Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem im Sachverhalt beschriebenen Raumprogramm für die bauliche Erweiterung und den inneren Umbau des Gymnasiums Martino-Katharineum am Hauptstandort sowie in der Außenstelle Echternstraße zur Herstellung der räumlichen Bedingungen für die Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren wird zugestimmt. Teil der Maßnahme ist auch die Sanierung des Hauptstandortes.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Ausgangslage, Raumbedarf

 

Aufgrund der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) gibt es einen zusätz-lichen Raumbedarf an den Gymnasien. Um diesem entgegenzuwirken, wurde das Standardraumprogramm für Gymnasien entwickelt, welches der VA in seiner Sitzung am 17.03.2020 beschlossen hat (s. Ds. 20-12485-01). Auf Grundlage dieses Standardraumprogramms wurde in Abstimmung mit der Schule ein Abgleich zwischen den Raumbedarfen und dem räumlichen Ist-Zustand erarbeitet. Die räumliche Unterversorgung der Schule, die auch in Zukunft 4-zügig geführt werden soll, kann durch einen Erweiterungsbau, räumliche Umwidmungen im Bestand, einer künftigen Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück der Außenstelle Echternstraße sowie der parallel stattfindenden Sanierung der Schule weitestgehend gedeckt werden.

 

2. Raumprogramm:

 

Erweiterungsbau

Das Gymnasium Martino-Katharineum hat seinen Hauptstandort Breite Straße. Hier soll mit Anschluss an den Südflügel der Schule ein Erweiterungsbau entstehen (s. beigefügten Lageplan).

 

In diesem Anbau sollten nach ersten Überlegungen zwei Allgemeine Unterrichtsräume (AUR), zwei Kursräume, ein Differenzierungsraum, zwei große EDV-Räume, Büros für Besprechungen, Medientechnik, Ganztagskoordination sowie weitere Toilettenanlagen zur Behebung des aktuell bestehenden Defizits an Räumen entstehen. Auf Grundlage dieser Planungen hat der Verwaltungsausschuss am 04.05.2021 nach Vorberatung im Schulausschuss am 23.04.2021 das im Sachverhalt der Ursprungsvorlage (21-15531) dargestellte Raumprogramm zur Herstellung der räumlichen Bedingungen für die Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren einschließlich der Sanierung beschlossen.

 

Im Zuge der im Laufe dieses Jahres vorgenommenen weitergehenden Überlegungen des mit der Umsetzung des Raumprogramms und der Sanierung der Schule beauftragten Planungsbüros hat sich gezeigt, dass es sinnvoller und wirtschaftlicher ist, im Erweiterungsbau der Schule einen neuen naturwissenschaftlichen Trakt (bestehend aus je 2 FUR Chemie, Biologie und Physik zuzüglich der erforderlichen Vorbereitungs- und Sammlungsflächen für die jeweilige Naturwissenschaft) unterzubringen. Die Neubaufläche müsste für diese Umplanung von bisher geplanten 518 m² auf ca. 800 m² Nutzungsfläche erweitert werden. Die Flächenausweitung ist notwendig, da nach dem Standardraumprogramm für jeden zu berücksichtigenden Raum in Neubauten bestimmte Größen festgelegt sind. Der Kostenrahmen für das Gesamtprojekt verändert sich trotz des größeren Neubauvolumens nicht, weil die Mehrkosten durch Einsparungen bei den Ausweichquartieren (Schulraumcontainern) kompensiert werden.

 

Im Gegensatz zu der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Unterbringung von Räumen im Anbau ergeben sich folgende Vorteile:

 

  1. Die komplexe und kostenintensive Sanierung der FUR NTW im Bestandsgebäude kann vermieden werden.
  2. Da der Anbau als erster Bauabschnitt errichtet werden soll, verfügt die Schule zu jeder Zeit der Baumaßnahmen über FUR NTW, die für die Unterrichtsversorgung eines Gymnasiums unverzichtbar sind.
  3. Auf Ausweichquartiere (Schulraumcontainer) für FUR NTW kann verzichtet werden. Ob auch auf die bis zu vier Container für allgemeine Unterrichtsflächen verzichtet werden kann, wird geprüft. Das bedeutet, dass weniger Schulhoffläche durch die Baumaßnahmen eingenommen wird und gleichzeitig erhebliche Kosten für die Errichtung von Fachunterrichtscontainern entfallen.
  4. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Schule über mehr Flächen in den neuen FUR NTW nach dem Standardraumprogramm verfügen als in denen im Bestandsgebäude.
  5. Die Schulsanierung kann in großen Bauabschnitten erfolgen (je Gebäudeteil vertikal über alle Etagen gleichzeitig, was die Leitungs- und Kabelversorgung erleichtert). Dies verringert die Bauzeit insgesamt, sodass die Sanierung schneller abgeschlossen werden kann.

