Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2022 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 empfohlenen Fassung zu beschließen.

 

  1. Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2023 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2022 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:

 

      Buslieferung der alternativ angetriebenen Busse

      Sanierung Gleichrichterunterwerke

      Sanierung der Gleisanlagen von der Brücke Europaplatz über Friedrich-Wilhelm-Platz bis John-F.-Kennedy-Platz in 2 Projekten

      Sanierung der Gleisanlagen Ottenroder Straße

      Haltestelle Schloss – Neugestaltung.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1. Wirtschaftsplan 2022

 

mtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1

Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSVG hat den Wirtschaftsplan 2022 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 31.759 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen.

 

Der Erfolgsplan 2022 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind betrieblich signifikant durch die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft u. a. in Elektromobilität und die Stadtbahnerweiterung geprägt. Hier wirken insbesondere erhöhte Personalaufwendungen als Folge des steigenden Personalbedarfs aus Mehrleistungen sowie die damit verbundenen Energiepreismehrungen auch durch die CO2-Gesetzgebungen. Das Ergebnis ist weiterhin beeinflusst durch die hohe Nachfrage beim kostengünstigen Schülerticket der Stadt Braunschweig sowie durch die veränderten Finanzierungsströme beim BS-Mobilticket, wobei die Wirkung des neuen Einnahmen-Aufteilungs-Vertrag (EAV) dem nach derzeitigem Stand leicht entgegenwirkt. Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind schwer planbar. In den Plandaten, welche im September erstellt wurden, wird von einer raschen Erholung aus der Pandemie ausgegangen.

 

Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Erlösentwicklung im Bereich der Fahrgelderträge im Planungszeitraum abgeflacht kalkuliert. Im Vergleich zur mittelfristigen Planung des Vorjahres wird für das Jahr 2022 ein Rückgang von 4.770 T€ erwartet. Die kalkulierten Rückgänge reduzieren sich im weiteren Zeitablauf, sodass im Jahr 2025 wieder eine Annäherung an das Vor-Corona-Niveau erreicht wird. Ob es über das Jahr 2021 hinaus ÖPNV-Rettungsschirm-Leistungen von Bund und Land geben wird, ist derzeit unklar. Entsprechend wurden keine Ausgleichszahlungen berücksichtigt. Aktuell zeigen sich dazu erste positive Signale auf Bundesebene, die jedoch derzeit keinen Gesetzescharakter oder Verbindlichkeit haben.

 

Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung für das Jahr 2022 belaufen sich auf 921 T€ und bemessen sich am Zählergebnis des Jahres 2019. Die turnusgemäß im Jahr 2021 anstehende Zählung konnte Corona-bedingt nicht umgesetzt werden und soll im Jahr 2022 nachgeholt werden. Zudem werden die Ausgleichszahlungen durch die insgesamt reduzierten Ticketverkäufe in der Corona-Pandemie negativ beeinflusst.

 

Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt., Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.

 

Aus der Werbeflächenvermietung, welche im Wesentlichen die Außenwerbung auf Fahrzeugen und Haltestellen beinhaltet, werden Erlöse in Höhe von 908 T€ erwartet.

 

Die sonstigen Umsatzerlöse belaufen sich auf 3.419 T€ und beinhalten im wesentlichen Zahlungen des Regionalverbandes und Dritten für die Erbringungen von Regiobusleistungen sowie weiteren Bedarfsverkehren und innerkonzernliche Umsätze.

 

Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die insbesondere auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft für den Betriebshof Lindenberg, die Gleissanierungen und im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.

 

Der Materialaufwand 2022 wird sich auf insgesamt 18.859 T€ belaufen und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (9.739 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (9.120 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Hier sind im Finanzplanungszeitraum insbesondere Aufwandssteigerungen durch die Ausweitung von ÖPNV-Leistungen und wesentlich durch Preissteigerungen in Bezug auf die seit dem Jahr 2021 stufenweise eingeführte CO2-Besteuerung sowie dem generellen Energiepreisanstieg um über 20 % berücksichtigt. Unter den bezogenen Leistungen werden Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (4.551 T€) sowie Anmietverkehre (4.569 T€) veranschlagt.

