Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17368-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieverluste an Gebäuden lokalisieren und beseitigen helfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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02.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung
Wie in der Anfrage benannt, ist die energetische Gebäudesanierung ein zentralerer Bereich für einen erfolgreichen kommunalen Klimaschutz. Im geplanten integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 widmen sich daher gleich drei prioritäre Maßnahmen und eine nicht-prioritäre Maßnahme (nachfolgende Nummerierungen 2.2 bis 3.2 beziehen sich auf das Klimaschutzkonzept) diesem Thema.
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1 und 2:
Mit dem Richtungsbeschluss wurde bereits die Umsetzung von drei für die energetische Gebäudesanierung zentralen Maßnahmen beschlossen: "2.2 Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand", "2.3 Ausbau der Braunschweiger Energieberatungsstelle", sowie "3.10 Initiierung einer Allianz für den Jobmotor Energiewende". Auch die geplante nicht-prioritäre Maßnahme "3.2 Erstellung eines Wärmekatasters", die im IKSK 2.0 vorgeschlagen werden soll, widmet sich u. a. dem Thema energetischer Gebäudesanierung. Diese Maßnahmen setzen auf sehr unterschiedlichen Ebenen an und ergänzen sich.
"2.2 Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand"
Für die Modernisierung und damit auch die energetische Erneuerung des alten Gebäudebestandes eignen sich die von der KfW und N-Bank geförderten energetischen Quartierskonzepte, die sehr hohe Förderquoten haben. Die Abgrenzung von Sanierungsgebieten mit vergleichbarem Gebäudebestand, also auch vergleichbaren Sanierungsmaßnahmen, bietet zahlreiche Vorteile bis hin zur Möglichkeit serieller Sanierung. Auch können in Sanierungsgebieten zusätzliche Steuervorteile für die Eigentümer*innen zum Tragen kommen. Sanierung quartierweise zu betreiben ist einer Einzelfallbetrachtung der Gebäude vorzuziehen. Mit diesem Förderprogramm können integrierte Sanierungskonzepte und Sanierungsmanagement (Öffentlichkeitsarbeit und Energieberatungen im Quartier) gefördert werden. Mit der Drs. 21-15426-01 wurde bereits berichtet, dass die Verwaltung, sobald zusätzliches Personal vorhanden ist, eine Priorisierung vornehmen wird, um geeignete Quartiere mit einem hohen Potential zur Energieeinsparung auszuwählen. Die Umsetzung energetischer Sanierung im Bestand hängt auch von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen ab und kann seitens der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst werden.
Die Stadt selbst verfügt nur noch über wenige Wohngebäude und betreibt in erster Linie Nichtwohngebäude. Alle Verbräuche und Kosten städtischer Liegenschaften (Ausnahme Selbstzahler) werden in einer Software gepflegt, die unter weiterer Berücksichtigung der Bezugsflächen Energiekennzahlen ermittelt und somit nicht nur den Dämmstandard des Daches, sondern den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes widerspiegelt. Energetische Priorisierungen ergeben sich dann daraus.
"2.3 Ausbau der Braunschweiger Energieberatungsstelle"
Fundierte Energieberatungen sind der Ausgangspunkt für die konkrete Entscheidung für eine energetische Sanierung. Die Nachfrage nach Energieberatungen, sowohl bei den kostenlosen Erstberatungen der Stadt, als auch bei den freien Energieberater*innen und dem Angebot der Verbraucherzentrale wächst stetig und es kommt bereits jetzt zu Wartezeiten und Engpässen. Um das Angebot auszubauen und durch Kampagnen sowie gezielte Ansprachen noch mehr Bürger*innen für energetische Sanierung zu gewinnen, soll sodann, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, die städtische Energieberatung von eine auf zwei städtische Personalstellen erweitert werden.
"3.10 Initiierung einer Allianz für den Jobmotor Energiewende"
Der Fachkräftemangel stellt für eine erfolgreiche Energiewende ein Risiko dar, da diese insbesondere gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, die energetische Sanierungen durchführen und erneuerbare Energietechnik installieren können. Die Stadt Braunschweig will daher gemeinsam mit regionalen Handwerker*innen, Installateur*innen, Fachplaner*innen, Architekten*innen und Ingenieur*innen eine Allianz für den Jobmotor Energiewende initiieren. Es sollen gezielte Qualifizierungsangebote und Hilfestellungen auf den Weg gebracht, berufliche Orientierungen unterstützt sowie die Vernetzung von relevanten Einrichtungen gefördert werden. Darüber hinaus sollen Ansätze und Projekte entwickelt werden, um auch gezielt Nachwuchs zu fördern, z. B. durch Partnerschaften und Projekte an Bildungseinrichtungen.
