Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17404
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.12.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.12.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.200002 FB 20: Maßnahm. i.Z.m.Corona-Pandemie
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 5.000.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €
Haushaltsreste 2020/2021 (Aufwand) 5.197.092,20 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 5.000.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 10.197.092,20 €
Die angegebenen Haushaltsreste können aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht ins Jahr 2022 übertragen werden, sodass nach einer Übertragung des überplanmäßigen Aufwandes im Jahr 2022 bis zu 5.000.000 € zur Verfügung stehen würden.
Die vom Rat der Stadt am 24.03.2020 außerplanmäßig bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. € wurden zur Finanzierung verschiedener Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2020 und nach Übertragung als Haushaltsrest auch in 2021 in Anspruch genommen.
Angesichts der sich aktuell verschärfenden Corona-Pandemie werden weiterhin zahlreiche Maßnahmen jetzt und im Jahre 2022 erforderlich sein. Diese Situation war nicht absehbar, so dass für die erforderlichen vorsorglichen Maßnahmen keine Ansätze im Haushalt 2021 eingeplant worden sind. Auch sind im Haushaltsplanentwurf 2022 Mittel in dieser Größenordnung nicht vorgesehen.
Um in dieser Krisensituation kurzfristig handlungsfähig zu sein, ist nach erster Einschätzung ein Betrag von 5 Mio. € erforderlich. Die Maßnahmen sind daher sachlich und zeitlich unabweisbar, so dass die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Bereitstellung besteht.
Zur Deckung können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Gewerbesteuer | 5.000.000 € |
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.200003 FB 20: Maßnah. i.Z.m. Einr. Impfzentren/mobile Impf-Teams
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4.300.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €
Haushaltsreste 2020/2021 (Aufwand) 9.831.042,74 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 4.300.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 14.131.042,74 €
Die angegebenen Haushaltsreste können aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht ins Jahr 2022 übertragen werden, sodass nach einer Übertragung des überplanmäßigen Aufwandes im Jahr 2022 bis zu 4.300.000 € zur Verfügung stehen würden.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Booster- aber auch Erstimpfungen hat sich die Stadt Braunschweig dazu entschlossen, unter Einsatz von mobilen Impf-Teams (MIT) ab Mittwoch, 24.11.2021 erneut ein Impfangebot in der Stadthalle Braunschweig vorzuhalten.
Um zur Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgabe handlungsfähig zu sein, ist die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel erforderlich. Nach den Erfahrungen mit dem von Ende Dezember 2020 bis 30.09.2021 betriebenen Impfzentrum wird ein Mittelbedarf von bis zu 8 Mio. € erwartet. Für dieses erste Impfzentrum waren Ende 2020 10 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt worden, von denen 3,2 Mio. € nicht verbraucht wurden. Diese Mittel könnten für die Impfangebote im verbleibenden Jahr 2021 verwendet werden. Danach verfallen sie, weil eine nochmalige Übertragung in das folgende Haushaltsjahr aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.
Zur Fianzierung der MIT bzw. des stationären Impfangebots müssen andere Ansätze herangezogen werden. Hierbei und auch bereits in 2021 spielen Mehrerträge aus Erstattungen des Landes eine Rolle. Das Land finanziert ab dem 01.10.2021 pauschal den Einsatz von vier in Braunschweig eingesetzten MIT, ab dem 01.11.2021 sind es bis zu sieben MIT. Ab November 2021 werden der Stadt Braunschweig monatlich rd. 89.000 € pauschal pro MIT erstattet.
Die Mittel für diese Teams können als Mehrerträge, die im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zu Mehraufwendungen berechtigen, auch für den Einsatz in der Stadthalle verwendet werden. Für den Dezember 2021 besteht sogar die Möglichkeit, noch 623.000 € Mehrerträge (7 MIT x 89.000 € = 623.000 €/Monat) zu erzielen. In 2022 könnten ausgehend von einem Bestehen der Impf-Teams bis Ende Dezember Erstattungen von 7,5 Mio. € zur Deckung der Aufwendungen beitragen. Zwar ist vorgesehen, entsprechende Erträge und Aufwendungen mit den Ansatzveränderungen der Verwaltung in den Haushalt 2022 einzustellen. Diese stünden aber erst nach Inkrafttreten des Haushalts 2022 zur Verfügung. Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass diese Mittel nur insoweit verwendet werden, wie sie über die beantragte überplamäßige Bewilligung hinaus für diesen Zweck benötigt werden.
