Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16265-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgestaltung der Thiedestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 17. Juni 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zur Ausgestaltung mit lebensqualitätsverbessernden Maßnahmen der Rüninger Ortsdurchfahrt (Thiedestraße) zu machen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand auf Antrag des Stadtbezirksrates bereits in den zurückliegenden Jahren Maßnahmen an der Thiedestraße durchgeführt, die eine Verkehrsberuhigung und verbesserte Querungsmöglichkeiten der Thiedestraße zum Ziel hatten.
Die Thiedestraße als ehemalige Bundesstraße, die bereits vor Jahren nach dem Bau der Anschlussstelle Rüningen Süd an die A 39 zur Kreisstraße abgestuft wurde, war für die heutige Verkehrsaufgabe überdimensioniert ausgebaut. Durch die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung von alternierenden Parkstreifen wurde die Fahrbahn in ihrer nutzbaren Breite reduziert und somit geschwindigkeitsmindernd umgestaltet. Neue Querungshilfen verbessern das Queren der Straße.
Die Verwaltung sieht in der Reduktion der Lärmemissionen eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität in der Thiedestraße. Daher soll diese zwischen Berkenbuschstraße und Rüningenstraße bereits 2022 einen neuen lärmmindernden Asphaltbelag erhalten. Nach der Fertigstellung des BAB Kreuz Süd erfolgt dies analog 2024/2025 auch in dem Abschnitt von der Berkenbuschstraße bis zur Westerbergstraße.
Eine weitere Optimierung der Lebensqualität an der Thiedestraße wäre nur mit einer kompletten Umplanung und grundhaften Sanierung, welche straßenausbaubeitragspflichtig ist, möglich. Es ist mit Investitionskosten in einer Größenordnung von ca. 10 Mio. Euro zu rechnen, die weder im Haushalt noch im IP abgebildet sind. Eine Planung kann daher derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
