Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Ersatzpflanzung der aufgrund von Starksturmereignissen verlorengegangenen Bäume der Jahre 2017 und 2018 in überbezirklichen Grünanlagen des Stadtbezirks 130 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1; § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei den Baumpflanzungen nach Starksturmereignissen in den überbezirklichen Grünanlagen um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen

 

ume weisen für Mensch und Umwelt außerordentlich vielfältige Wohlfahrtswirkungen auf. Sie dienen als Schattenspender, erhöhen die relative Luftfeuchte in der Stadt, haben positive Auswirkungen auf die Luftqualität durch Fixierung von CO2, produzieren Sauerstoff, dienen als Feinstaubfilter und bieten eine wirksame Windbremse. Weiterhin können sie Lärm lindern und sich durch ihre Wasserspeicherfähigkeit positiv auf das Wassermanagement in der Stadt auswirken.

 

Zu erheblichen Baumausfällen führte im Oktober 2017 der schnellziehende schwere Sturm Xavier sowie das ebenfalls im Oktober 2017 darauffolgende Sturmtief Herwart und im Januar 2018 der Orkan Friederike. Diesen Stürmen fielen im gesamten Stadtgebiet über 1.000 Bäume zum Opfer.

 

Seit Herbst 2018 wurden im Stadtgebiet Braunschweigs bereits insgesamt 728 der betroffenen Bäume im Straßengrün und in den Grünanlagen ersetzt. Im Herbst 2021 bzw. Frühjahr 2022 sollen nun insgesamt weitere 152 Bäume im Stadtgebiet Braunschweig nach Sturmschäden ersetzt werden.

Hierbei handelt es sich um diejenigen Bäume, die aufgrund ihres Standortes als besonders wertvoll für Klima und Stadtbild eingestuft wurden. In den Park- und Grünanlagen ist ein Nachpflanzen auf den ehemaligen Baumstandorten nicht immer möglich. Um den aber auch hier bestehenden Parkentwicklungskonzepten und freiraumplanerischen Zielstellungen Rechnung zu tragen, wurden in diesen Fällen Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe der ausgefallenen Bäume gesucht.

 

r alle Nachpflanzungen ist eine anschließende dreijährige Entwicklungspflege vorgesehen.

 

Im Stadtbezirk 130 ist für das Jahr 2021/2022 die Nachpflanzung von achtumen, die aufgrund der genannten Starksturmereignisse in überbezirklichen Grünanlagen (Stadtfriedhof) verloren gegangen sind, geplant.

 

Finanzierung:

Haushaltsmittel für die Nachpflanzung der Bäume nach Sturmschäden stehen für das Haushaltsjahr 2021 auf dem Projekt 5S. 670036 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Pro Baum wurden Kosten in Höhe von ca. 1.500 zzgl. Mehrwertsteuer inkl. der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kalkuliert. Insgesamt werden demnach ca. 14.280 r den Ersatz der Sturmschäden in den überbezirklichen Anlagen im Stadtbezirk 130 im Haushaltsjahr 2021 aufgewendet.

 

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Anlagen

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