Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17469-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zum geplanten Umbau des Kolonnaden-Bereichs am Rathausneubau: welche Änderungen in der gewerblichen Nutzung und beim Besucherverkehr werden angestrebt?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der AfD-Fraktion vom 09.12.2021 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Rathaus-Neubau (Langer Hof 2 B bis 2 F und Bohlweg 24 bis 31) steht über den Geschäftsräumen, d. h. ab und einschließlich Zwischengeschoss bis zum obersten Geschoss im Eigentum der Stadt Braunschweig. Zusätzlich ist der Eingangsbereich mit den beiden Aufzügen (Bohlweg 30) im städtischen Eigentum. Die Ladengeschäfte im Erdgeschoss und das dazugehörige 1. OG befinden sich im Eigentum Dritter. Es handelt sich um sogenanntes Miteigentum (Teileigentum mit Sondereigentum zur Exklusivnutzung der jeweils zugeordneten Innenflächen).
Die Grundstücksfläche des Arkadenbereiches (überdachter Bereich des Fußweges) steht im Eigentum der Stadt.
Das Grundstück Bohlweg 32 (nicht mit dem Rathaus Neubau überbaut) befindet sich in Dritteigentum.
Zudem steht der Rathaus Zusatzbau (Dankwardstraße 2/Bohlweg 33) komplett (seit dem Ankauf der Fläche) im Eigentum der Stadt.
Die Lage der Hausnummern ist im Anhang dargestellt.
Zu Frage 2:
Hierzu liegen keine verbindlichen Erkenntnisse vor. Die Dritteigentümer vermieten ihr Eigentum selbstständig bzw. die Verwaltung und Vermietung erfolgt durch Immobilienverwaltungen. Die Stadt als Miteigentümerin hat keine Rechtsgrundlage außerhalb ihres Eigentumsbereiches von Dritteigentümern Angaben zu Mietverhältnissen (Abschluss und Inhalt von Mietverträgen, Kündigungen etc.) abzufordern.
Aktuell hat die Stadt Anmietungen im Bereich des Bohlwegs 31 A/B sowie 32. Ab Mitte 2022 ist die Anmietung des Bohlweg 28 beschlossen. Ab 2023 ist zudem die Anmietung der Flächen Bohlweg 29 beschlossen. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Lage zum derzeitigen Rathaus Eingang wurden die Flächen Bohlweg 28, 29 und 31 im Wettbewerb mitbetrachtet. Dier Fläche Bohlweg 24 ist im Leerstand, jedoch derzeit noch vermietet. Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadt werden derzeit geprüft.
Zu Frage 3:
Der Wettbewerbsentwurf sieht eine Bürgerhalle und einen Bürgerbalkon vor. Zu möglichen Öffnungszeiten sind noch keine Überlegungen getroffen worden. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Öffnungszeiten an den Öffnungszeiten der dort verorteten Verwaltungseinheiten orientieren werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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