Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16868-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzäunung der Abfallcontainer vor der Sporthalle Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 16. September 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat beantragt die Einzäunung der Abfallcontainer auf dem Parkplatz vor der Sporthalle Timmerlah.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor Ort wurde festgestellt, dass der vorgefundene Abfall zum größten Teil nicht von der Wertstoffcontainerstation stammt. Auf Nachfrage teilte der Hausmeister der Schule mit, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihren Müll teilweise in den Büschen entsorgen.
Sowohl ALBA als auch der Hausmeister führen regelmäßig Reinigungen des Areals durch.
Mittlerweile hat ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) eine erneute Grundreinigung des Standplatzes und seiner Umgebung vorgenommen und mit dem Hausmeister wurde vereinbart, dass von der Containerstation ausgehende Verunreinigungen zeitnah an das ALBA Servicetelefon gemeldet werden.
Grundsätzlich ist eine Einzäunung von Containerstationen in den Abstimmungs-vereinbarungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Dualen Systemen und den Entsorgern nicht vorgesehen. Insofern ist eine Kostenübernahme für die gewünschte Einzäunung weder von der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) noch von den Dualen Systemen zu erhalten. Ebenso sind städtische Haushaltsmittel oder Abfallgebühren für eine Einzäunung nicht vorgesehen.
