Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-17464
Grunddaten
- Betreff:
-
Homeoffice in der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 24. November 2021 trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Darin enthalten sind auch wichtige Regelungen, die das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer:innen senken sollen – etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
Arbeitgeber müssen bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten den Mitarbeiter:innen grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten. Dies gilt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Damit will die Bundesregierung das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduzieren.
Zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung sollte die Verwaltung der Stadt Braunschweig beim Thema Homeoffice als Vorbild wirken, um auch im gesamtstädtischen Raum persönliche Begegnungen noch stärker zu verringern.
Des Weiteren sind auch die Vorteile für zukünftige Nach-Corona-Szenarien nicht von der Hand zu weisen. In vielen Kommunen wurden die Vorzüge der Heimarbeit erkannt:
- Flexible Gestaltungsmöglichkeit des Arbeitsalltags
- Anpassungsmöglichkeiten zur privaten Situation
- Häufige Stressreduzierung
- Langfristige Kostenersparnisse
- Ausgeglichene Work-Life-Balance
- Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden
- gesamte Fachabteilung kann ortsunabhängig überall an laufenden Projekten arbeiten
Bereits im Mai 2021 teilte die Verwaltung in der Stellungnahme 21-15774 auf Antrag des Rates der Stadt unter anderem mit: „Wie mehrfach bereits in der jüngsten Vergangenheit geschehen, wird die Verwaltung auch weiterhin – unabhängig von politischen Beschlussfassungen - die politischen Gremien auch künftig regelmäßig über den Fortgang der (internen) Digitalisierungsvorhaben, der Ausweitung des Homeoffice sowie zu den neuen Arbeitswelten informieren."
Dies vorausgeschickt, unsere Fragen:
1.Wie vielen Mitarbeitenden der Verwaltung wird aktuell die vollständige oder
anteilige Homeoffice-Arbeit ermöglicht? (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten)
2. Wie wurde seit der letzten Corona-Welle die IT-Ausstattung verbessert, um
auf die Homeoffice-Anfragen reagieren zu können (bzgl. Laptops, gesicherte
Zugänge zu E-Mails und Laufwerken, etc.)?
3. Gibt es aktuell Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private
Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails zu bearbeiten und die interne Dateninfrastruktur zu nutzen?
