Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-17363

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hintergrund

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 12.06.2018 die Weiterführung des Braunschweiger Klimaschutzpreises in einem zweijährlichen Rhythmus, abwechselnd mit einem Natur­schutzpreis, beschlossen (Drs. 18-08304). Am 01.07.2020 hat der Planungs- und Umweltausschuss in Anbetracht der coronabedingten Einschränkungen beschlossen, dass der für 2021 vorgesehene Klimaschutzpreis um ein Jahr in das Jahr 2022 verschoben wird (Drs. 20-13623).

 

Damit fällt der nächste Klimaschutzpreis in das Jahr, in dem auch das Integrierte Klima­schutzkonzept 2.0 in der Gesamtfassung voraussichtlich beschlossen werden wird. Die ambitionierte Zielsetzung der Erreichung der Treibhausgasneutralität in Braunschweig bis möglichst zum Jahr 2030 entsprechend des Richtungsbeschlusses zum Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 (IKSK 2.0) (Drs. 21-16510) erfordert das Mitwirken der breiten Stadtgesellschaft und aller Bürgerinnen und Bürger. In diesem Sinne ist der Klimaschutz­preis 2022 als öffentlichkeitswirksamer Wettbewerb ein wichtiger Baustein zur Aktivierung von Klimaschutzpotentialen in Zivilgesellschaft und Wirtschaft.

 

Die Verwaltung schlägt das folgende Wettbewerbskonzept vor:

 

Wettbewerbskategorien

 

Mit der Vorgabe von Wettbewerbskategorien wurden in den Jahren 2017 und 2019 gute Erfahrungen gemacht. Wettbewerbskategorien dienen dazu, Zielgruppen konkret anzu­sprechen und zur Teilnahme zu animieren. Die Auswahl von drei wechselnden Kategorien in einem Zwei-Jahres-Rhythmus führt allerdings entweder zu einer regelmäßigen Wiederholung von Kategorien oder zu einer zunehmenden Differenzierung in thematisch immer enger abgesteckte Kategorien. Insbesondere im zweiten Fall verringert sich die Zahl der potentiellen Einreichungen und dadurch die breite Streuung in die Stadtgesellschaft hinein.

 

Für den Klimaschutzpreis 2022 und die folgenden Wettbewerbsjahre beabsichtigt die Verwaltung daher, den Preis (ähnlich dem Naturschutzpreis) unter ein zweijährlich wechselndes Thema zu stellen. Um auch andere, nicht themenspezifische, Einreichungen berücksichtigen zu können, wird es neben der Kategorie „Themenpreis“ auch die offene Kategorie „Wildcard“ geben (vgl. Anhang 1: Auslobungstext).


 

Themenpreis 2022: „Weniger ist mehr! – Reparieren, Teilen, Upcycling“

 

Das diesjährige Thema knüpft an den Maßnahmenblock „Klimafreundlicher Alltag“ des IKSK 2.0 an. Es soll Bewusstsein für das Konzept der Suffizienz schaffen und dafür, wie dieses niedrigschwellig in die Praxis umgesetzt werden kann. Denn viele konsumbedingte Treibhausgasemissionen können leicht vermieden bzw. verringert werden, wenn Produkte gewählt werden, die sich durch eine lange Lebensdauer, gute Reparierbarkeit, regionale Produktion und einen geringen Rohstoffeinsatz auszeichnen. Doch nicht nur im Sektor Konsum, sondern auch in den Bereichen Wohnen und Mobilität ist eine Trendwende weg von individualistischen Lösungen mit immer höheren Ressourcen- und Flächenverbräuchen nötig. Bei zahlreichen Ansätzen wie z. B. Tauschbörsen, Reparatur-Werkstätten, Wohn- oder Gartengemeinschaften geht dies einher mit einem Plus an sozialem Miteinander und Lebensqualität. Die in den Jahren 2017 und 2018 von der Verwaltung durchgeführte fast gleichnamige Klimaschutzkampagne „Mehr<weniger“ mit zahlreichen Teilnehmer*innen und Partner*innen aus Braunschweig zeugte von hohem Interesse an dem Thema.

 

Angesprochen werden mit dem leicht zugänglichen Thema besonders Privatleute inkl. Kinder und Jugendliche. Bewerben können sich aber auch zivilgesellschaftliche Initiativen sowie Unternehmen aus Braunschweig, deren Geschäftsmodell statt auf die Neuproduktion von Gütern auf deren Wiederverwendung und Aufbereitung abzielt.

