Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2021 erfolgt aus Gründen des Bestandsschutzes nach der am 30.06.2021 gültigen Sportförderrichtlinie.

Abweichend von Ziffer 3.62 der zum Stichtag gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig erfolgt die Verteilung durch die Verwaltung.

 

2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (alte Fassung) werden im Jahr 2021 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von ihrem Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.

 

3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 70 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 66.322,97 € werden gewährt. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien (a. F.) der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter an den Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB), der die Verteilung vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadthrt.

 

Seit dem Jahr 2015 führt die Verwaltung auf die Bitte des SSB hin die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst durch. Die Verwaltung schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien (a. F.) die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.

 

Berücksichtigt werden alle Übungsleiter/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.

 

Da der DOSB an die Ausbildung von Trainer/innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/innen stellt, schlägt die Verwaltung vor, wie bereits in den Vorjahren, auch Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, bei der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die Tätigkeit nebenamtlich ausüben und eine Vergütung durch den Verein erhalten.

 

Analog zu den Vorjahren wurde folgender Verteilschlüssel für die Berechnung der den Vereinen zustehenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das erste Kalenderhalbjahr 2021 angewandt:

 

Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.

Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiter-entschädigungen für das Jahr 2021 all die Braunschweiger Sportvereine angeschrieben, die nicht bereits schon bei vergangenen Abfragen mitteilten, dass sie nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Es wurde dabei um eine Auflistung der im Verein im ersten Halbjahr 2021 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DOSB sind, gebeten.

 

Das Anschreiben an die Vereine wurde am 08. September 2021 versandt, somit deutlich vor Entscheidung über die Einführung der neuen Sportförderrichtlinie durch den Rat der Stadt Braunschweig am 05.10.2021. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2021 erfolgt aus Gründen des Bestandsschutzes somit nach der am 30.06.2021 gültigen Sportförderrichtlinie.

 

Einleitend ist festzustellen, dass die Vereine im 1. Halbjahr 2021 pandemiebedingt weniger Übungsstunden anbieten und abhalten konnten.

 

Für das erste Kalenderhalbjahr 2021 wurden in der Summe 198.988,86 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Aus der im Haushalt veranschlagten Dynamisierung in Höhe von pauschalen 3,09 % ergeben sich zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für das erste Kalenderhalbjahr 2021 von insgesamt 84.710,91 € (zum Vergleich: 1. Halbjahr 2020: zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in Höhe von 82.171,80 €). Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 42,57 % an den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im ersten Kalenderhalbjahr 2021.

 

Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien (a. F.) festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels überschritten. Es erfolgt daher die Anwendung der festgelegten Höchstförderung von 33,33 %. Daraus ergibt sich ein Höchstzuwendungsbetrag in Höhe von 66.322,99 €.

 

Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das erste Halbjahr 2021 sind aus der Anlage zu entnehmen.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs

Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur

Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise