandes der Elterninitiativen. Auch gebe es eine unterschiedliche Anrechnung von Abgaben und Versicherungen. Und in der Investitionspauschale erhielten Eltern-Kind-Gruppen etwa die Hälfte des Ansatzes für Regeleinrichtungen, um einige Beispiele unterschiedlicher Förderansätze zu nennen.
Abschließend wird in der damaligen Mitteilung von der Verwaltung ausgeführt, dass ein genauer Vergleich zwischen den Trägern mangels genauerer Details über sonstige Einnahmen, z. B. Vereinsbeiträge oder Spenden, kaum möglich sei [die Beispielrechnungen in der Mitteilung wurden später mit Vorlage 9137/07 als unzutreffend zurückgenommen].
Die gesetzlichen Vorgaben für die Bildung, Erziehung und Betreuung (Förderung) von Kindern in Kindertagesstätten haben sich seit 2007 deutlich weiterentwickelt und verändert. Die §§ 9 bis 11 NKitaG stellen klare und hohe Anforderungen an das eingesetzte pädagogische Personal. Eine Übernahme hauswirtschaftlicher Leistungen in Kindertagesstätten durch Eltern oder andere Ehrenamtliche dürfte heute weder den gesetzlichen Anforderungen genügen, noch der Lebenswelt berufstätiger Eltern entsprechen. Für die Essenversorgung gelten strenge Hygieneauflagen, die amtlich kontrolliert werden, und auch die Reinigung der Räume unterliegt strengen Anforderungen. Aufgrund der Beitragsfreiheit (für Kindergartenkinder) lt. § 22 NKitaG ist es Elterninitiativen mittlerweile gesetzlich verwehrt, über Vereinsbeiträge Einnahmen zu erzielen, die über übliche Mitgliedsbeiträge hinausgehen und zur Finanzierung der Eltern-Kind-Gruppen beitragen. Zudem haben manche Elterninitiativen eine solche Größe erreicht, dass sie nicht von einem ehrenamtlichen Vereinsvorstand geleitet werden können, sondern eine hauptamtliche Geschäftsführung brauchen.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass wahrscheinlich einige der Gründe, die für eine unterschiedliche Förderung von Regelkindertagesstätten freier Träger und Eltern-Kind-Gruppen sprachen, weggefallen sind oder sich verändert haben. Eine abschließende Beurteilung ist aufgrund der vorliegenden Informationen jedoch nicht möglich. Eine detaillierte Prüfung kann nur die Verwaltung vornehmen.
Wir fragen daher in diesem Zusammenhang an:
1. Wie bewertet die Verwaltung aus heutiger Sicht die unterschiedlichen Fördersätze im PAM für Eltern-Kind-Gruppen und für Regelkindertagesstätten der freien Träger, insbesondere in Bezug auf HWL-Dienste, Geschäftsführung, Investitionspauschale und die Anrechnung von Abgaben und Versicherungen – auch unter Berücksichtigung des Trägereigenanteils und der Anrechnung der Elternentgelte?
2. In welchen Bereichen ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung angezeigt?
3. Wie kann ein weiteres Vorgehen zur Anpassung der Fördersätze aussehen?
