Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17099
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Braunschweig (Marktgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Überblick
Die Stadt Braunschweig betreibt als öffentliche Einrichtung gemäß § 30 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf 12 Märkten wöchentlich 16 Marktveranstaltungen. Die entstehenden Kosten werden ausschließlich durch Gebühreneinnahmen in Form von Benutzungsgebühren nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) gedeckt. Hierbei handelt es sich um Stand-, Stromverbrauchs-, Reinigungs- und Winterdienstgebühren.
Die Märkte werden im Haushaltsplan im Teilhaushalt des FB 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit unter 1.57 „Wirtschaftsförderung und Tourismus“ als allgemeine Einrichtung für das Produkt 1.57.5733.02 – Märkte – geführt. Die kumulierten Ergebnisse bis 2018 finden im Hinblick auf die Überdeckungen/Unterdeckungen in der Gebührenkalkulation Berücksichtigung. Die kumulierten Überdeckungen führen zu den beabsichtigten Gebührensenkungen. Das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2019 wird in der nächsten Kalkulation berücksichtigt.
- Gebührentarife
Seitens der Verwaltung werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 folgende Gebührenanpassungen vorgeschlagen:
Standgebühr:
Bisher betrug die Standgebühr für Dauerzuweisungen 0,90 Euro/m² in der Sommerzeit und 0,60 Euro/m² in der Winterzeit sowie für Tages-/Saisonzuweisungen 1,10 Euro /m². Aufgrund der Überdeckungen/Unterdeckungen der Vorjahre wird die Standgebühr jeweils um 0,10 Euro/m² gesenkt.
Stromverbrauchsgebühr:
Die Stromverbrauchsgebühr wird aufgrund der Überdeckungen der Vorjahre von 0,50 Euro/kW/h um 0,15 Euro/kW/h auf 0,35 Euro/kW/h gesenkt.
Reinigungsgebühr:
Aufgrund der Überdeckungen/Unterdeckungen der Vorjahre wird die Reinigungsgebühr von 0,40 Euro/m² um 0,10 Euro/m² auf 0,30 Euro/m² gesenkt.
Winterdienstgebühr:
Die Winterdienstgebühr (1. November bis 31. März) wird aufgrund der Überdeckungen der Vorjahre von 0,25 Euro/m² um 0,15 Euro/m² auf 0,10 Euro/m² gesenkt.
Die Verwaltung hat auf die vorgesehene Gebührenanpassung im Rahmen einer Anhörung des Bezirksverbandes Braunschweig der Marktkaufleute e. V. hingewiesen und diese unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des NKAG erläutert.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 soll folgende Gebührenanpassung vorgenommen werden:
Gebühren | Bisher Euro / m2 bzw. kW/h
| Neu Euro / m2 bzw. kW/h
| Differenz Euro / m2 bzw. kW/h |
Standgebühr Dauerzuweisung Sommerzeit Dauerzuweisung Winterzeit Tages-/Saisonzuweisung
|
0,90 0,60 1,10 |
0,80 0,50 1,00 |
- 0,10 - 0,10 - 0,10 |
Stromverbrauchsgebühr |
0,50 |
0,35 |
- 0,15 |
Reinigungsgebühr |
0,40 |
0,30 |
- 0,10 |
Winterdienstgebühr |
0,25 |
0,10 |
- 0,15 |
Mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Gebührentarife kann bei den Wochenmärkten für das Jahr 2022 voraussichtlich Kostendeckung erzielt werden.
(s. Anlage 2).
- Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 sowie Ziffer 7 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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366,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,3 kB
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