Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2022 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. November 2021 empfohlenen Fassung wird beschlossen.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2022 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2021 empfohlenen Fassung beschlossen wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2022 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2021 empfohlenen Fassung beschlossen wird.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.

 

r jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.

 

Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der VHS obliegen die Feststellung sowie Änderungen des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Wirtschaftsplan und Änderungen des Wirtschaftsplanes bedürfen gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2021 den Wirtschaftsplänen 2022 der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Pne zu beschließen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS)

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 der VHS weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 5.823,2 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 7.334,5 T€ einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.511,3 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel werden in den Haushaltsplan 2022 eingeplant.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2020 und 2021 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die Reduktion des Jahresfehlbetrags ist insbesondere auf wieder steigende Umsatzerlöse aus Teilnehmergebühren zurückzuführen. Korrespondierend ergeben sich dazu steigende Aufwandspositionen. Insbesondere der Personalaufwand der VHS steigt im Jahr 2022 gegenüber der Vorjahresplanung um rd. 438 T€. Die Erhöhung wird durch Tarifanpassungen, Stufenaufstiege und Stundenerhöhungen begründet. In Addition der o.g. wieder steigenden Umsatzerlöse und den steigenden Aufwandspositionen, ergibt sich der geplante Jahresfehlbetrag in he von 1.511,3 T€ und damit eine Reduktion des Fehlbetrags gegenüber der Wirtschaftsplanung 2021 um 198 T€.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022 der VHS verwiesen.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB)

 

Der Wirtschaftsplan der VHS AuB gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der VHS AuB weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 7.227,1 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 7.227,1 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Zuschuss der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 3.376,2 T€.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2020 und 2021 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Der Zuschuss im Bereich der Kommunalen Beschäftigungsförderung steigt im Vergleich zur Vorjahresplanung um 307,4 T€ wegen tarifbedingter Personalkostensteigerung und insbesondere des erhöhten kommunalen Förderanteils bei der Umsetzung des Projekts „Sozialer Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II (Teilhabechancengesetz).

 

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2022 der VHS Arbeit und Beruf GmbH verwiesen.

 

Haus der Familie GmbH (HdF)

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der HdF weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1367,2 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.367,2 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 230,7 T€.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2020 und 2021 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise