Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17353

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2022 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 2. November 2021 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

 

Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat dem Wirtschaftsplan 2022 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 2. November 2021 zugestimmt.

 

Der Erfolgsplan 2022 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen

Fehlbetrag i. H. v. 1.708.350 € aus und liegt damit um 62.350 € über dem Wirtschaftsplan

2021 sowie 59.000 € über der bisherigen Mittelfristplanung für 2022 und dem bisherigen

Haushaltsansatz für 2022. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

Im Einzelnen:

 

 

Die Umsatzerlöse erhöhen sich gegenüber dem Vorjahresplan 2021 um rd. 35,7 T€ aufgrund von gestiegenen Mieterlösen, da Leerstände im Technologiepark abgebaut werden konnten.

 

Der Materialaufwand verringert sich um 20,6 T€, insbesondere bedingt durch die letztmalig im Jahr 2021 anfallenden Projektkosten für den Innovationsflügel.

 

Der Personalaufwand steigt um 95,4 T€. Dies resultiert aus Höhergruppierungen und Tarifsteigerungen sowie der ab dem Jahr 2022 zunächst befristet geschaffenen zusätzlichen Stelle „Innenstadtentwicklung“. Diese*r zukünftige Mitarbeiter*in soll sich im Partnernetzwerk aus Stadtmarketing, Kammern und Verbänden gezielt um den Innenstadtdialog und die Innenstadtentwicklung kümmern.

 

Der sonstige betriebliche Aufwand erhöht sich leicht um 26,9 T€. Wie bei den o. g. Personalkosten sind auch bei den Personalkostenverrechnungen mit der Stadt (für das der BZG zugewiesene städtische Personal) Höhergruppierungen sowie Tarifsteigerungen zu veranschlagen. Ferner steigt der Mietaufwand leicht an, da die Mietzahlungen zukünftig die Nebenkosten beinhalten (was jedoch zu einer korrespondierenden Absenkung der bisher beim Materialaufwand geführten gesondert dargestellten Nebenkosten führt).

 

Der Finanzplan 2022 sieht geringfügige Investitionen (Neu- und Ersatzbeschaffungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Umfang von 17,4 T€ vor.


Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2022 der Gesellschaft beigefügt.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise