Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17389-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Dächern - Ausgestaltung einer Genossenschaft zur Förderung regenerativer Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Beteiligung der Stadt Braunschweig an einer zu gründenden Genossenschaft für die
Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen wird zugestimmt.
2. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Stadt mit 100.000 € (200 Anteile à 500 €) an der
Genossenschaft. Jedenfalls in der Anlauf- bzw. Stabilisierungsphase erhält die Stadt ein
Mehrfachstimmrecht in der Generalversammlung.
3. Der als Anlage 1 beigefügten Struktur, wirtschaftlichen und rechtlichen Betrachtung der Genossenschaft wird zugestimmt.
4. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Satzung der Genossenschaft wird
zugestimmt.
5. Die Rechte der Stadt bei der Gründung der Genossenschaft sowie in der
Generalversammlung der Genossenschaft wird
Herr Technischer Beschäftigter Wilhelm Eckermann
(Wahl gem. § 67 NKomVG)
wahrnehmen.
6. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird
Herr Stadtrat Holger Herlitschke
(Beschluss gem. § 66 NKomVG)
in den Aufsichtsrat entsandt.
7. (gestrichen)
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Gründung der Genossenschaft
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das vor der Gründung erforderliche
Anzeigeverfahren beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport als zuständiger
Kommunalaufsichtsbehörde durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den jüngsten Gesprächen mit den anderen Gründungsmitgliedern ist die vorgesehene Zahl der Aufsichtsratsmitglieder noch einmal erörtert worden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Genossenschaft mit einer möglichst „schlanken“ Struktur starten soll, ergab sich doch weitgehende Übereinstimmung, dass der Aufsichtsrat mit deutlich kleinerer Besetzung tagen sollte.
Zur weiteren Abstimmung der konkreten Ausgestaltung des Aufsichtsrates sind noch weitere Gespräche erforderlich, daher schlägt die Verwaltung vor, von dem Beschluss über die Wahlvorschläge der Fraktionen zunächst abzusehen.
Als Variante ist für die Verwaltung vorstellbar, dass in der Genossenschaft neben dem Aufsichtsrat noch ein Beirat als Beratungs- und Konsultationsgremium etabliert wird. So wird bei der Stadt in bewährter Weise auch in mehreren anderen Gesellschaften verfahren (Stadtentwässerung Braunschweig GmbH, Bellis GmbH, BS|Netz GmbH, ALBA Braunschweig GmbH, Haus der Wissenschaft GmbH).
Die Einzelheiten eines Beirates (konkreter Aufgabenbereich, Größe, Besetzung, Verfahren etc.) sollen zeitnah mit den anderen Beteiligten besprochen und dann die Satzung bzw. deren Entwurf entsprechend ergänzt werden. Zur Sicherung eines angemessenen Einflusses der Stadt im Aufsichtsrat und damit der Erfüllung der kommunalwirtschaftlichen Anforderungen nach NKomVG wird es erforderlich sein, zu gegebener Zeit einen zweiten Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat wählen zu lassen. Das könnte z.B. der oder die Beiratsvorsitzende sein.
Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Rates einen konkreten Beschlussvorschlag zu diesem Punkt vorlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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401,7 kB
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