Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

1. Die erneute Betrauung der VHS Arbeit und Beruf GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - in Form kommunaler Beschäftigungsförderung gemäß den derzeit in § 16 SGB II genannten Bereichen sowie in Form der Förderung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen/Schülern und Jugendlichen einschließlich der Schulessensversorgung - in Braunschweig mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird auf Basis des als Anlage beigefügten Betrauungstextes beschlossen. Die Laufzeit beginnt am 1. Dezember 2022.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Betrauung der VHS Arbeit und Beruf GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Staatliche Beihilfen, die bestimmten im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar bzw. sind von dem sonst grundsätzlich erforderlichen Notifizierungsverfahren vor der EU-Kommission freigestellt. Aktuelle Rechtsgrundlage für die vorliegend einschlägige Freistellung ist der Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV (sog. Freistellungsbeschluss).

 

Die VHS Arbeit und Beruf GmbH ist auf dieser Grundlage bereits seit dem 1. Dezember 2012 mit Aufgaben im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betreffend Erwerbslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, einschließlich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Kontext der Schulessensversorgung, in Braunschweig betraut. In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 2 des Freistellungsbeschlusses ist die Laufzeit dieser Betrauung auf 10 Jahre begrenzt und läuft am 30. November 2022 aus.

 

Die eingebundene Rechtsanwaltskanzlei Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine eingehende Prüfung der aktuellen Betrauungsbeziehung und des auch zukünftig bestehenden Bedarfs an Aufgabenerfüllung im genannten Tätigkeitsbereich vorgenommen. Im Ergebnis soll die VHS Arbeit und Beruf GmbH auch nach Ablauf des derzeitigen Betrauungszeitraums weiterhin betraut werden. Die Grundlagen, der Gegenstand und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betrauung haben sich im Vergleich zur Konstellation bei der ursprünglichen Betrauung nicht geändert. Die erneute Betrauung ist daher sowohl rechtlich zulässig als auch zweckmäßig.

 

Durch die vorliegend zur Beschlussfassung stehende erneute Betrauung der VHS Arbeit und Beruf GmbH soll daher die beihilferechtskonforme Finanzierung des Unternehmens auch nach Ablauf des noch laufenden Betrauungszeitraums sichergestellt werden.

 

Die Stadt Braunschweig hält dabei nach wie vor indirekt über ihre Tochtergesellschaft Volkshochschule Braunschweig GmbH 100 % der Geschäftsanteile an der VHS Arbeit und Beruf GmbH. Da die VHS Arbeit und Beruf GmbH laut Gesellschaftsvertrag in einem eindeutig abgrenzbaren Aufgabengebiet, nämlich der Förderung der Erwachsenenbildung, zuständig ist und von der Muttergesellschaft keine Zuschüsse bzw. Verlustausgleiche erhält, kann sie auch eigenständig betraut werden.

 

Die VHS Arbeit und Beruf GmbH erbringt mit ihrer gesellschaftsvertraglichen Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung, insbesondere durch den zum 1. Januar 2013 von der Stadt Braunschweig übernommenen kommunalen Beschäftigungsbetrieb, sowie mit der Förderung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen/Schülern und Jugendlichen einschließlich der Schulessensversorgung, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Freistellungsbeschlusses.

 

Im Rahmen der Erbringung dieser Dienstleistungen fallen Kosten zu Lasten der Gesellschaft an. Diese ausgleichsfähigen Kosten sind im Voraus in dem jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan aufzuführen.

 

Soweit die Inhalte der Betrauung eingehalten werden, kann die Finanzierung der Gesellschaft sowohl durch Verlustausgleichszahlungen als auch durch sonstige Begünstigungen wie bspw. Betriebs- und Investitionszuschüsse, Bürgschaften, Darlehen, Kostenübernahmen und Kapitaleinlagen erfolgen, ohne die beihilferechtlichen Vorgaben zu verletzen.

 

Die erneute Betrauung erfolgt durch einseitige Erklärung der Stadt Braunschweig, durch die der hoheitliche Charakter der Betrauung unterstrichen und keine Zahlungsverpflichtung der Stadt begründet wird.

 

Wesentliche Inhalte der Betrauung:

 

  • Darstellung der Rechtsgrundlagen,

 

  • Definition der von der VHS Arbeit und Beruf GmbH zu erbringenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse,

 

  • Ermittlung der Ausgleichsleistungen und Vermeidung von Überkompensation einschl. Nachweis- sowie Berichtspflichten der VHS Arbeit und Beruf GmbH,

 

  • Geltungsdauer 10 Jahre, beginnend mit dem 1. Dezember 2022 und

 

  • Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Betrauung seitens der Stadt Braunschweig auch für Einzelpflichten, wenn Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen dies erfordern oder ein wichtiger Grund vorliegt.

 

Es ist vorgesehen, den Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH kurzfristig über die geplante Betrauung zu unterrichten.

 

Der ausführliche Text der Betrauung ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise