Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17029-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 hat der Verwaltungsausschuss die Vorlage zur Änderung der Verwaltungskostensatzung mit Nachfragen zur Tarifnummer 15 -Leistungen des Gesundheitsamtes- ohne Beschlussfassung passieren lassen und um ergänzende Informationen zur Sitzung des Rates am 21. Dezember 2021 gebeten.
Die Verwaltung nimmt zu den Nachfragen wie folgt Stellung:
- In den Nummern 15.2 f. werden die Gebühren aufgelistet für Reiseimpfungen und entsprechende Prophylaxemaßnahmen. Diese Gebühren werden erhoben im Rahmen der reisemedizinischen Sprechstunde im Gesundheitsamt, welche allerdings niedrig frequentiert ist. Zurzeit erhalten in der Sprechstunde ca. vier Personen pro Woche eine entsprechende Beratung und Impfung. Dieses Angebot ist ergänzend zu den Angeboten der niedergelassenen Ärzte und stellt an sich keine relevante Konkurrenz dar. Die Beratungen und Impfungen sind für die Betroffenen kostenpflichtig. Eine Erstattung durch Krankenkassen kann der Betroffene bei seiner Kasse im Nachhinein beantragen.
- Durch Erlass ist das Gesundheitsamt verpflichtet, Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr öffentliche empfohlene Impfungen kostenfrei anzubieten. Dieses Angebot wird jedoch nur in Einzelfällen in Anspruch genommen, da die meisten Kinder und Jugendliche durch ihre Haus- und Kinderärzte geimpft werden. Auch hier gibt es keine Kostenerstattung von den Krankenkassen für das Gesundheitsamt.
- Das Gesundheitsamt führt außerdem Impfungen bei Asylbewerbern durch. Die Impfkosten hierfür übernimmt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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