Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17575
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2022/Investitionsprogramm 2021 - 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem Entwurf des Teilhaushalts FB 51 2022 und dem Investitionsprogramm 2021 – 2025 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen gefassten Beschlüssen zugestimmt.
- Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2022 zur Verfügung gestellten Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 2022 im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu behandelnden Anträge übersandt:
- Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
- Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)
- Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.3)
- Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
- Anfragen (Anlage 1.5)
- Finanzunwirksame Anträge (Anlage 1.6)
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar.
Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Haushaltsplans 2022.
Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des Teilhaushaltsplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2021 beigefügt:
- Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
- Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
- Auszug aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.3)
- Wesentliche Produkte (Anlage 3)
- Haushaltsreste (Anlage 4)
Zum Jahresabschluss 2020 sind für den Fachbereich 51 Haushaltsreste von 2.214.199,09 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden. Bis Ende 2025 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 1.905.199,09 € abzubauen. Der Haushaltsplanentwurf 2022 beinhaltet diese Planung. Insgesamt ist ein Haushaltsresteaufbau bis Ende 2025 um 32,3 Mio. € enthalten. Darin ist für den Fachbereich 51 für das Jahr 2022 ein Haushaltsresteabbau um 122.000,00 € berücksichtigt. Für das Jahr 2021 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2022 von einem Haushaltsresteabbau um 133.000,00 € ausgegangen.
Anlagen
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