Im Haushaltsjahr 2021 sind bei den Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich die nachstehend als Deckung genannten Mehrerträge erzielt worden. Diese können bis zur tatsächlichen Einzahlung der o. g. Erstattungen durch das Land zur Deckung der überplanmäßige Mittelbereitstellung herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land | 4.300.000 € |
3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4S.210083 Erw. Flüchtlinge / Unterbringung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4S.210083 Erw. Flüchtlinge / Unterbringung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte -
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 637.000 € und Auszahlungen in Höhe von 2.548.700 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 (Aufwand) 0,00 €
Haushaltsansatz 2021 (Auszahlung) 0,00 €
Haushaltsreste 2020/2021 (Aufwand) 80.453,02 €
Haushaltsreste 2020/2021 (Auszahlungen) 581.674,57 €
überplanmäßig beantragter Aufwand: 637.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 2.548.700,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 3.847.827,59 €
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 den Mehrkosten, die bei den acht Neubauten der Flüchtlingunterkünfte entstanden sind, zugestimmt und die neuen Gesamt-kosten mit insgesamt 29,45 Mio. € festgestellt (vgl. Vorlage 21-16871).
Im Zuge der Bauabwicklung der acht Neubauten haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind.
- Auflagen im Genehmigungsverfahren zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Planungsanpassung durch Nutzungsänderung
- Anpassungen der Baukonstruktion in den Bereichen Roh- und Ausbau durch Nutzungsänderung
- Erhöhte Aufwendungen durch Baugrund
- Anstieg der Baupreise gegenüber dem Zeitpunkt der Objekt- und Kostenfeststellung
Es wird mit Mehrkosten in Höhe von rd. 3.185.700 € gerechnet. Die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen erforderlich. In welchem Umfang Mehrkosten je Flüchtlingsunterkunft entstanden sind, ist im Detail aus der Vorlage für den Bauausschuss DS 21-16871 ersichtlich.
Es handelt sich um Baumaßnahmen, die weitestgehend abgeschlossen sind. Die Vergabeverfahren für die gesetzlich vorgeschrieben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die durch die Neubauten versiegelten Bodenflächen sind noch in diesem Jahr einzuleiten. Wenn die Haushaltsmittel erst im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt werden, kann die ordnungsgemäße Abwicklung und Beendigung der acht Neubauvorhaben nicht erfolgen und es könnte zu weiteren Mehrkosten kommen. Die Finanzierung der Mehrkosten ist aufgrund des lfd. Bauvorhabens daher sachlich und zeitlich unabweisbar.
Zur Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung sind Haushaltsmittel bei den Projekten „Kita Rautheim/Ersatzbau (4E.210209)“ sowie „Lessinggymnasium/Containerbereitstellung 2. BA (4S.210092)“ angeboten worden. Diese Haushaltsmittel werden in 2021 nicht mehr benötigt. Da die Haushaltsmittel bei den Projekten aber weiterhin erforderlich sind, besteht die Notwendigkeit der Nachveranschlagungen ab dem Haushaltsjahr 2022 ff (unechte Deckungsmittel). Andere Deckungsmittel konnten nicht benannt werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag € |
Minder-aufwendungen | 4E.210209.00.505/ 421110 | Kita Rautheim/Ersatzbau / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 400.000 |
Minder-auszahlungen | 4E.210209.00.500.213/ 787110 | Kita Rautheim/Ersatzbau / Baumaßnahmen | 1.600.000 |
Minderaufwendungen | 4S.210092.01.505/ 421110 | Lessinggymnasium/Container-bereitstellung 2. BA / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 237.000 |
Minder-auszahlungen | 4S.210092.02.500.213/ 787110 | Lessinggymnasium/Container-bereitstellung 2. BA / Baumaßnahmen | 948.700 |
