Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17366
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten - Polizeisportverein Braunschweig e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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30.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem Polizeisportverein Braunschweig 1921 e. V. für den Erweiterungsbau mit Dusch- und Umkleideräumen im Polizeistadion ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 44.447,64 € gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Der Polizeisportverein Braunschweig 1921 e. V. (Polizeisportverein) beantragt für den Erweiterungsbau der Dusch- und Umkleideräume im Polizeistadion einen weiteren städtischen Zuschuss. Nachdem mit Beschluss des Sportausschusses vom 28. Mai 2021 dem Verein ein Zuschuss in Höhe von bis zu 133.206,81 € bei (zum damaligen Zeitpunkt) voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 269.624,25 € gewährt wurde, kam es im Laufe der Projektplanung zu einer Steigerung der durch den Architekten veranschlagten Kosten.
Der Verein erläutert, dass zum einen die Berücksichtigung der Entsorgung des belastbaren Bodens, die erst nach dem Erstellen einen Bodengutachtens nötig wurde, zum anderen aber hauptsächlich die Preissteigerungen im Baugewerbe (u.a. durch Probleme in den Lieferketten während der Coronapandemie) in den letzten Monaten zu der Kostensteigerung geführt haben.
Durch z. B. das Wechseln des Bodenbelags in den Umkleideräumen und die Reduzierung der Anzahl der Sanitärelemente konnten zwar bereits laut Verein Kosten eingespart werden. Jedoch reichen diese Kostenreduzierungen nicht aus, um an den ursprünglich errechneten Kosten festzuhalten.
Es wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer gesicherten Gesamtfinanzierung und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig einen weiteren städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 44.447,64 € in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.
Der gesamte städtische Zuschuss würde somit 177.654,45 € betragen, bei voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 358.519,54 € (städtischer Gesamtzuschussanteil i. H. v. 49,55 %).
Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport für die beantragte Zuwendung zur Verfügung.