"3.2 Erstellung eines Wärmekatasters"
Um die Wärmeversorgung der Stadt in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln, soll ein Wärmekataster für Braunschweig erstellt werden. Das Kataster zeigt Potentiale für die unterschiedlichen regenerativen und sekundären Wärmequellen auf. Außerdem sollen Energiebedarfe- und Energieverbräuche (Wärmesenken) überschlägig dargestellt werden. Die Ermittlung der Energiebedarfe kann auf den Nutzwärmebedarfskennwerten basieren, die auf Basis von Parametern der Gebäudecharakteristik wie z. B. Gebäudealter und Typologie eingeschätzt werden und den energetischen Gebäudestandard widerspiegeln. Ein Beispiel hierfür liefert Hamburg (https://www.hamburg.de/energiewende/waermekataster/). Das Kataster bietet eine Grundlage für die städtebaulichen Planungen sowie die örtlichen Energieversorger und liefert den Gebäudeeigentümer*innen einen ersten gebäudeauflösenden Überblick. Das Wärmekataster kann zudem als Grundlage für die Ausweisung von künftigen Quartieren zur energetischen Stadtsanierung genutzt werden.
Zu 3:
Einige Städte wie Osnabrück, Münster, Meerbusch oder Arnsberg haben eine Thermografiebefliegung durchführen lassen, um den energetischen Zustand der Dächer zu ermitteln.
Grundsätzlich erfolgt mit einer Thermografiebefliegung nur eine Visualisierung des Wärmeschutzes der Dachflächen. Rückschlüsse zu weiteren wesentlichen Aspekten, wie den Wärmeschutz der restlichen Bauteile und die Effizienz und Art der Wärmeerzeugung können nicht gezogen werden. Daher liefert eine Befliegung zwar einen sehr anschaulichen und einfach verständlichen Überblick, bildet aber nur einen kleinen Teilaspekt des Sanierungspotentials ab. Der reine Erkenntnisgewinn einer Thermografiebefliegung gegenüber den zumindest den Eigentümer*innen vorliegenden Daten zum Gebäudealter, dem Wärmeverbrauch aus den jährlichen Abrechnungen und ggf. aus einen Energieausweis sowie auch im Vergleich zu einem umfassenderen Wärmekataster ist als eher gering einzustufen.
Entsprechend der Erfahrungen aus Münster und Osnabrück eignen sich die anschaulichen Bilder jedoch sehr gut, um Aufmerksamkeit auf das Thema energetische Sanierung zu lenken. Es ist anzunehmen, dass die Thermografiebilder deutlich verständlicher sind und besser akzeptiert werden, als die berechneten Werte der Energiebedarfe, wie sie im Wärmekataster vorgesehen sind.
Dem gegenüber stehen hohe Kosten für die eigentliche Befliegung, die Aufbereitung und die datenschutzkonforme Veröffentlichung und Weitergabe an die Bürger*innen. Je nachdem, ob sich weitere Interessenten an einer Thermografiebefliegung z. B. aus dem Regionalverband Braunschweig, seitens Energieversorger oder der Forschung finden lassen, variieren die Kosten (in Münster wurden bspw. 240.000 € für die Befliegung bewilligt). Nach erster Einschätzung der Verwaltung und entsprechend des Vorgehens in Münster lassen sich die Thermografiebilder nicht datenschutzkonform in Gebäudeauflösung veröffentlichen. Daher ist neben der Auswertung und Aufbereitung der Daten auch hier ein besonderer Aufwand zu betreiben, so dass nur die jeweilige Eigentümer*innen das entsprechende Luftbild für das eigene Gebäude bereitgestellt bekommen. Wenn die Veröffentlichung der Luftbilder mit einer Anschreibaktion etc. verbunden wird, ist zudem mit einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Energieberatungen zu rechnen, so dass in Münster zusätzliche Beratungskapazitäten über die Projektlaufzeit von dort 3 Jahren bereitgestellt werden.
Zusammenfassend hält die Verwaltung thermografische Befliegungen für grundsätzlich geeignet, um private Eigentümer*innen in Kombination mit Energieberatung zu einer Sanierung zu motivieren. Die Verwaltung verfolgte bisher allerdings die kostengünstigere und umfassendere Variante eines Wärmekatasters, wo auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden kann.