 

Durch die veränderten Planungen zur Unterbringung der Räume im Anbau ergeben sich auch Veränderungen für Umwidmungen im Bestand, die nachfolgend dargestellt sind.

 

Umwidmungen im Bestand/Sanierung

Die zu kleinen EDV-Räume, die Personalumkleide, zwei kleine Büros und die derzeitigen FUR NTW sollen im Rahmen der Sanierung andere Funktionen erhalten. Gemäß Standardraumprogramm wurde in Abstimmung mit der Schule der Bedarf an drei AUR, zwei Kursräumen, einem kleinen Differenzierungsraum und zwei großen Differenzierungsräumen, zwei großen EDV-Räumen, einem Inklusionsraum und Büros für Besprechungen, Medientechnik und Ganztagskoordination festgestellt. Im Zuge der Sanierung sind mit der Schule abgestimmte Umbauten des Verwaltungstraktes sowie weiterer Fachunterrichtsräume notwendig. Nach wie vor soll außerdem geprüft werden, ob ein wirtschaftlicher Umbau von Kellerräumen zu einer Cafeteria und weiteren Stellmöglichkeiten von Schließfächern möglich ist.

 

Im Bestandsgebäude der Außenstelle Echternstraße sollen, wie bereits vorgesehen, die Verwaltungsräume mit den Funktionen Archiv, Besprechung und Lehrmittelsammlung durch Umbau zu Differenzierungsräumen werden. Die vorgenannten Funktionen sowie ein weiterer Differenzierungsraum sollen in der ehemaligen Hausmeisterwohnung auf dem Schulgrundstück entstehen.

 

Bei dieser Projektbeschreibung handelt es sich um einen mit der Schule abgestimmten Vorschlag, der als Grundlage für die weiteren Planungsschritte dient. Sollte sich dabei herausstellen, dass dieser beispielsweise aus baufachlichen Gründen in Teilen oder in Gänze so nicht realisiert werden kann, oder es wirtschaftlichere Lösungen zur Abdeckung des Raumbedarfs der Schule gibt, kann dieser Vorschlag verändert werden.

 

Klima-Belange

Um das Ziel der Nachhaltigkeit und zukünftigen CO2-Neutralität ab 2030 zu erreichen, werden alle technischen Möglichkeiten (z. B. Fassadenbegrünung, Photovoltaik, urbanes Grün, Regenwassernutzung) dazu geprüft und bewertet. Das Ergebnis wird im Rahmen der Objekt- und Kostenfeststellung zur Beschlussfassung den Gremien vorgestellt.

 

3. Kosten und Finanzierung

 

Für die Erweiterung den Umbau (inkl. Sanierung) des Hauptstandortes des Gymnasiums Martino-Katharineum wird ein grober Kostenrahmen von 22.850.300 € und für die Außenstelle Echternstraße (ohne Sanierung) ein grober Kostenrahmen von 488.000 € angenommen.

 

Zur Finanzierung stehen im aktuellen Haushalt unter den Projekten „GY MK / Erweiterung G8 / G9 (4E.210286)“ und „GY Martino-K. / San 2. BA (4E.210260 und 4E.210353)“ folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

GY MK / Erweiterung G8 / G9 (4E.210286)

Gesamtkosten

       T€

Bis 2020

T€

2021

T€

2022

 T€

2023

 T€

2024

 T€

Rest ab 2025 T€

7850

0

0

800

2.500

2.000

2.550

 

GY Martino-K. / San. 2. BA (4E.210260 und 4E.210353)

Gesamtkosten

        T€

Bis 2020

T€

2021

 T€

2022

T€

2023

 T€

2024

 T€

Rest ab 2025

 T€

13.077,3

0

500

2.800

2.800

2.800

4.053,3

*Rd. 124 T € sind bereits bis 2020 für Planungskosten bereitgestellt worden.

 

Gesamt:

Gesamtkosten

        T€

Bis 2020*

T€

2021

 T€

2022

 T€

2023

 T€

2024

 T€

Rest ab 2025

 T€

20.927,3

0

500

3.600

5.300

4.800

6.603,3

 

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 / IP 2021-2025 sind die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant worden. Aus Transparenzgründen wurden folgende neue Einzelprojekte eingerichtet:

 

GY MK (Abt. Echternstraße) Umbau G8 / G9 (4E.210372)

Gesamtkosten

       T€

Bis 2020

T€

2021

T€

2022

 T€

2023

 T€

2024

 T€

Rest ab 2025 T€

488

0

488

0

0

0

0

 

GY M.-K. / Erweit. G8 / G9 + San. 2. BA (4E.210377)

Gesamtkosten

        T€

Bis 2020

T€

2021

 T€

2022

T€

2023

 T€

2024

 T€

Rest ab 2025

 T€

22.226

0

2.312

3.300

6.800

5.500

4.314

**zzgl. HH-Mittel der Vorgängerprojekte in Höhe von 624,3 T€

 

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Anlagen

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