Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17467-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Anfrage der BIBS-Fraktion (21-17467) vom 9.12.2021 antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende November hohe Eingriffshürden für Einschränkungen des Präsenzunterrichtes definiert und das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung sehr nachdrücklich unterstrichen. Einschnitte im Schulbereich sind nur gerechtfertigt, wenn diese eingebettet sind in ein Gesamtkonzept kontaktreduzierender Maßnahmen. Durch umfangreiche Testungen, optimierte Lüftungskonzepte und Impfungen soll ein hohes Sicherheitsniveau in den Schulen erreicht werden. Das Recht auf Bildung durch Präsenzunterricht soll verantwortungsvoll umgesetzt werden. Dadurch können Belastungen der Familien und Einschränkungen für Kinder und Jugendliche auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Kontakte der Kinder aus dem streng geregelten Schulbetrieb in den ungeregelten Privatraum verschieben. Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonen sollen daher die Ausnahme bleiben. Treten jedoch in einer Klasse oder Lerngruppe mehrere Infektionsfälle im zeitlichen Zusammenhang auf, so werden von Seiten des Gesundheitsamtes im Ausnahmefall auch ganze Klassen oder Lerngruppen oder Kohorten in Quarantäne geschickt.

 

Zu Frage 2:
In den letzten Tagen sanken die Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen in Braunschweig. Trotzdem sollen verschiedene Maßnahmen in den Schulen Infektionsübertragungen in den nächsten Wochen verhindern. Die Impfquote bei den Lehrkräften liegt schon jetzt nahezu bei 100 Prozent und auch bei den Jugendlichen steigt die Zahl der vollständig Geimpften kontinuierlich an. Ab dem 20.12. besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit einer Unterrichtsbefreiung. Auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien werden Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Von Montag, dem 10.01.2022, bis einschließlich zum Freitag, dem 14.01.2022, wird in den Schulen eine Sicherheitswoche eingezogen. In dieser Woche müssen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich zuhause per negativem Selbsttest freitesten, bevor sie zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien am 17.01.2022 sind dann wieder von nicht vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern drei Selbsttests pro Woche verpflichtend durchzuführen.

 

Als ergänzender Baustein wird weiterhin das Konzept der anlassbezogenen Intensivtestung (ABIT) verfolgt. Demnach sind bei einem Infektionsfall in einer Lerngruppe alle Mitglieder dieser Lerngruppe an fünf Schultagen hintereinander zum Test verpflichtet, auch vollständig Geimpfte oder Genesene. Für schulisches Personal gilt weiterhin durchgehend an jedem Schultag die 3-G-Regel.

 

Als weitere Mnahme nach den Ferien wird zudem eine qualitative Erhöhung bei den Standards zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt: Alle Personen müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) tragen, auch Kinder unter 14 Jahren. Bisher durften jüngere Schülerinnen und Schüler auch eine einfache Stoffmaske tragen. Es bleibt zudem bei der umfassenden Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulgebäude, auch im Unterricht.

 

Diese Maßnahmen zusammengenommen führen zu einem hohen Schutzniveau der Schülerinnen und Schüler vor Infektionen in den Schulen.

 

Zu Frage 3:

Eine erste Charge an Impfstoff für Kinder zwischen 5-11 Jahren stand erstmals in der 50. KW zur Verimpfung zur Verfügung. Bereits am Samstag, 18.12.2021, wurden in der Stadthalle Braunschweig erstmalig, und an diesem Tag exklusiv, Impfungen für diese besondere Personengruppe angeboten. An diesem Tag wurden 1.032 Impfungen durchgeführt.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch in der 51. KW weitere Impfungen für Kinder zwischen 5-11 Jahren in der Stadthalle Braunschweig anzubieten. Der konkrete Umfang weiterer Angebote wird in Abhängigkeit von der entsprechenden Nachfrage sowie auch der Verfügbarkeit des Impfstoffs für Kinder festgelegt.

Mit der Auslieferung weiterer Chargen Kinderimpfstoffs Anfang Januar werden zusätzliche Angebote für Kinderimpfungen folgen.
 

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