Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16251-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kurve Rüningenstraße in Richtung Geitelde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.06.2021:
Der Stadtbezirksrat Rüningen beantragt, das Verkehrszeichen 274-50 (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h), welches zur Begrenzung der Durchfahrtsgeschwindigkeit der Kurve im Verlauf der Rüningenstraße in Richtung Geitelde ein kleines Stück östlich der Autobahnstraße aufgestellt wurde, um das Verkehrszeichen 103-10 (Linkskurve) zu ergänzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Verkehrszeichen für den in Rede stehenden Bereich für beide Fahrtrichtungen überprüft.
In Fahrtrichtung Geitelde beträgt, im Anschluss an die Ortsausgangstafel Rüningen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h bis zum Kurvenbereich am Geitelder Wald, da auf Höhe der Autobahnbrücke der Radverkehr über die Fahrbahn hinweg queren muss, um auf den benutzungspflichtigen Radweg zu gelangen.
Für den Kurvenbereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h i. V. m. dem Gefahrenzeichen 103-10 (Kurve links).
Im Anschluss an die Kurve wird, für den geradlinigen Verlauf der Rüningenstraße bis zum Ortseingang Geitelde, die außerhalb von geschlossenen Ortschaften zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mittels Verkehrszeichen angezeigt.
Die Verwaltung hat diese Geschwindigkeitsabfolge nochmals geprüft und hält die separate Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für den Kurvenbereich für einen Abschnitt von rund 170 m bis zur Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h für entbehrlich. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für den Kurvenbereich entfernt. Im Anschluss an die Ortsausgangstafel Rüningen – in Fahrtrichtung Geitelde – beträgt dann, bis nach dem Verlassen des Kurvenbereiches am Geitelder Wald, die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend einheitlich 50 km/h. Anschließend wird diese durch das Verkehrszeichen 274-100 aufgehoben und beträgt bis zum Ortseingang Geitelde 100 km/h.
Für die Gegenrichtung wird aus Gründen der Vereinheitlichung des Streckenabschnittes, vor dem Kurvenbereich bis zum Ortseingang Rüningen, ebenfalls 50 km/h durchgängig angeordnet.
Die Zahl der Verkehrszeichen wird durch diese Maßnahme reduziert.
