Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17389-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Der Beteiligung der Stadt Braunschweig an einer zu gründenden Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen wird zugestimmt.

 

 2. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Stadt mit 100.000 € (200 Anteile à 500 €) an der Genossenschaft. Jedenfalls in der Anlauf- bzw. Stabilisierungsphase erhält die Stadt ein Mehrfachstimmrecht in der Generalversammlung.

 

3. Der als Anlage 1 beigefügten Struktur, wirtschaftlichen und rechtlichen Betrachtung der Genossenschaft wird zugestimmt.

 

4. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Satzung der Genossenschaft wird zugestimmt.

 

5. Die Rechte der Stadt bei der Gründung der Genossenschaft sowie in der Generalversammlung der Genossenschaft wird

 

   Herr Technischer Beschäftigter Wilhelm Eckermann

 

(Wahl gem. § 67 NKomVG)

 

wahrnehmen.

 

6. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird

 

    Herr Stadtrat Holger Herlitschke

 

(Beschluss gem. § 66 NKomVG)

 

 in den Aufsichtsrat entsandt.

 

 7. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird angewiesen, alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

 

 

Herrn Ratsherrn Detlef Kühn

 

(SPD-Fraktion),

 

 Frau Ratsfrau Antoinette von Gronefeld

 

(CDU-Fraktion) und

 

 Herrn Ratsherrn Gordon Schnepel

 

(Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen)

 

von der Generalversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Genossenschaft wählen zu lassen.

 

 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Gründung der Genossenschaft notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das vor der Gründung erforderliche Anzeigeverfahren beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Text zur Finanzierung wurde in der Anlage 1 unter Punkt 4. verändert, weil eine Deckung der Beteiligungssumme durch die Stadt Braunschweig nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 NKomVG vorgeschrieben ist. Hinsichtlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel wurde in der Anlage 1 zur Hauptvorlage (DS 21-17389) dargelegt, dass diese Mittel außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt werden sollten. Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass nunmehr doch noch eine Einplanung im Haushaltsplan 2022 erfolgen soll.

 

Die Vorlage bleibt unverändert.
 

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise