Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Braunschweig (Marktgebührenordnung) wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Überblick

 

Die Stadt Braunschweig betreibt als öffentliche Einrichtung gemäß § 30 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf 12 rkten chentlich 16 Marktveranstaltungen. Die entstehenden Kosten werden ausschließlich durch Gebühreneinnahmen in Form von Benutzungsgebühren nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) gedeckt. Hierbei handelt es sich um Stand-, Stromverbrauchs-, Reinigungs- und Winterdienstgebühren.

 

Die rkte werden im Haushaltsplan im Teilhaushalt des FB 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit unter 1.57 Wirtschaftsförderung und Tourismus“ als allgemeine Einrichtung r das Produkt 1.57.5733.02 Märkte geführt. Die kumulierten Ergebnisse bis 2018 finden im Hinblick auf die Überdeckungen/Unterdeckungen in der Gebührenkalkulation Berücksichtigung. Die kumulierten Überdeckungen führen zu den beabsichtigten Gebührensenkungen. Das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2019 wird in der nächsten Kalkulation berücksichtigt.

 

  1. Gebührentarife

 

Seitens der Verwaltung werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 folgende Gebührenanpassungen vorgeschlagen:

 

Standgebühr:

Bisher betrug die Standgebühr für Dauerzuweisungen 0,90 Euro/m² in der Sommerzeit und 0,60 Euro/m² in der Winterzeit sowie für Tages-/Saisonzuweisungen 1,10 Euro /m². Aufgrund der Überdeckungen/Unterdeckungen der Vorjahre wird die Standgebühr jeweils um 0,10 Euro/m² gesenkt.

 

Stromverbrauchsgebühr:

Die Stromverbrauchsgebühr wird aufgrund der Überdeckungen der Vorjahre von 0,50 Euro/kW/h um 0,15 Euro/kW/h auf 0,35 Euro/kW/h gesenkt.

 

Reinigungsgebühr:

Aufgrund der Überdeckungen/Unterdeckungen der Vorjahre wird die Reinigungsgebühr von 0,40 Euro/m² um 0,10 Euro/m² auf 0,30 Euro/m² gesenkt.

 

Winterdienstgebühr:

Die Winterdienstgebühr (1. November bis 31. März) wird aufgrund der Überdeckungen der Vorjahre von 0,25 Euro/m² um 0,15 Euro/m² auf 0,10 Euro/m² gesenkt.

 

Die Verwaltung hat auf die vorgesehene Gebührenanpassung im Rahmen einer Anhörung des Bezirksverbandes Braunschweig der Marktkaufleute e. V. hingewiesen und diese unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des NKAG erläutert.

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 soll folgende Gebührenanpassung vorgenommen werden:

 

Gebühren

Bisher

Euro / m2 bzw. kW/h

 

Neu

Euro / m2 bzw. kW/h

 

Differenz

Euro / m2 bzw. kW/h

 

Standgebühr

Dauerzuweisung Sommerzeit

Dauerzuweisung Winterzeit

Tages-/Saisonzuweisung

 

 

 

0,90

0,60

1,10

 

 

0,80

0,50

1,00

 

 

      - 0,10

      - 0,10

      - 0,10

 

Stromverbrauchsgebühr

 

0,50

 

0,35

 

- 0,15

 

Reinigungsgebühr

 

0,40

 

0,30

 

- 0,10

 

Winterdienstgebühr

 

0,25

 

0,10

 

       - 0,15

 

Mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Gebührentarife kann bei den Wochenmärkten r das Jahr 2022 voraussichtlich Kostendeckung erzielt werden.

(s. Anlage 2).

 

  1. Zuständigkeit des Rates

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 sowie Ziffer 7 NKomVG.
 

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