Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-17284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit dem 15. November 2021 sind die vier neu errichteten Kalthallen (Veltenhof, BSA Melverode, Bienroder Weg 50/51 und BSA Westpark) für die Braunschweiger Sportvereine zur Nutzung durch die Verwaltung freigegeben und nach einer Prioritätenliste entsprechend belegt worden.

 

Die Abfrage der Nutzungswünsche erbrachte eine erfreulich hohe Akzeptanz, hatte aber zwangsläufig auch zur Folge, dass die Verwaltung einen Kriterienkatalog entwickeln musste, da aus Kapazitätsgründen nicht alle Nutzungswünsche berücksichtigt werden konnten.

 

Verfahren:

 

Zunächst wurden die Vereine mit Jugendfußballmannschaften berücksichtigt, die im Gegenzug Nutzungszeiten in konventionellen Sporthallen abgegeben und somit anderen Hallensportarten zusätzliche Ressourcen verschafft haben.

 

In einem zweiten Schritt wurden die verbleibenden freien Nutzungszeiten ebenfalls mit Jugendmannschaften und abschließend mit Herren- und Damenmannschaften der Braunschweiger Sportvereine belegt.

 

Bei dieser zweiten Priorisierung sind die Sportvereine vorrangig berücksichtigt worden, die bislang keinen oder nur sehr begrenzten Zugriff auf ein Kunstrasengroßspielfeld auf den städtischen Freisportanlagen hatten.

 

Nutzungsanfragen von Freizeitfußballmannschaften der Braunschweiger Sportvereine sowie anderer Sparten konnten aufgrund der fehlenden Teilnahme am Wettbewerbsbetrieb bzw. begrenzter Ressourcen nicht oder aber nur an den Wochenenden berücksichtigt werden.

 

Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen:

 

Durch die Vergabe der Kalthallen-Nutzungszeiten im Tausch gegen „normale“ Hallenzeiten konnten im ersten Schritt 66 Hallenbelegungsstunden für die Nutzung von konventionellen Hallen-Sportarten freigezogen geworden.

 

Eine nachgehende Evaluierung der erst einmal bis zum 31. März 2022 befristeten Vergaben soll Hinweise erbringen, wie durch eine optimierte Nutzung der Kalthallen eine noch größere Entlastung der gesamtstädtisch angespannten Belegungssituation erreicht werden kann.

 

Ergänzende stichprobenartige Kontrollen durch das Platz- und Hallenpersonal in Bezug auf eine ordnungsgemäße Belegung sowohl in den gedeckten Sportstätten als auch in den Kalthallen sollen die Hallenvergaben künftig noch effizienter und zielorientierter gestalten.


In diesem Zusammenhang soll schrittweise das Fußballtraining im Seniorenbereich komplett aus den gedeckten Sportstätten auf die Kunstrasenplätze oder in die Kalthallen verlagert werden.

 

Ausgenommen davon sind die offiziellen Hallenrunden des NFV Kreis Braunschweig.

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Anlagen

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