Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16973
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausreichendes Spielplatzangebot auch in stark verdichteten Gebieten der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Rosenbaum, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge schnellstmöglichst einen Maßnahmenkatalog erarbeiten und den Ratsgremien vorstellen, mit welchem städtische Flächen für die Einrichtung von Spielplätzen zur Verfügung gestellt werden können, um sich auch in den zur Zeit mit Spielplätzen noch stark unterversorgten Gebieten den Erfordernisse der DIN-Norm anzunähern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Mitteilung 21-16658 vom 11.08.2021 informierte die Verwaltung über die Bewertung der Spiel- und Aufenthaltsqualität von Braunschweiger Spielplätzen und über Maßnahmen zur Verbesserung. In Stellungnahme 21-16846-01 antwortete sie auf eine Anfrage (21-16846) der Fraktion P².
Im Bericht der Spielraumanalysen (erstellt durch beauftragte externe Gutachterfirmen) wird unter anderem auch der Flächenbedarf einzelner Stadtteile/EW aufgeführt. Dabei wird deutlich, dass in manchen unterversorgten Stadtteilen eine erhebliche Steigerung erforderlich ist, obwohl der gesamtstädtische Durchschnitt die DIN-Empfehlung leicht übersteigt. Demnach ist die Versorgung in den hochverdichteten Stadtbezirken besonders schlecht, teilweise nur halb so hoch wie von der DIN-Norm empfohlen.
Betroffen sind folgende Stadtteile:
- Östliches Ringgebiet
- Innenstadt
- Viewegsgarten-Bebelhof
- Nordstadt
Dabei muss auch beachtet werden, dass in besonders verdichteten Stadtteilen, die von Miet- und Eigentumswohnungen in mehrstöckigen Häusern geprägt sind, in der Regel keine dazugehörigen Gärten als Ausgleich zur Verfügung stehen, wie das in Gebieten mit Einfamilienhäusern der Fall sein mag.
Mit Stellungnahme 21-16846-01 der Verwaltung wird als einzige aktuell geplante Maßnahme zur Erweiterung von Spiel- und Bewegungsflächen in diesen Bereichen die Option erwähnt, dafür nachmittags Schulhöfe zu öffnen, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten hierfür ungeklärt sind. Von solch einer „schnellen“ Lösung kann somit nicht ausgegangen werden.
Die weitere Relativierung der schlechten Ergebnisse in den o.g. Stadtteilen („Grundsätzlich steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Braunschweig entsprechend des Masterplans Sport 2030 der gesamte öffentliche Stadtraum als potentieller Bewegungsraum zur Verfügung.“) ist ebenso kritisch zu sehen, denn in der Mitteilung 21-16658 steht als Empfehlung der DIN 18034 zum Versorgungsradius: „Diese sehen für Kinder unter sechs Jahren einen Einzugsradius von 175 m (und) für Kinder von sechs bis zwölf Jahren von 350 m (…) vor.“ Entsprechend ist in diesem Zusammenhang eben nicht der gesamte öffentliche Raum der Stadt Braunschweig zu betrachten.
In derselben Mitteilung sind dann unter den genannten Maßnahmen hauptsächlich Varianten zur Qualitätsoptimierungen der bestehenden Flächen benannt. Dies ist zwar zu begrüßen und eine Ausweitung der Menge der Flächen ist laut dem Bericht auch nötig, wird aber nicht in den geplanten Maßnahmen aufgeführt. Auch in Stellungnahme 21-16846-01 werden keine zeitnahen, umsetzbaren Lösungen vorgestellt.
Dabei ist die Schaffung ausreichender öffentlicher Spielplätze und Bewegungsflächen eine sehr gute Möglichkeit, Räume speziell für Kinder zu schaffen, die nur für sie bestimmt sind und ihrer freien Entfaltung und Entwicklung dienen können. Da eine kinder-, familienfreundliche und generationsgerechte Stadtgestaltung eine kommunale Daueraufgabe ist, stellen wir bei der Verwaltung der Stadt den obigen Antrag. Denn es ist unbedingt nötig, den Ausbau und die Erschließung von mehr Flächen für öffentliche Spielplätze in die geplante Spielplatzkonzeption einfließen zu lassen. Die Bewohner:innen aller Braunschweiger Stadteile haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlichen Spielplatzangeboten in ihren Stadtteilen.