 

Der Personalaufwand beläuft sich auf 39.794 T€. Neben einem erhöhten Personalbedarf, der aus Leistungsausweitungen resultiert, sind auch Tarifsteigerungen von rd. 2 % berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl soll sich auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber dem Plan 2021 (703 Mitarbeiter) um 3 auf 706 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen. Im Gegensatz zum Plan 2021 sind im Jahr 2022 zudem die 14 ruhenden Arbeitsverhältnisse ausgewiesen, sodass sich insgesamt eine Mitarbeiterzahl von 720 ergibt.

 

Im Jahr 2022 werden Abschreibungen in Höhe von 10.737 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 8.974 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 1.763 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 12.412 T€ im Jahr 2025, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 5.173 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Fahrzeugbeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind erstmals ab dem Jahr 2023 Abschreibungen zu erwarten.

 

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt. Zudem werden hier die Aufwendungen für die EDV-Leistungen abgebildet. Aus lizenzrechtlichen Gründen wird die Dienstleistung ab dem 1. Dezember 2022 nicht mehr von der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG sondern nach Ausschreibung von einem neuen Dienstleister erbracht werden. Der Wechsel führt zu einem Anstieg der Kosten, der sich insbesondere ab dem Jahr 2023 zeigt.

 

Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.

 

Der Finanzplan 2022 weist unter Einrechnung einer leichten Steigerung des Baupreisindexes einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 47.160 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 2.445 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts.

 

Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 18.801 T€ wird ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 28.359 T€ prognostiziert. Als Investitionsschwerpunkte 2022 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:

 

  •    Omnibusbeschaffungen (E-Standard- und E-Gelenkbusse, Gelenkbusse)              11.961 T€
  •    Sanierung und Erweiterung Betriebshof Lindenberg              4.950 T€
  •    Stromversorgung, Gleichrichterunterwerke              3.900 T€
  •    Brückenbauwerk A 39              3.716 T€
  •    Dynamische Fahrgastinformation (DFI)              2.300 T€
  •    Gleissanierung Donaustraße/Kruckweg Am Lehmanger Turmstraße              2.174 T€
  •    Ersatzbeschaffung Fahrausweisdrucker              1.520 T€

 

Zu 2. Handlungsermächtigung für Maßnahmen des Planjahres 2023

 

In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.

 

Dies gilt insbesondere im Bereich von geförderten Gleissanierungen sowie der Busbeschaffungen. Bei den Gleissanierungen ist die Entwicklung zu verzeichnen, dass im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen immer weniger Angebote abgegeben werden. Dies führt in der Folge zu sehr engen Produktionsslots bei steigenden Preisen. Die BSVG läuft zudem Gefahr, dass bei einer nicht rechtzeitigen Bestellung die für die jeweilige Maßnahme benötigten Ressourcen, Leistungen oder Materialien gar nicht angeboten werden. Die zusätzlichen Bearbeitungszeiten des Fördermittelgebers führen teilweise unvermeidbar zusätzlich zu terminlichen Konflikten, die bei einem Vorziehen der Ausschreibung abgemildert werden können. Auch Busse können bei einer frühzeitigen Bestellung wirtschaftlicher und gesicherter beschafft werden. Die Beschaffungszeiten haben sich bei den Herstellern signifikant verlängert.

 

Um für entsprechende Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung erst im Jahr 2023 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2022 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Demzufolge wird im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2023 für folgende Projekte um die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen bereits im Wirtschaftsjahr 2022 gebeten:

 

      Buslieferung der alternativ angetriebenen Busse

      Sanierung Gleichrichterunterwerke

      Sanierung der Gleisanlagen von der Brücke Europaplatz über Friedrich-Wilhelm-Platz bis John-F.-Kennedy-Platz in 2 Projekten

      Sanierung der Gleisanlagen Ottenroder Straße

      Haltestelle Schloss – Neugestaltung

Da dieser Vorgriff auf das Wirtschaftsjahr 2023 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2023 der BSVG bedeutet, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.

 

Das seit der Wirtschaftsplanung 2018 praktizierte Verfahren der Handlungsermächtigung hat sich bewährt und soll entsprechend auch weiterhin Anwendung finden.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der BSVG ist als Anlage beigefügt.


 

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Anlagen

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