 

Wildcard – die offene Kategorie

 

Neben dem Themenpreis schlägt die Verwaltung eine offene Kategorie vor, die es ermöglicht Projekte einzureichen, die sich nicht auf das diesjährige Thema beziehen, sondern in anderer Weise Klimaschutz betreiben. So sollen auch Projekte gewürdigt werden, die sich generell schlecht einer Kategorie oder einem Thema zuordnen lassen.

 

Unterkategorien nach Bewerbergruppen und Alter

 

Durch Ankreuzen im Kopf der Wettbewerbsformulare werden die Einreichungen je nach Bewerbergruppe (Einzelpersonen und private Gruppen, nichtkommerzielle Initiativen, Unternehmen) und Altersgruppe (Kinder U12, Jugendliche U21, Erwachsene) unterschieden. Diese Gruppierung soll es der Jury erleichtern, Beiträge unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen finanziellen und sonstigen Voraussetzungen miteinander zu vergleichen.

 

Der Rat hat beschlossen, Kinder und Jugendliche bei der Vergabe des Klimaschutzpreises besonders zu berücksichtigen. Daher wird der Jury empfohlen, mindestens einen Preis in den Altersgruppen U12 und U21 zu vergeben.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme am Klimaschutzpreis 2022 ist der Wohnort bzw. Sitz in Braunschweig. Es können sich Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, Vereine und Unternehmen bewerben. Eine Bewerbung ist mit abgeschlossenen und laufenden Projekten möglich. Noch nicht umgesetzte Projekte werden nicht berücksichtigt. Bei den eingereichten Projekten ist ein klarer Bezug zu Klimaschutz und der Reduzierung der Treibhausgase notwendig und kenntlich zu machen. Bewerbungen von städtischen Gesellschaften und Einrichtungen sowie von städtischen Krippen, Schulen und Kitas sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind zudem Projekte, die bereits 2017 oder 2019 mit dem Klimaschutzpreis ausgezeichnet wurden. Die Preisträgerinnen und Preisträger können sich aber mit neuen Projekten bewerben.


 

Schulklassen aus Schulen nicht-städtischer Trägerschaft werden vor dem Hintergrund des beim Fachbereich Schule bestehenden, finanziell gut ausgestatteten Umwelt-Wettbewerbs für alle Braunschweiger Schulen (Umweltlöwe, Energiefuchs, Abfallfuchs) nicht explizit angesprochen. Eine mögliche Zusammenarbeit der Fachbereiche und Synchronisierung der Wettbewerbe wird derzeit geprüft.

 

Kriterien

 

Bei der Bewertung der eingereichten Beiträge werden folgende Kriterien der Jury als Entscheidungsgrundlage vorgeschlagen:

 

 Treibhausgasreduktion: Das Projekt trägt auf eine quantifizierbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei, indem z. B. der Energieverbrauch gesenkt wird.

 Vorbildcharakter: Das Projekt hat eine hohe Sichtbarkeit und wirkt nicht nur im unmittelbaren Kreis der Antragsstellenden, sondern regt auch weitere Personen zu Klimaschutz an.

 Kreativität und Innovationsgehalt: Das Projekt weist eine (für die jeweilige Altersklasse bzw. Bewerbergruppe) besondere Kreativität bzw. einen besonderen Innovationsgehalt auf.

 

Bewerbung und Zeitplan

 

Die Eröffnung des Wettbewerbs ist für den 01.03.2022 vorgesehen, das Ende der Einreichungsfrist für den 31.08.2022 (vgl. Anhang 2: Zeitplan).

 

Jury

 

Es wird empfohlen, die unabhängige Jury aus fünf Mitgliedern zusammenzustellen, wobei drei Personen die drei größten Fraktionen des Rates, eine Person die Verwaltung und eine Person die Umweltinitiativen/-verbände vertreten. Die Umweltinitiative bzw. der Umwelt­verband werden nach fachlicher Tiefe und thematischer Breite im Klimaschutz ausgewählt und dürfen in diesem Wettbewerbsjahr keine eigene Bewerbung einreichen.

 

Budget

 

Die Verwaltung beziffert die notwendigen finanziellen Mittel wie schon in den vorigen Wettbewerbsjahren auf 30.000 €, wovon 15.000 € als Preisgeld vorgesehen sind. Haushaltsmittel stehen als regelmäßiger Ansatz im Haushalt 2022, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, zur Verfügung.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise