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Mitteilung - 21-17048

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Schulhöfe sind wichtige Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsräume, die einen großen Stellenwert im Alltagsleben von Schülerinnen und Schülern haben. Gerade Heranwachsende benötigen attraktive Räume für soziale Interaktionen und körperliche Ertüchtigung als Ausgleich für die Unterrichtszeit im Klassenraum. Daneben gewinnt das Schulaußengelände auch als Lernraum z. B. in Form von „Grünen Klassenzimmern“ und Schulgärten zunehmend an Bedeutung.

Bei der Gestaltung und Ausstattung der Schulhöfe müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: So spielen insbesondere die Altersstruktur, das Verhältnis der Anzahl der Nutzer*innen zur Schulhoffläche sowie die Schulform eine entscheidende Rolle. Diese bestimmen maßgeblich, welche Ansprüche an die Schulhöfe gestellt werden und wie ein attraktives Angebot aussehen sollte. Außenanlagen an Grundschulen mit einem Altersspektrum der Schülerinnen und Schüler von sechs bis zehn Jahre sollten schwerpunktmäßig mit einem Spiel- und Bewegungsangebot ausgestattet sein. Der Fokus bei der Gestaltung der Schulhöfe von weiterführenden und berufsbildenden Schulen sollte neben einem altersgerechten Spielangebot auch auf einem vielfältigen Sportangebot sowie auf attraktivenumenr Kommunikation und Interaktion liegen. Förderschulen benötigen eine dem Förderschwerpunkt angepasste Gestaltung, Schulformen mit Hybridcharakter (z. B. Grund- und Hauptschulen, Integrierte Gesamtschulen) sollten über ein breit gefächertes Angebot an Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten verfügen.

Um einen Überblick über den derzeitigen Zustand der Schulhöfe hinsichtlich ihrer Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualitäten sowie ihrer Sanierungsbedarfe zu erhalten, wurde das Planungsbüro STADTKINDER GmbH aus Dortmund beauftragt, eine Bestandserfassung zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen einschließlich Priorisierungen und Kostenschätzungen für die empfohlenen Maßnahmen zu geben. Mit dieser Schulhofanalyse erhält die Verwaltung eine fachlich fundierte Planungsgrundlage, um Schulhöfe qualitativ zu verbessern, Handlungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und damit kind- und jugendgerechte Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsangebote auf den städtischen Schulhöfen sicherzustellen.

Mit dem Unternehmen STADTKINDER GmbH aus Dortmund konnte ein renommiertes Planungsbüro gewonnen werden, das über umfangreiche Fachkenntnisse bei der Erstellung von Analysen zu kinder- und jugendrelevanten Belangen verfügt. Das Planungsbüro STADTKINDER GmbH hat bereits in Teilen die Spiel- und Bewegungsraumanalyse der Stadt Braunschweig erstellt.

Die Erstellung der Schulhofanalyse wurde zwischen Februar und Dezember 2020 durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 78 städtische Schulhöfe aller gängigen Schulformen erfasst. Jedes Objekt wurde in einem eigenen Steckbrief beschrieben, wobei folgende Inhalte dargestellt wurden:

-          Daten zur Schule: Name, Schulform, Verortung, Schülerzahl, Gesamtfläche, Schulhoffläche, Teilräume, Anzahl der Spielgeräte und besondere Merkmale

-          Schulhofbeschreibung

-          Ausstattung des Schulhofes mit Spiel- und Bewegungselementen

-          Sanierungsbedarfe hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Sicherheit: gepflasterte, asphaltierte und unbefestigte Flächen, Einfriedungen, Spielbereichseinfassungen und Spielgeräte

-          Bewertung der Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualitäten auf Grundlage der DIN 18034

-          Gesamtbewertung

-          Darstellung der Teilräume: Beschreibung, Spiel- und Bewegungselemente, Planziele, Maßnahmenempfehlungen und Kostenschätzungen

Die Steckbriefe beinhalten zudem eine Fotodokumentation der Bestandssituation.

Untersuchungsgegenstände

Untersucht wurden 78 städtische Schulhöfe der unterschiedlichen Schulformen. Dabei nahmen die 37 Grundschulen den größten Anteil ein. Bei den weiterführenden Schulen wurden 14 Gymnasien, sechs Realschulen und eine Hauptschule untersucht. Bei den Berufsbildenden Schulen wurden acht Objekte in der Analyse betrachtet. Daneben waren drei Förderschulen Untersuchungsgegenstand.

