Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2022 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 gebilligten Fassung zu beschließen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 dem Wirtschaftsplan 2022 in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan 2022 wie folgt dar:

 


Hinweis zu Zeile 13 der Tabelle: Die Geschäftsführung stellt in den Wirtschaftsplänen eine gesonderte Zeile „Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung“ dar, mit der dokumentiert wird, dass bei zur Zeit der Planaufstellung noch nicht genau spezifizierten unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen pauschal (weitere) Ergebnisverbesserungen erzielt werden sollen. Im IST sind diese erreichten zusätzlichen Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen in den entsprechenden Positionen verbucht, so dass in der IST-Spalte dieser Zeile „0,00“ dargestellt wird.

 

Der Erfolgsplan 2022 der FBWG ist von mehreren Neuerungen und Besonderheiten geprägt:

 

Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag mit Volkswagen AirService GmbH

 

In den vergangenen Jahren leistete die Volkswagen-AG einen Zuschuss anteilig in Höhe ihres ehemaligen Gesellschafteranteils (rd. 35,5 %). Im Laufe der letzten Monate ist die Geschäftsführung der FBWG (in Absprache mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschafterinnen) in Gesprächen mit der Volkswagen-AG resp. der Volkswagen AirService GmbH übereingekommen, den finanziellen Beitrag von Volkswagen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 auf eine neue Grundlage zu stellen.

 

Dieser finanzielle Beitrag soll sich nicht mehr am Zuschussbedarf orientieren, sondern am von der FBWG zur Verfügung gestellten Ressourcenbedarf für die Anrainerin Volkswagen AirService GmbH. Hierzu wurde ein Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag abgestimmt, der der FBWG einen finanziellen Beitrag der Volkswagen AirService GmbH von mindestens 1 Mio. € p. a. garantiert, der jedoch - abhängig von der tatsächlichen Nutzung der Flughafenressourcen durch die Volkswagen AirService GmbH - auch höher sein kann (Hinweis: zudem hat VW wie jeder Kunde der FBWG die flugbetrieblichen Entgelte zu zahlen). Diese Einnahme ist bei den sonstigen Umsatzerlösen zu veranschlagen.

 

Etwaige mittelfristige wirtschaftliche Verbesserungen der FBWG, die zu einer Zuschussreduzierung führen könnten, kommen somit den Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg zu Gute. Es wird hier beispielsweise auf die Mitteilung des Wirtschaftsdezernates vom 16. September 2021 zur Standortentwicklung Forschungsflughafen (DS 21-16952) verwiesen sowie auf die weitere positive wirtschaftliche Entwicklung, die unten näher erläutert wird.

 

Übernahme der Flugsicherungskosten durch den Bund

 

Wie schon mitgeteilt (siehe hierzu die Mitteilungen für den Rat der Stadt Braunschweig vom 3. Juni 2021 (DS 21-16177) und vom 31. August 2021 (DS 21-16825) zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung) übernimmt der Bund seit dem 1. September 2021 die Differenz aus den Kosten der beauftragten Flugsicherungsorganisation für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu zahlenden Flugsicherungsgebühren. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten des Flughafenbetreibers für die Flugsicherung werden hierbei erstattet.

 

Dies führt für die FBWG im Jahr 2022 erstmals ganzjährig zu einer zusätzlichen Einnahme. Hierfür sind im Plan 2022 ebenfalls bei den sonstigen Umsatzerlösen 1.276,1 T€ veranschlagt.

Ein Anspruch auf Erstattung des vollen Differenzbetrages oder einer bestimmten Kostenhöhe besteht indes nicht. Die Leistungen des Bundes erfolgen nur bis zur Höhe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (im Bundeshaushalt sind hierfür insgesamt für das Jahr 2022 50 Mio. € bereitgestellt). Daher erfolgte zunächst – auch da Erfahrungswerte fehlen - eine vorsichtige Veranschlagung.

 


Sonstige Posten des Erfolgsplans 2022

 

Die flugbetrieblichen Erlöse als größter Teil der Umsatzerlöse werden im Erfolgsplan 2022 in Höhe einer aktuellen Prognose der Flugbewegungszahlenentwicklung basierend auf den tatsächlichen Daten aus den vergangenen Monaten des Jahres 2021 veranschlagt. Auswirkungen der Corona-Pandemie bleiben voraussichtlich auch im Jahr 2022 zu berücksichtigen.

 

Die Geschäftsführung ist bestrebt, diese Erlösreduzierungen durch entsprechende korrespondierende Aufwandssenkungen zu kompensieren.

 

So wird beim Personalaufwand entsprechend mit Corona-bedingter Kurzarbeit gerechnet, die zu Einsparungen führt. Ferner reduziert sich die Übergangsversorgung für die Fluglotsen.

 

Beim Materialaufwand wird ebenfalls mit niedrigeren Aufwendungen kalkuliert, beispielsweise aufgrund eines geringeren Sanierungsaufwands an Flächen und Gebäuden sowie geringerer Aufwendungen für die Fuhrparkunterhaltung.

 

Lediglich bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Steigerungen veranschlagt. So werden u. a. Beratungskosten im Rahmen der Energieberatung und -optimierung von Gebäuden sowie Mittel für die IT-Sicherheit zusätzlich eingeplant.

 

Betriebsmittelzuschüsse

 

Insgesamt verbleibt ein Zuschussbedarf (der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg) in Höhe von 2.507,9 T€. Wie oben schon erläutert, beinhaltet dieser Posten ab dem Jahr 2022 nur noch die Betriebsmittelzuschüsse der beiden Gesellschafterinnen, da die Leistungen der Volkswagen-AG gemäß dem Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag bei den sonstigen Umsatzerlösen vereinnahmt werden.

 

Rechnerisch bedeutet dies zunächst für die Stadt Braunschweig einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 1.816,8 T€. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:

 

Eine Prognosehochrechnung der FBWG für das Wirtschaftsjahr 2021 auf Basis der IST-Zahlen zum III. Quartal 2021 lässt realistisch ein positives Jahresergebnis von rd. 494,0 T€ erwarten (s. o.). Dieses positive Ergebnis soll gemäß einer Absprache der Geschäftsführung mit den Gesellschafterinnen im Jahr 2022 den Städten Braunschweig und Wolfsburg zu Gute kommen.

 

Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies eine Reduzierung ihres Zuschusses um 348,6 T€. Für den Haushalt 2022 der Stadt Braunschweig wird eine entsprechende Ansatzminderung auf 1.468,2 T€ zur Lesung des Haushaltes 2022 angemeldet.

 

Der Finanzplan 2022 weist insbesondere die schon im Vorjahr begonnenen großen Bauvorhaben Neubau Feuerwache nebst Kfz-Halle und Ausbau Hauptgebäude in Gesamthöhe von 5,2 Mio. € aus. Die Kreditaufnahme für diese Maßnahmen ist mittlerweile (kommunalverbürgt – ich verweise auf die Vorlage DS 19-12190 vom 27. November 2019) erfolgt.

 


Insgesamt sind Bauvorhaben in Höhe von 5.343,0 T€ und eine Vielzahl von diversen Beschaffungen in Höhe von 1.093,0 T€ vorgesehen. Neben der o. g. Kreditaufnahme erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen durch die Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2022 beigefügt.
 

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Anlagen

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