Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17580

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Haushaltsplan 2022 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben fallenden Beschlüsse zu

 

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt (Anlage 2)

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP) 2021 - 2025 (Anlage 3)

- den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 4)

- den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 5)

- den Ansatzveränderungen des Finanzhaushalts (inkl. IP) 2021-2025 (Anlage 6)

- Stellenplananträgen (Anlage 7)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Der Haushaltsplan 2022 für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Tiefbau, Mobilität und Auftragsvergaben fallenden Beschlüsse unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen der Sonderrechnung Abfallwirtschaft (Anlage 9) zur Annahme empfohlen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Fachausschussunterlagen

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2022 / Investitionsprogramm 2021 - 2025 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 29.03.2022 erfolgen. Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Tiefbau, Mobilität und Auftragsvergaben fallenden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.

 

Produktergebnisse

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Haushaltsplans 2022.

 

Haushaltsreste

Zum Jahresabschluss 2020 sind für den Fachbereich 66 Haushaltsreste in Höhe von 21.914.239 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden. Bis Ende 2025 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 12.314.239 € abzubauen. Der Haushaltsplanentwurf 2022 beinhaltet diese Planung. Insgesamt ist ein Haushaltsresteaufbau bis Ende 2025 um 32,3 Mio. € enthalten. Darin ist für den Fachbereich 66 für das Jahr 2022 ein Haushaltsresteabbau um 2 Mio. € berücksichtigt. Für das Jahr 2021 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2022 von einem Haushaltsresteabbau um 3 Mio. € ausgegangen.

 

Sonderrechnung Abfallwirtschaft

Ein erhöhter Zeitbedarf bei der Vorbereitung und für die Ausschreibung des 4. Bauabschnittes der Deponierekultivierung führt dazu, dass ein großer Anteil der für 2022 und der vollständige für 2023 eingeplante Auszahlungsbetrag sich jeweils um ein Jahr auf die Jahre 2023 und 2024 verschieben wird. In Folge dieser Verschiebungen stehen der Sonderrechnung mehr als bisher vorgesehene liquide Mittel für konzerninterne Liquiditätsausleihungen zur Verfügung, die im Haushaltsplan der Sonderrechnung sowohl als Auszahlungsermächtigung als auch als Rückzahlungsbeträge zu berücksichtigen sind. Durch die Ausleihungen können bei den entsprechenden städtischen Gesellschaften Kreditzinsaufwand und bei der Sonderrechnung Abfallwirtschaft Aufwand für Verwahrentgelte eingespart werden. Die Änderungen sind in der Anlage 9 dargestellt.
 

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