Eine Sonderform stellen die Schulaußenanlagen dar, bei denen sich Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Schulformen einen Schulhof teilen. Dies betrifft zwei Grund- und Hauptschulen sowie ein Objekt mit Grundschule und Gymnasium und zwei Objekte mit Grundschule und Förderschule. Daneben wurden auch vier Integrierte Gesamtschulen (IGS) untersucht.

Ergebnisse der Schulhofanalyse

Bei der Bewertung der Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualitäten wurden folgende Kriterien, für welche die DIN 18034 zugrunde gelegt wurde, angesetzt:

-          Sichere Gestaltung der Zugänge

-          Barrierefreiheit

-          Stadtteilbezug/Öffnung für Anwohner*innen

-          Einsehbarkeit

-          ckzugsraumqualität

-          Aufenthaltsqualität

-          Differenzierungsgrad der Teilräume

-          Zusammenhängende Spielabläufe

-          Naturnahe Gestaltung

-          Altersgerechte Gestaltung

-          Bewegungsanimierende Gestaltung

-          Inklusive Gestaltung

-          Gestaltbarkeit

-          Integration von Unterricht auf dem Schulhof

-          Geländemodellierung

-          Spielwert/Spielanregung

-          Zustand Bodenbeschaffenheit

-          Wiedererkennungswert

Die meisten Schulhöfe verfügen über eine sichere Gestaltung der Zugänge (81 %), gute Einsehbarkeit (81 %), eine altersgerechte Gestaltung (62 %), Barrierefreiheit (57 %) und eine bewegungsanimierende Gestaltung (56 %).

Defizite wurden beim Stadtteilbezug (21 %), der inklusiven Gestaltung (21 %), zusammenngender Spielabläufe (24 %), Geländemodellierung (30 %) und dem Wiedererkennungswert (33 %) festgestellt.

In der Gesamtauswertung der Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualitäten wurde für 17 % der Braunschweiger Schulhöfe ein guter Zustand attestiert (vgl. Anlage 1, Abb. 2). Das betrifft vor allem die Grundschulen, von denen sechs Schulen einen guten Zustand aufweisen, aber auch zwei von drei Förderschulen, zwei von vier Gesamtschulen sowie die Hauptschule.

Über einen mittleren Bewertungszustand verfügt mit 55 % der Großteil der Braunschweiger Schulen. Hier finden sich die meisten Grundschulen (27 Objekte) wieder. Weiterhin wurden sechs Schulhöfe von Gymnasien, jeweils zwei Schulhöfe von Berufsbildenden Schulen, Gesamtschulen und Realschulen sowie zwei Schulaußenanlagen von Grundschule/ Förderschule, eine Grund- und Hauptschule und ein Objekt von Grundschule/Gymnasium durchschnittlich bewertet.

Einen suboptimal bewerteten Zustand weisen 28 % der städtischen Schulaußenanlagen auf. Davon entfallen sieben Objekte auf Gymnasien, sechs auf Berufsbildende Schulen, vier auf Grundschulen und drei auf Realschulen. Eine Förderschule und eine Grund- und Hauptschule erhielten ebenfalls eine schlechte Bewertung.

Damit sticht ein recht hoher Handlungsbedarf bei den weiterführenden Schulen, insbesondere den Gymnasien und Realschulen, sowie den Berufsbildenden Schulen hervor.

 

Bei der Gesamtbewertung wurde beurteilt, wie die Schulhöfe qualitativ und quantitativ mit Spiel- und Sportgeräten sowie Möblierungsobjekten, die dem Aufenthalt dienen, ausgestattet sind und in welchem Zustand sich diese befinden.

63 % der Schulhöfe verfügen danach über ein gutes Angebot an Möglichkeiten für Spiel, Bewegung und Kommunikation. Bei 37 % der Schulaußenanlagen ist dieses Angebot verbesserungswürdig (vgl. Anlage, Abb. 3). Ein recht großer Handlungsbedarf wird diesbezüglich an den Gymnasien, Realschulen, Grundschulen und Berufsbildenden Schulen gesehen. So werden zwölf der insgesamt 14 Schulhöfe an Gymnasien, vier der insgesamt sechs Außenanlagen an Realschulen und die Hälfte der insgesamt acht Schulhöfe an Berufsbildenden Schulen als verbesserungsfähig beurteilt. Bei den Grundschulen gibt es Verbesserungsbedarf an etwa jeder sechsten Schulaußenanlage.

