Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17296-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger für die Freiwillige Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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01.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.11.2021 [21-17296] wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Für alle Angehörigen der Feuerwehr Braunschweig (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) ist eine einheitliche Untersuchungsstelle festgelegt worden, dies ist das Institut für Arbeitsmedizin des Städtischen Klinikums Braunschweig.
Wenige Ausnahmen sind regelmäßige Untersuchungen in großen internationalen Industriebetrieben bzw. Tauglichkeits-Bescheinigungen benachbarter Kommunen. Diese werden der Stadt Braunschweig regelmäßig nicht in Rechnung gestellt und sorgen für eine zeitliche Entlastung der Kameradinnen und Kameraden.
Eine Häufung von Einsatzkräften, die die Untersuchungen nicht bestehen, kann nicht festgestellt werden.
Dies vorausgeschickt wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Untersuchung von Personen, die als Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen, basiert nicht auf einem Braunschweiger Konzept, sondern wird auf der Grundlage der bundesweit geltenden Feuerwehrdienstvorschrift 7 – Atemschutz angeordnet.
Diese Eignungsuntersuchungen werden nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „G 26 Atemschutzgeräte“ durchgeführt. Gemäß der Feuerwehrunfallkasse trägt der Träger des Brandschutzes die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten Ärztin bzw. eines geeigneten Arztes. Diese Verantwortung nimmt der Träger der Feuerwehr in Braunschweig wahr, indem in der Dienstanordnung „17/1 – Atemschutz“ für die Feuerwehr Braunschweig der Arbeitsmedizinische Dienst des Klinikums Braunschweig als untersuchende Stelle festgelegt wurde. Mit dem Klinikum wurde daher ein Vertrag für die Leistungserbringung geschlossen.
Zu Frage 2:
Der Einsatz unter Atemschutz gehört im Feuerwehrdienst zu den physisch und psychisch anspruchsvollsten Herausforderungen überhaupt. Die angehenden Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger müssen sich im Rahmen der sorgfältig ausgearbeiteten und anhand von bundesweit gültigen Standards aufgestellten Lehr- und Übungsplänen auf ihren mitunter auch gefährlichen Einsatz vorbereiten.
In den vergangenen Jahren ist es nicht zuletzt auch aufgrund der hochengagierten Aus- und Fortbildung zu keinerlei nennenswerten Atemschutzunfällen gekommen.
Eine Beschleunigung der Ausbildung würde nahezu zwangsläufig Einbußen in der Qualität der Ausbildung nach sich ziehen und damit zukünftige Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger einer unnötigen Gesundheitsgefahr aussetzen.
Im Moment halten sich in der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig 413 Kameradinnen und Kameraden für einen Einsatz unter Atemschutz bereit.
