Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17029
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die Verwaltungskostensatzung (VKS) enthält Regelungen zur Erhebung von Verwaltungsgebühren, die die Stadt Braunschweig für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises beanspruchen kann, und als Anlage einen Kostentarif, der die Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten zusammenfasst, für die Gebühren erhoben werden. Die Gebührentatbestände und Gebührenhöhe richten sich insoweit nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes (AllGO) und anderen speziellen Gebührenordnungen des Landes (z. B. Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen), als in diesen entsprechenden Gebührentatbeständen vorgesehen sind. Darüber hinaus sind in der VKS der Stadt Gebührentatbestände enthalten, die nicht in den Gebührenordnungen des Landes aufgeführt sind. Grundlagen für die Gebührenbemessung sind in diesen Fällen eigene Berechnungen und Kalkulationen.
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung sollen die Gebührenregelungen im eigenen Wirkungskreis zum einen an die Gebührensätze des übertragenen Wirkungskreises und zum anderen an die Entwicklung von Kosten und Leistungsumfängen angepasst werden.
Die Intention des Landesgesetzgebers, eine stärkere Kostendeckung und Verbesserung der Einnahmen im Gebührenbereich (des übertragenen Wirkungskreises) herbeizuführen, wurde mit der letzten Änderung der AllGO fortgesetzt.
Erreicht wird dieses dadurch, dass Gebühren „nach Zeitaufwand“ bemessen werden und der Verrechnungssatz je Viertelstunde des erforderlichen Zeitaufwandes vorgegeben wird. Damit kann der durch den jeweiligen Gebührenpflichtigen ausgelösten Verwaltungsaufwand individuell ermittelt und diesem dann in Rechnung gestellt werden. In der VKS ist ebenfalls ein solches Verfahren zur Gebührenermittlung bereits angelegt und wird für nächste Gebührentatbestände fortgesetzt.
Die Festsetzung kostendeckender Gebühren ist Bestandteil der von der Stadt Braunschweig verfolgten Haushaltsoptimierung. Die regelmäßige Anpassung der Gebührentarife der VKS an die Kostenentwicklung der in der VKS abgebildeten Leistungen trägt dazu bei. Dabei wirken sich insbesondere die Personalkosten maßgeblich auf die Kostenentwicklungen aus.
Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen können zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 20.000 bis 25.000 Euro führen.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgesehenen neuen Regelungen und Gebühren sowie weitere Erläuterungen zu den Änderungen sind als Anlage 2 beigefügt.
Den eigenen Kostenkalkulationen liegen Berechnungen zu Grunde, die die notwendigen Arbeitsanteile, die Materialkosten und die Angemessenheit der Gebührenhöhe berücksichtigen.