Hinsichtlich der Ausstattung verfügen 54 % der Schulaußenanlagen über eine zeitgemäße Gestaltung. 46 % der Schulhöfe weisen Verbesserungspotenzial auf. Dabei sind wiederum die Gymnasien, Realschulen und Berufsbildenden Schulen tendenziell suboptimal ausgestattet. So sind alle acht Außenanlagen der berufsbildenden Schulen nicht ausreichend ausgestattet. Bei den Gymnasien haben neun von 14 Schulhöfen Verbesserungspotenzial, bei den Realschulen verfügt nur die Hälfte der Objekte über eine zeitgemäße Ausstattung. Auch an zwölf Außenanlagen von Grundschulen müsste die quantitative und/oder qualitative Ausstattung mit Spielgeräten und Aufenthaltselementen verbessert werden.

 

Ergänzend zu den genannten Bewertungen wurden in der Schulhofanalyse auch die Sanierungsbedarfe der verschiedenen Flächen (Pflaster-, Asphalt und unbefestigte Flächen), Einfriedungen mit Zäunen und Toren sowie die Spielbereiche mit den Spielgeräten und Einfassungen analysiert. 

An 57 der insgesamt 78 Schulaußenanlagen wurden dabei 132 Mängel festgestellt. 21 Schulhöfe sind weitgehend ohne Beanstandungen. Die größten Sanierungsbedarfe bestehen demnach bei den Asphaltflächen (30 Objekte), an Spielgeräten (28 Objekte) und an unbefestigten Flächen (27 Objekte). Auch an gepflasterten Flächen (19 Objekte), an Spielbereichseinfassungen (15 Objekte) und bei Einfriedungen (13 Objekte) wurde ein Sanierungsbedarf attestiert.

 

Planziele und Maßnahmenempfehlung

Basierend auf den Einzelauswertungen der Schulaußenanlagen hinsichtlich der spezifischen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualität, der Ausstattung und der Sanierungsbedarfe sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung bis 2025 wurden drei grundsätzliche Planziele definiert.

Bei der Neuplanung sollen umfangreiche Maßnahmen mit konzeptioneller Neuausrichtung durchgeführt werden. Dies betrifft 14 % der städtischen Schulhöfe: vier Grundschulen, drei Gymnasien, und je 2 Realschulen und Berufsbildende Schulen.

r den Großteil der Schulaußenanlagen (78 %) wird eine Teilsanierung empfohlen. Hier sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualität unter Erhalt bestimmter Angebote durchgeführt werden. Eine solche Teilsanierung wird für die Schulhöfe von 29 Grundschulen, elf Gymnasien, sechs Berufsbildenden Schulen, vier Integrierten Gesamtschulen, drei Realschulen, drei Förderschulen, den beiden Grund- und Hauptschulen, zwei Objekten mit Grundschule/Förderschule und einem Objekt von Grundschule/Gymnasium vorgeschlagen.

Die Schulhofanalyse attestiert 8 %, d.h. sechs Schulaußenanlagen, einen Zustand für den lediglich Erhaltungsmaßnahmen empfohlen werden, da diese bereits ein attraktives und vielfältiges Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangebot mit zeitgemäßer Ausstattung aufweist. Das betrifft vier Grundschulen, eine Realschule und die Hauptschule.

 

Priorisierung

r die Priorisierung der Maßnahmendurchführung werden mehrere Faktoren berücksichtigt. Hierbei spielen insbesondere die Flächengröße in Abhängigkeit mit der Schülerzahl, die differenzierte Altersstruktur einschließlich entsprechender Bedürfnisse und der in der Bestandserfassung ermittelte Zustand bzw. Sanierungsbedarf eine Rolle. Dabei wurde auch die derzeitige Schulentwicklungsplanung und der geplante Ausbau der Ganztagsbetreuung berücksichtigt.

