Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17352

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2022 in der dem Aufsichtsrat zu seiner Beratung am 14. Oktober 2021 vorgelegten Fassung zu beschließen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2022 in einer per Videokonferenz

durchgeführten Sitzung am 14. Oktober 2021 in der vorgelegten Fassung beraten und im Nachgang eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung im formalen

Umlaufverfahren eingeholt.

 

Der nunmehr vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 weist einen (von der Stadt im Nachjahr

auszugleichenden) Verlust in Höhe von 165,0 T€ aus. Dieser liegt somit um 6,5 T€ über der

bisherigen Mittelfristplanung für das Wirtschaftsjahr 2022 (Fehlbetrag aus 2021er

Mittelfristplanung für 2022: 158.500 €). Eine Mittelanpassung wird zur Lesung des Haushaltes 2022ff. vorgenommen werden.

 

 

Die Gesellschaft geht nunmehr davon aus, dass im Jahr 2022 noch keine weiteren Erbbauzinsen für das Lilienthalhaus II erwartet werden können. Ferner wurde mit der Braunschweiger Parken GmbH (BPG) eine auf 10 Jahre befristete Absenkung der von der BPG an die SFB zu zahlenden Erbbauzinsen für den Kurzzeitparkplatz am Lilienthalplatz und das Parkhaus vereinbart, was zu Erlösrückgängen führen wird. Die SFB ist mit einem Gesellschaftsanteil von 25% gemeinsam mit der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg (75%) Eigentümerin der Gesellschaft. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie stellte sich in den vergangenen 2 Jahren heraus, dass die Einnahmen des Parkhauses und des Kurzzeitparkplatzes am Lilienthalplatz geringer sind als kalkuliert. Die Gesellschafterinnen haben daher einvernehmlich wirtschaftliche Hilfestellungen vereinbart. Der Unterstützungsbeitrag der SFB erfolgt durch eine Absenkung der Erbbauzinsen.

 

Daneben gibt es Umschichtungen zwischen dem Personalaufwand (welcher sich gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung für 2022 von 38,8 T€ auf 8,2 T€ verringert (nur noch Personalkosten für die Geschäftsführung nebst Nebenkosten)) und dem sonstigen betrieblichen Aufwand (Plan 2021: 51,9 T€ Plan 2022: 65,2 T€). Letzteres ist bedingt durch den nun veranschlagten Aufwand für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH. Seit dem 1. April 2021 werden kaufmännische, technische und immobilienwirtschaftliche Betriebsführungsaufgaben gegen Entgelt von Mitarbeiter*innen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH wahrgenommen.

 

Die oben in der Tabelle in der Spalte ‚Prognose 2021‘ dargestellten hohen Umsatzerlöse und Bestandsverminderungen ergeben sich aus der für das Jahr 2021 vorgesehenen Abrechnung der Baumaßnahmen Lilienthalplatz.

 

Der Finanzplan 2022 weist für das Wirtschaftsjahr 2022 nur noch geringe Investitionen aus.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2022 der Gesellschaft beigefügt.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise