Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17324
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer Stelle für Dachbegrünung beim FB 65 Antrag SP 230 zum Haushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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08.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Haushalt 2021 wurde vom Rat der Antrag Nr. 230 zum Ergebnishaushalt beschlossen, der die Schaffung einer Stelle in der Stellenreserve für die Beauftragung von Dachbegrünung vorsieht. Die Freigabe der Stelle aus der Stellenreserve steht unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Konzeptes für die Dachbegrünung von städtischen Dächern. Dies wird hiermit übermittelt. Die Inanspruchnahme der Stellenreserve soll nunmehr erfolgen. Zum Stellenplan 2022 soll die Stelle einer Technischen Sachbearbeiterin/eines Technischen Sachbearbeiters mit dem Wert E 12 für den FB 65 geschaffen werden.
In früheren Jahren wurden Dachflächen von Neubauten nur partiell als Gründächer ausgeführt. Das Förderprojekt „Urbanes Grün“ verfolgte beginnend 2018 zum ersten Mal den Ansatz, die Dächer städtischer Gebäude diesbezüglich systematisch im Bestand zu betrachten. Das Programm ist in Umsetzung und wird in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Neben der Dachbegrünung von Neubauten wird der Fokus weiterhin verstärkt auf die Begrünung von Bestandsdächern gerichtet sein, da hier weiterhin große, nicht genutzte Flächen von flachen oder nur schwach geneigten Dächern vorliegen. Konnten bisher Dächer identifiziert werden, bei denen eine Begrünung relativ problemlos zu realisieren war, zeigt sich nun, dass dieses Potential zu großen Teilen ausgeschöpft ist. In Zukunft wird der Schwerpunkt in hohem Maße auf Dächern liegen, bei denen zuvor die Dachhaut saniert und die Dachkonstruktion verstärkt werden muss, um die zusätzlichen Lasten aufzunehmen.
Die zusätzlichen Anforderungen führten in der Vergangenheit dazu, dass von einer Begrünung fast durchgängig abgesehen wurde. Diese Vorgehensweise wird in Zukunft so simpel nicht aufrecht zu erhalten sein. Aktuelle Überlegungen des Bundes, die Installation von Photovoltaik (PV)-Modulen nicht nur für Neubauten, sondern auch für größere Dachsanierungen verpflichtend zu machen, zeigt eine Herangehensweise auf, den Klimaschutz energischer in den Blick zu nehmen und auch die Anforderungen an den Bestand zu schärfen.
Dachbegrünungen stehen in diesem Zusammenhang nicht simpel monokausal in Konkurrenz zur Installation von PV-Anlagen auf gleichen Flächen. Auch wenn dessen Flächen eine 100 %-Begrünung einschränken, so lassen sich bei der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung aus dem durch den Pflanzenbewuchs verbesserten Mikroklima Erkenntnisse auf die Effizienz der PV-Module ableiten. Ein gleichzeitiger Aufbau beider Systeme ist also synergetisch zu empfehlen, wurde aber in der Vergangenheit zu wenig beachtet. Zwischenzeitlich prüft die Verwaltung wirtschaftliche Spielräume aus dem Ertrag der PV-Module für die Amortisation konstruktiver Unterstützungsmaßnahmen, um weiterreichende fundierte Handlungsempfehlungen geben zu können.
Zudem ist die Einengung auf Dachbegrünungen nicht sinnvoll. Fassaden können, wenn auch technisch anders aufgebaut, ein vergleichbares Potential zu Mikroklima und Klimabilanz erzeugen und sollen von der Stelle umfassend mit betrachtet werden.
Ein weiterer Punkt ist der Schutz vor Überflutungsschäden bei Starkregenereignissen. Ein Gründach wirkt hier regulierend auf die Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation, mögliche Schäden wie vollgelaufene Keller oder Straßenüberflutungen könnten dadurch verringert werden.
Die genannten Beispiele machen deutlich, dass eine ganzheitliche Betrachtungsweise des Klimaschutzes am Gebäude unabdingbar ist. Dies gilt erst recht bei den ambitionierten Zielen, denen sich eine Kommune nicht allein aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern auch als Taktgeber und Vorbildfunktion zur Förderung des Gemeinwohls, verpflichtet ist. Dem folgend formuliert die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 der Stadt Braunschweig ein umfassendes Bündel ambitionierter Ziele. Um bis zum Jahr 2030 die Klimaneutralität der städtischen Verwaltung zu erreichen, soll bis dahin als wesentlicher Emittent von Treibhausgasen ein klimaneutraler Gebäudebestand inklusive sanierter Altbauten umgesetzt werden. Ein derartiges Vorhaben ist nur in integraler Zusammenschau aller relevanten Komponenten sowohl der Technischen Gebäudeausrüstung, als auch umfassend der Gebäudehülle, zu der auch Dachbegrünungen zählen, realisierbar. Nur in einer abwägenden Synopse aller Komponenten, ihrer wechselseitigen Abhängigkeiten, ihrer Konkurrenz auf gemeinsamen Flächen, ihrer Wirtschaftlichkeit und Effizienz werden die Herausforderungen des Klimaschutzes zu bewältigen sein. Anlässlich des „Klimaschutz Sofortprogramms 2022“ der Bundesregierung weist auch der Niedersächsische Städtetag (Beitrag 3.42-2021) auf die zwingenden interdisziplinären Abstimmungsbedarfe hin. Diese aufgrund der engen Abhängigkeiten in einer Hand zu bündeln, dürfte ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg sein. Die Stelle „Dachbegrünung“ wird zu diesem Zwecke eng mit dem bereits bestehenden Energiemanagement und dem noch klärenden Personalbedarf zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes IKSK 2.0 zusammenarbeiten.
Dies beinhaltet auch die Zuarbeit zur Klimawirkungsprüfung, die durch den Ratsbeschluss „Klimatische Auswirkungen von Beschlüssen transparent darstellen“ vom 14.07.2020 angestoßen wurde. Hauptstoßrichtung der Auswirkungen von Beschlüssen auf den CO2-Ausstoß wird neben Verkehr/Mobilität der Sektor Energie/Gebäude sein.
Zusammenfassend sieht die Konzeption der Stelle folgende Schwerpunkte vor:
- Aufbau eines Grünkatasters, das sämtliche bisher realisierte Gründächer und Fassadenbegrünungen an städtischen Gebäuden umfasst einschließlich Systematik und erforderlicher Kenngrößen
- Dachbegrünungen auch bei Sanierungsnotwendigkeit der Dachhaut und/oder zusätzlichen Unterstützungsnotwendigkeiten zur Lastaufnahme weitergehender zu untersuchen, Prioritätsstrukturen zu entwickeln und darauf aufbauend Maßnahmen umzusetzen;
- die parallele, gemeinsame Umsetzung von Dachbegrünung und PV-Anlagen in Abstimmung mit der zu gründenden PV-Genossenschaft voranzutreiben.
- Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Fassadenbegrünung im Bestand, behördliche Abstimmung, u. a. mit dem Denkmalschutz, und Umsetzung.
- Beratung bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten und Sachsanierungen in Planung und Ausführung (einheitliche Standards).
- Die eigene Kompetenz in die Entwicklung von Klimaschutzstandards einzubringen, Fördermöglichkeiten zu eruieren, Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen, abzustimmen sowie die bauenden Organisationseinheiten bei der Umsetzung beratend zu unterstützen.
- Mitwirkung bei der Erstellung von Klimawirkungsprüfungen.
- Erstellung und Überwachung der erforderlichen Rahmenverträge für externe Planungsleistungen, Wartung und Pflege der Gründächer und Fassadenbegrünungen.