Unter diesen Bewertungskriterien ergibt sich das Bild, dass 10 % der untersuchten Braunschweiger Schulhöfe, d. h. acht Objekte, der Priorität 1 zugeordnet werden. Die Maßnahmenumsetzungen auf diesen Spielplätzen sollten kurz- bis mittelfristig realisiert werden. 46 Schulhöfe, die mit der zweiten Priorität bewertet wurden, haben den größten Anteil (59 %) und bedürfen einer mittel- bis langfristigen Sanierung. 31 % bzw. 24 Schulaußenanlagen gehören der Priorität 3 an und weisen gegenwärtig keinen dringenden Handlungsbedarf auf.

 

Investitionsbedarf

In der Schulhofanalyse wird für die Umsetzung der Maßnahmen der mittel- bis langfristige Investitionsbedarf auf ca. 9,8 Mio. € geschätzt. Es ist jedoch zu beachten, dass seit der Analyse-Erstellung markt- und inflationsbedingt Preissteigerungen zu verzeichnen sind.

Der Finanzbedarf hängt stark vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab. So wird für die Sanierung der Schulhöfe mit dringendem Handlungsbedarf (Schulaußenanlagen der Priorität 1) ein Finanzvolumen inhe von 2,7 Mio. € geschätzt.

r Schulhöfe der 2. Prioritätsstufe mit einer mittel- bis langfristigen Maßnahmenumsetzung werden ca. 6,3 Mio. € benötigt.

Erhaltungsmaßnahmen, die die Qualität auf Schulhöfen der Prioritätsstufe 3 sichern sollen, werden mit ca. 800.000 € kalkuliert.

 

Strategische Empfehlungen

Hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Schulaußenanlagen im Zuge von Sanierungen sollten verstärkt ökologische Aspekte eine Rolle spielen und möglichst naturnahe und grüne Räume geschaffen werden, die einerseits als Aufenthalts- und Spielräume und andererseits als Lernorte genutzt werden können. Gerade im Hinblick auf das sich verändernde Stadtklima mit einer Zunahme an Hitzesommern, Trockenperioden und Starkregenereignissen bergen die meist großflächigen Schulaußenanlagen ein wichtiges Potenzial zur Abmilderung der sich daraus ergebenen Effekte.

Um ein zusätzliches Spiel- und Bewegungsangebot für die Bewohner*innen eines Quartiers zu schaffen, sollte kritisch geprüft werden, inwieweit Schulhöfe als öffentliche Spielräume genutzt werden können. Damit könnte eine quantitative Unterversorgung mit Spielflächen, z.  B. in stark verdichteten Stadtteilen, durch die Gestaltung und Öffnung geeigneter Schulhöfe ausgeglichen werden. Im Zuge des geplanten Ausbaus der Ganztagsbetreuung an den städtischen Grundschulen ist eine Öffnung der Schulhöfe als öffentlicher Spielplatz, zumindest an Grundschulen, vermutlich nur unter zeitlichen Einschränkungen außerhalb der Betreuungszeiten (z.B. Wochenenden und Feiertage) umsetzbar.

r eine bedarfsgerechte und nutzerorientierte Gestaltung der Schulhöfe unter Beachtung von aktueller Schulentwicklungsplanung und geltender Vorschriften (z.B. Brandschutz) sind verschiedene Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse durchzuführen.

Der Grundsatz für die Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen betrifft auch Schulhofflächen. Um den Gedanken der kinder- und jugendfreundlichen Stadt zu verwirklichen sind bei allen Entscheidungen insbesondere bei der Neugestaltung von Schulhöfen die betreffenden Kinder und/oder Jugendlichen entsprechend mit einzubeziehen. Um die Sicherheit auf den Braunschweiger Schulhöfen zu gewährleisten und gleichzeitig für ein stetiges attraktives Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangebot zu sorgen, sollten jedoch auch Ausnahmen von einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung möglich sein. Dies wäre z. B. bei Ersatzmaßnahmen bei abgängigen Geräten und Ausstattungselementen (so genannter 1:1-Ersatz) oder kleineren Sanierungsmaßnahmen denkbar und praktikabel. Im Zweifel wird die Entscheidung über eine Kinderbeteiligung zwischen den betreffenden Fachbereichen einvernehmlich im jeweiligen Einzelfall getroffen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise