Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17545

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 28. März 2017 den Feuerwehrbedarfsplan beschlossen (DS.-Nr. 17-04046) und seitdem wird dieser kontinuierlich abgearbeitet. Dieser beinhaltet Aussagen zu zahlreichen unterschiedlichen Themen den Brandschutz in Braunschweig betreffend, zum Beispiel zur Personalausstattung der Berufsfeuerwehr und zu den Fahrzeugen unserer 30 Freiwilligen Feuerwehren. Es werden darüber hinaus auch Vorgaben für die Sanierung bzw. den Neubau von Feuerwachen und Feuerwehrhäusern gemacht. Denn im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durch die Firma forplan GmbH wurden u.a. die seinerzeit aktuellen Hilfsfristen ermittelt.

Hilfsfristen definieren die maximale Zeit, in denen eine bestimmte Anzahl an Einsatzkräften am Schadensort sein müssen. Diese Fristen variieren von Bundesland zu Bundesland und drücken sich in einem prozentualen Erreichungsgrad aus. Laut der bereits angesprochenen Beschlussvorlage diente als Referenz für die Bewertung des damaligen Ist-Zustandes das Schutzziel der AGBF. Die AGBF ist die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und deren Schutzziel fordert, dass in 90 % aller kritischen Brände (Wohnungsbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses) die Feuerwehr innerhalb von 9:30 min nach Notrufeingang mit 10 Einsatzkräften (Schutzzielstufe 1) und innerhalb von 14:30 min mit weiteren 6 Einsatzkräften (Schutzzielstufe 2) vor Ort ist. Das AGBF-Schutzziel wird von der Rechtsprechung als Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr zugrunde gelegt und gilt als anerkannte Regel der Technik (vgl. 17-04046).

Die Firma forplan hatte seinerzeit ermittelt, dass im Zeitraum von 2010 bis 2014 die Schutzzielstufe 1 in 64,8 % und die Schutzzielstufe 2 in 84,0 % der entsprechenden Einsätze erreicht wurde. Dieser Wert wurde nur für die Gesamtstadt angegeben. Es ist aber bekannt, dass vor allem im Norden und im Nordosten sowie im Westen die geforderten Zeiten unterschritten werden. Eine stärker aufgeschlüsselte Auswirkung muss also vorliegen.

Um die im AGBF-Schutzziel formulierten Werte zukünftig zu erreichen, wurden u.a. der Neubau einer Feuerwache im Südwesten (Westerbergstraße, Ortsausgang Rüningen in Richtung Broitzem) und im Nordosten (Hermann-Blenk-Straße, in der Nähe zum Flughafen) eingeplant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie verteilen sich die Erreichungsgrade der Schutzzielstufen 1 und 2 auf das Stadtgebiet?

2. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Realisierung der beiden Neubauten und die Sanierung der Hauptfeuerwache aus?

3. Welche Auswirkungen auf die Hilfsfrist haben diese drei Maßnahmen jeweils?  

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