Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Erwerb von elektronischen Kassenanlagen mit einem Investitionsvolumen von rd. 200 T€ (netto) im Jahr 2021 wird zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Stadthallen-GmbH beabsichtigt das E-Payment in ihren Betriebsstätten Eintracht-Stadion und Volkswagen Halle kurzfristig umzusetzen. Die ursprüngliche Planung sah die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Pandemiebedingt ist jedoch die Nachfrage durch Besucher, Dienstleister sowie Kunden nach elektronischer Bezahlmöglichkeit nachhaltig gestiegen.

 

Die Themen elektronische Kassen, E-Payment und Digitalisierung der sogenannten Customer Journey werden in Zukunft eine wesentliche Rolle im Bereich der Publikumsveranstaltungen spielen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Betreiber einer Einrichtung möglichst viele der Bausteine in seiner Einflusssphäre behält. Themen wie Zutrittskontrolle, Parken, Garderobe oder Gastronomie spielen eine wesentliche Rolle.

 

Geplant ist die Beschaffung von 130 bis 140 Kassen bzw. mobilen Kassen/Handhelds. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 200 T€ (netto). Die Kassen sollen an die Gastronomiepächter vermietet werden. Daneben ist die Einwerbung von Finanzierungshilfen bei den Finanzdienstleistern vorgesehen. Hierdurch ergibt sich für die Stadthallen-GmbH ein positiver Deckungsbeitrag.

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 einen Anweisungsbeschluss an die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SBBG und der Stadthallen-GmbH gefasst, dass Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2021 enthalten sind, zugestimmt wird. Die genannte Investitionsmaßnahme ist jedoch nicht in der Wirtschaftsplanung enthalten. Entsprechend bedarf es eines separaten Beschlusses.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Aufgrund des Sachzusammenhangs zur Wirtschaftsplanung und zum Jahresabschluss entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Mittel für die Finanzierung der Investitionsmaßnahme stehen zur Verfügung. Durch die Corona-Pandemie konnten nicht alle für das Jahr 2021 geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Es werden entsprechend keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern es ist lediglich eine Umschichtung innerhalb des Investitionshaushaltes erforderlich.


 

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