Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2022 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. November 2021 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2022 enthalten sind.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1. Wirtschaftsplan 2022

 

Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Stadthallen-GmbH obliegt gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf der Wirtschaftsplan gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH hat dem Wirtschaftsplan 2022 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 4. November 2021 zugestimmt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 5.384 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 3.118 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 1.150 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.116 T€ zusammensetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 5.104 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 280 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2020 und 2021 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die Wirtschaftsplanung 2022 der Stadthallen-GmbH ist wesentlich von der Schließung der Stadthalle zum 1. Januar 2022 geprägt. Des Weiteren ergeben sich wesentliche Effekte durch Corona-bedingte Verschiebungen von Veranstaltungen aus den Jahren 2020 und 2021.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge. In der Prognose 2021 sind zudem gewährte November- und Dezemberhilfen in Höhe von 655 T€ sowie Erstattungen der Sozialversicherungsanteile im Rahmen der Kurzarbeit enthalten.

 

Die Höhe der Veranstaltungs- und Raumaufwendungen korrespondiert im Wesentlichen mit der Höhe der Umsatzerlöse. Die Instandhaltungsaufwendungen beinhalten lediglich notwendige bauliche Unterhaltungen sowie Maßnahmen zum Erhalt der technischen Funktionalität und der Betriebssicherheit. Aufgrund der Schließung der Stadthalle ergeben sich insgesamt deutliche Verschiebungen zwischen den einzelnen Betriebsteilen.

 

Der Personalaufwand fällt gegenüber der letztjährigen Planung aufgrund des Wegfalls der Kurzarbeit höher aus.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grundsteuern und Kfz-Steuern.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 2.724 T€ vor.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung der Stadthalle. Es ist geplant, den Veranstaltungsbetrieb in der Stadthalle zum 1. Januar 2022 einzustellen. Entsprechend werden mit Ausnahme von monatlichen Erlösen eines Leasingfahrzeuges keine Erträge erwartet.

 

Auch während der Schließung fallen bis zur endgültigen Übergabe des Gebäudes an einen Generalunternehmer Raum- und Instandhaltungsaufwendungen an. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Lagerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Stadthalle sowie deren Abschreibungen und Finanzierungskosten. Weiterhin werden bei diesem Betriebsteil der wesentliche Teil der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Werbekosten und die nicht zuordenbaren Personalkosten dargestellt. Zudem sind die Kosten für Pacht, Grundsteuer und Sicherung des Geländes der Stadthalle veranschlagt.

 

Vor diesem Hintergrund werden Gesamterträge in Höhe von lediglich 6 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.123 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.118 T€.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 2.719 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.868 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.150 T€.

 

Durch die Schließung der Stadthalle und die Corona-bedingte Verschiebung von Veranstaltungen aus den Jahren 2020 und 2021 stellt sich die Buchungslage in der Volkswagen Halle speziell im ersten Halbjahr 2022 überaus positiv dar. Ob sich die Veranstaltungen in dem geplanten Umfang tatsächlich realisieren lassen, hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie, aber auch von der wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit der Kunden und Dienstleister ab.

 

Korrespondierend zu den Erträgen ergibt sich ein Anstieg der Aufwendungen, insbesondere der Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten. Auch die Abschreibungen steigen aufgrund des höheren Investitionsvolumens im Jahr 2021.

 

Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 813 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.928 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.116 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne. Durch den Abstieg von Eintracht in die 3. Liga verringern sich die Pachteinnahmen im Jahr 2022 um 265 T€. Die Mieterträge aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sinken ebenfalls aufgrund einer Verkleinerung der Liga. Hinsichtlich der Umsätze aus der Vermietung der Westtribüne wird noch nicht wieder von einer Erreichung des Niveaus vor der Corona-Pandemie ausgegangen. Im Bereich der Instandhaltungskosten sind außer allgemeinen Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen keine größeren Maßnahmen geplant.

 

Erlöse und Abschreibungen im Hinblick auf das Namensrecht für das Stadion sind aufgrund der Beendigung des Sponsorings der Volkswagen Financial Services AG zum 30. Juni 2021 und der nunmehr anstehenden Aktivitäten hinsichtlich einer Neuvermarktung nicht berücksichtigt.

 

Zu 2. Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2022 der Stadthallen-GmbH beigefügt.


 

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Anlagen

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