Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-17292

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ratsbeschluss zur Erarbeitung eines Bedarfsplans Nachbarschaftszentren (DS 18-08424) fordert neben einer Bestandsaufnahme bereits bestehender Einrichtungen, die einen Bezug zu quartiersorientierter Arbeit aufweisen, eine Konzeptentwicklung ein, durch die „ein einheitlicher Rahmen für die inhaltlichen Aufgaben eines Nachbarschaftszentrums in Braunschweig“ definiert wird.

 

Ferner gilt es, durch stadtteilbezogene Beteiligungsprozesse die Bedürfnisse vor Ort zu eruieren und unter Berücksichtigung sozio-demographischer Tendenzen sowie der Ergebnisse der Bestandsaufnahme einen „stadtteilbezogenen Entwicklungsbedarf“ zu ermitteln.

 

Anschließend sollen unter Beachtung bestimmter Prämissen Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf, bisher unversorgte Stadtteile, gute Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Einrichtungen priorisierte Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Bedarfsplans formuliert werden.

 

Bestandsaufnahme:

Die Ermittlung vorhandener Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug ist abge­schlossen. Die entsprechenden Institutionen (Begegnungsstätten, Nachbarschaftshilfen, Familienzentren, Gemeinschaftshäuser, Jugendzentren, Gemeindehäuser, Stadtteiltreffs) wurden in einer Übersicht zusammengestellt und mit bestimmten Informationen (Adressen, Kontaktdaten, Öffnungszeiten) versehen. Sie werden zeitnah über eine Stadtkarte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Aufgrund stetiger Veränderungen wird die Bestandsaufnahme fortlaufend um Angaben zu Kontaktpartnern, inhaltlichen Angeboten und räumlichen Kapazitäten ergänzt.

 

Leitlinien NBZ:

Im Rahmen der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe wurden grundlegende Kriterien für perspektivische Nachbarschaftszentren erarbeitet. Kernpunkte der Leitlinien sind inhaltliche Grundsätze, räumliche Rahmenbedingungen sowie notwendige personelle Ressourcen, die eine sozialraumorientierte Gemeinwesenarbeit im Sinne eines Quartiersmanagement­ansatzes ermöglichen.

 

 

 

Bedarfsermittlung und Beteiligung:

Die Leitlinien für zukünftige Nachbarschaftszentren werden gemeinsam mit der klein­umigen Bestandsaufnahme sowie sozialstrukturellen Analysen in dezentral organisierten Beteiligungsveranstaltungen in den Stadtbezirken vorgestellt unter Einbeziehung der jeweiligen Stadtbezirksräte, vor Ort bereits tätiger Einrichtungen sowie der Bevölkerung.

 

Die praktische Durchführung der Beteiligungsveranstaltungen ist stark in Verzug geraten. Gründe dafür sind eine mehrmonatige Abordnung der Koordinationsstelle Nachbarschafts­zentren ins Gesundheitsamt, die umfangreiche Einbindung in weitere Aktivitäten des Sozialreferates während der Vakanz-Phase der Referatsleitung (Altenhilfe- und Pflege­planung, Projekt Präventive Hausbesuche etc.) sowie fehlende Möglichkeiten für ursprünglich vorgesehene Präsenzveranstaltungen.

 

Aktuell sind jedoch digitale Beteiligungsveranstaltungen in den Stadtbezirken in Vor­bereitung, sodass die Bedarfsermittlung noch im Jahr 2021 beginnen wird. Es wird im Dezember im neuen Stadtbezirk Mitte mit den Beteiligungsveranstaltungen begonnen.

 

Projekte einzelner Träger:

Seit 2017 besteht über das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms „Gute Nachbarschaft“ Mittel zur Umsetzung nachbarschaftlicher Projekte zu akquirieren. In 2021 haben drei unterschiedliche Akteure aus Braunschweig entsprechende Anträge gestellt, von denen zwei bewilligt wurden.

 

So werden ab 01.01.2022 am Schwarzen Berg (Träger: Bürgerverein Schwarzer Berg) und in der Innenstadt (Träger: Refugium) drittmittelgeförderte Quartierszentren entstehen, die sich an den inhaltlichen Aspekten der erarbeiteten Leitlinien NBZ orientieren.

 

Daneben besteht an weiteren Orten im Stadtgebiet Interesse an der Implementierung quartiersnaher Bürgerzentren. So hat z. B. der DRK Kreisverband einen Antrag auf Förde­rung eines Quartiersmanagements im südlichen Östlichen Ringgebiet bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk eingereicht, der jedoch noch nicht beschieden ist.

 

Es erfolgte von Beginn an eine enge Begleitung der verschiedenen Projektträger durch die Koordinationsstelle Nachbarschaftszentren, welche auch für die jeweilige Projektdauer zugesagt ist. Eine mögliche Überführung in den städtischen Prozess der Nachbarschafts­zentren wird nach Ende der Projektlaufzeiten zu diskutieren sein.

 

Formulierung Bedarfsplan:

Die endgültige Ausarbeitung des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren inklusive der geforderten Priorisierung unter Angaben zu möglichen Kosten für weiterzuentwickelnde bzw. neue Standorte kann erst erfolgen, wenn die dezentralen Beteiligungsprozesse abge­schlossen sowie verwaltungsinterne Abstimmungen erfolgt sind.

 

Der aktuell für den städtischen Gremienlauf zum Bedarfsplan Nachbarschaftszentren anvisierte Zeitraum ist das zweite Quartal 2022.


 

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